Hallo liebe Mitglieder,
ich versuche mich kurz und sachlich zu halten. Ich bewundere euer grosses Wissen hier und hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.
Ich habe heute meinen "vorläufigen ALG2 Bescheid bekommen". Ich habe Aufgrund meiner Erkrankungen den Antrag auf besonderen monatlichen Bedarf gestellt. Der genannte Betrag wurde von mir niedrig mit 30 Euro angegeben. Grund dafür ist, dass ich aufgrund meiner Erkrankungen viele Hygieneartikel, Desinfektionsmittel, Toilettenpapier etc kaufen muss. Durch die Tabletteneinnahme und die Erkrankung (keinen behindertenausweis, beantrage ihn aber evtl) habe ich Nebenwirkungen die ich nur so in den Griff bekommen kann und ich muss ganz stark auf Desinfektion aufgrund von Keimen usw achten.
Ich habe darüber auch ein langes Schriftstück von meinem Arzt beigelegt in dem klar und deutlich steht, was ich habe und das ich soetwas dringend benötige. Eigentlich müsste das dem Jobcenter bekannt sein. Aber jetzt fordert man von mir, obwohl ich ein ärztliches Attest darüber habe noch Quittungen und Rechnungen ein. Ich kann ja nachvollziehen, dass die Wissen wollen, ob ich das wirklich kaufe-was ich tue- aber ich habe noch nie Quittungen von Apotheke, DM oder Rossmann aufgehoben. Das ist das erste mal das ich Hartz 4 beziehen muss, aber solche Sachen habe ich halt einfach nicht da. Ist das nun rechtens diese Nachweise einzufodern oder muss mir der Bedarf aufgrund meiner Erkrankung gewährt werden? Den Mehrbedarf auf kostenintensiveren Ernährung muss ich nachreichen, da mein Arzt erst nächste Woche einen Termin frei hat. Ich muss bis zum 04.04 eine Antwort abgeben und wüsste nun gern, wie ich reagieren soll. Hiiiiiiiilfe
ich versuche mich kurz und sachlich zu halten. Ich bewundere euer grosses Wissen hier und hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.
Ich habe heute meinen "vorläufigen ALG2 Bescheid bekommen". Ich habe Aufgrund meiner Erkrankungen den Antrag auf besonderen monatlichen Bedarf gestellt. Der genannte Betrag wurde von mir niedrig mit 30 Euro angegeben. Grund dafür ist, dass ich aufgrund meiner Erkrankungen viele Hygieneartikel, Desinfektionsmittel, Toilettenpapier etc kaufen muss. Durch die Tabletteneinnahme und die Erkrankung (keinen behindertenausweis, beantrage ihn aber evtl) habe ich Nebenwirkungen die ich nur so in den Griff bekommen kann und ich muss ganz stark auf Desinfektion aufgrund von Keimen usw achten.
Ich habe darüber auch ein langes Schriftstück von meinem Arzt beigelegt in dem klar und deutlich steht, was ich habe und das ich soetwas dringend benötige. Eigentlich müsste das dem Jobcenter bekannt sein. Aber jetzt fordert man von mir, obwohl ich ein ärztliches Attest darüber habe noch Quittungen und Rechnungen ein. Ich kann ja nachvollziehen, dass die Wissen wollen, ob ich das wirklich kaufe-was ich tue- aber ich habe noch nie Quittungen von Apotheke, DM oder Rossmann aufgehoben. Das ist das erste mal das ich Hartz 4 beziehen muss, aber solche Sachen habe ich halt einfach nicht da. Ist das nun rechtens diese Nachweise einzufodern oder muss mir der Bedarf aufgrund meiner Erkrankung gewährt werden? Den Mehrbedarf auf kostenintensiveren Ernährung muss ich nachreichen, da mein Arzt erst nächste Woche einen Termin frei hat. Ich muss bis zum 04.04 eine Antwort abgeben und wüsste nun gern, wie ich reagieren soll. Hiiiiiiiilfe