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Hallo an alle:
Ich habe wieder eine Sehr wichtige Frage:
eben hörte ich Fernsehen dass Müntefering das Rückgriffsrecht einführen
will. Das soll heißen dass die Eltern für Kinder unter 25 Jahren zum Unterhalt herangezogen werden sollen.
Mein Fall ist folgender:
ich beziehe ALG I + aufstockende Leistungen zum ALG II für miete und bin 20 jahre alt. Meine Eltern wohnen in Frankfurt und ich in Heidelberg am Neckar ,da ich dort bis September 2005 gearbeitet habe. Meinen ALG II Antrag habe im September 2005 gestellt Ich bin zu 100% schwerbehindert
Weiß jemand bescheid ob dieses Rückgriffsrecht rückwirkend gelten wird oder ob es nur für Neuanträge ab 2006 gelten wird?
Sollte es rückwirkend gelten, weiß jemand was alles bei meinen Eltern angerechnet werden kann beziehungsweise was man dagegen unternehmen könnte?
Kann es sein dass ab 2006 meine Miete nicht mehr übernommen wird?
Ich weiß, viele Frgen auf einmal
Für eure Bemühungen Vielen Dank im Voraus!
sebastian
Ich habe wieder eine Sehr wichtige Frage:
eben hörte ich Fernsehen dass Müntefering das Rückgriffsrecht einführen
will. Das soll heißen dass die Eltern für Kinder unter 25 Jahren zum Unterhalt herangezogen werden sollen.
Mein Fall ist folgender:
ich beziehe ALG I + aufstockende Leistungen zum ALG II für miete und bin 20 jahre alt. Meine Eltern wohnen in Frankfurt und ich in Heidelberg am Neckar ,da ich dort bis September 2005 gearbeitet habe. Meinen ALG II Antrag habe im September 2005 gestellt Ich bin zu 100% schwerbehindert
Weiß jemand bescheid ob dieses Rückgriffsrecht rückwirkend gelten wird oder ob es nur für Neuanträge ab 2006 gelten wird?
Sollte es rückwirkend gelten, weiß jemand was alles bei meinen Eltern angerechnet werden kann beziehungsweise was man dagegen unternehmen könnte?
Kann es sein dass ab 2006 meine Miete nicht mehr übernommen wird?
Ich weiß, viele Frgen auf einmal
Für eure Bemühungen Vielen Dank im Voraus!
sebastian