Hallo liebe ELO-User!
Habe hier schon viel gelesen, und doch sehe ich die Notwendigkeit mit euch meinen speziellen Fall zu durchleuchten.
1. EGV mit der MAE habe ich am 26.01.11 unterschrieben. Ich wusste es nicht besser. Meine Strategie war stets: nicht auffallen, dann lässt man mich in Ruhe! Was bisher aufging.
Zu mir: bin alleinerziehend, Kind 7 Jahre, wird schulisch betreut zw. 8:15 und 11:45 an 2 Tagen bis 12:45, daher sind der zeitliche Rahmen und somit auch der Einsatzradius eingeschränkt. Wofür meine SB durchaus Verständnis zeigt.
Bisher gab ich ich einer Nachmittagsbetreuung gegenüber ablehnend (zum Wohle des Kindes) geäussert. Um Kooperationsberitschaft zu signalisieren, kann ich mir aber vorstellen, der SB mitzuteilen, dass ich im Falle einer vers.pflichtiger Arbeit eine Nachmittagsbetreuung in Erwägung ziehen würde. Solange ich es in Ermangelung einer solchen jedoch zeitlich schaffe, mache ich von meinem Recht Gebrauch, mein Kind selbst zu betreuuen. Sinngemäß. Nur wenn das Thema nochmal aufkommt.
_____________________________________________________________
Zitat EGV:
Bemühungen von Fr. HE zur Eingliederung in Arbeit
Sie sprechen bis spätestens 04.02.11 wegen einer Arbeitsgelegenheit mit MAE in TZ im Bereich Hauswirtschaft/Betreuung am Di. in der Zeit von 9-13 Uhr bei Fr. XXX Adresse, vor, und teilen mir das Ergebnis des Gesprächs mit.
Sie nehmen dann an folgender AME für zusätzliche und imm öff. Interesse liegende Arbeiten gem. § 16d Satz 2 SGB II teil.
Art der Tätigkeit: Helfer Hauswirtschaft, Ort, zeitlicher Umfang 15 Wochenstunden. TZ, MAE pro Std. 1,00 Euro.
Indivieduell verfolgtes Maßnahmeziel: Heranführung an TZ-Beschäftigung.
Sie unternehmen weiterhin Bewerbungsbemühungen um soz. vers. pflichtige UND GERINGFÜGIGE Beschäftigungsverhältnisse und legen hierpber beim nä. Termin Nachweise vor... standardblabla
____________________________________________________________
Kann ich die 1 € Maßnahme umgehen indem ich einen Minijob mit einem Verdienst von 200€ antrete, wenn das Zeitvolumen 8 Std. + 4 Std. Weg wöchentlich umfasst? ( Gesamtdauer 12 Std. / Woche + realistische 6,25 Euro Lohn auf die Std gerechnet)
Ich sehe da eine Chance, da ich eh nicht Vollzeit einsatzfähig bin.
Weitere Vorteile des Minijobs gegenüber MAE:
-Senkung der Bedürftigkeit um 80 Euro
-Erfüllt die Zielsetzung der Maßnahme "Heranführung an TZ" in Anbetracht meines zeitlichen Rahmens ebensogut
-wäre ebenfalls Bereich Hauswirtschaft
-könnte in den Ferien das Kind mitnehmen (wichtiger Aspekt, da sonst in diesem Zeitraum keine Betreuungsmöglichkeit)
-irrelevant für ARGE, relevant für mich: Mehreinkünfte 120 statt 60 Euro MAE.
Wenn die SB es ablehnt oder mir untersagt den Job anzunehmen, kann das doch nicht rechtens sein, da sie sich in der Aufforderung zu Bemühungen um GERINGFÜGIGE Beschäftigung und vom Gesetzgeber vorgegebene Verpflichtung meine Bedürftigkeit aus eigener Kraft zu senken, zuwiderhandeln würde. Also Auffordern und bei Erfüllung der Auflagen den HE daran hindern diesen nachzukommen???? Kann ja nicht, oder?
Oder MÜSSEN es unbedingt min. 15 Stunden Arbeitszeit sein, damit die 1 € Geschichte Chance hat ausser Kraft gesetzt zu werden?
Frage: Welche Details müssen vom Arbeitgeber in der Bescheinigung angegeben werden?
Frage: Wenn ich die MAE durchziehe, habe ich danach eine "Pause" oder in welchen Zeitabständen kann, nach einer erfüllten MAE die nächste "verodrnet" werden?
Frage: Wenn ich dauerhaft o. g. Minijob ausübe, und der Betreuungsrahmen des Kindes zunächst unverändert bleibt, bin ich dann vor künftige MAE sicher(er)?
Ich hätt ja nichts gegen einen angemessen Vermittlungsvorschlag in eine vers. pflicht. Tätigkeit! Aber als alleinerziehende ist das Leben nocht so langweilig, dass man entgeltfreie Zusatzbeschäftigung braucht.
________________________________________________________________
Hier möchte ich noch den Vermittlungsvorschlag zitieren:
_______________________________________________________________
Arbeitsgel. mit MAE (Zusatzjob) gem. § 16 d SGB II
Sehr geehrte Fr. HE,
im Rahmen einer öffentlich geförderten Beschäftigung schlage ich Ihnen folgende zusätzliche und im öffentlichen Interesse liegende Arbeit vor:
Hilfsarbeiterin ohne nähere Tätigkeitsangabe
Einsatz im Rahmen einer öffentlichen Arbeitsangelegenheit. Es sind verschiedene Einsatzgebiete mäöglich. Die genaue Stellenbeschreibung erhalten Sie in Absprache imt Ihrem pers. Ansprechpartner.
Termin Vorsprache: 26.01.11 - 04.02.11
TEL, Adresse etc.
Bitte setzen Sie sich umgehend mit dem Träger der Maßnahme in Verbindung. WEnden Sie sich bei dem o. g. Träger bitte an: Fr. XXXXX.
Biitte teilen Sie mir umgehend das ERgebnis des Gesprächs schriftlich, te., oder pers. mit.....etc. Standardblabla
2. Blatt - Angaben zum Ergebnis der Vorsprache (Standard) mit Rechtsbehelfsbelehrung.
______________________________________________________________
Randnotiz: meine SB war in den letzten 2 Jahren stets korrekt, zeigte Verständnis für meine familiäre Situation. Ich habe noch nie einen Bemühungsnachweis vorgelegt, aber zugesichert, dass sie Zuhause schlummern (was sie tun) und das war okay.
Daher bestand für mich bis dato nie ein Grund auf Krawall gebürstet zu sein.
Sie gibt sich jedoch realitätsfremd, indem sie bedauert mir in meinem Ort keine zus. Beschäftigung wie Basteln im Mütterkreis o. ä. anbieten zu können. Ja sicher, DAS würd einer Mutter, die NIE frei hat, ausser das Kind ist in der Schule, und dazu kaum Geld hat, sicher eine Riesenfreude bereiten.
Ich werd unsachlich. Zurück zum Thema.
2. Ich habe beim Träger angerufen um einen Termin zu vereinbaren und fragte was wenn Minijob, ähnlichem Zeitvolumen, schilderte persönliche Situation. Sie meinte müsste okay sein, Zitat: "ich habe wahrscheinlich eh nicht sofort was für Sie frei". *hoff*
3. Am Dienstag ist der Vorstellungstermin beim Träger.
Da EGV unterschrieben und Termin nicht den Beginn der Maßnahme bedeutet, sondern "wir gucken mal was wir für Sie so haben, im Bereich Hauswirtschaft" - werde ich hingehen.
Wenn ich was unterschreiben soll, werde ich es, ihr Verständnis voraussetzend, mitnehmen um von meinem Recht gebrauch zu machen, einen evt. Vertrag (mit konkreter Aufgabenstellung) vor Unterschrift von meinem "Rechtsberater" prüfen zu lassen.
Ich fasse mal kurz die Möglichkeiten dieser Zwangsmaßnahme zu entkommen zusammen:
Ablehnung + Sanktion: Wenn ich danach 12 Monate Ruhe hätte würde ich sogar Sanktion in Kauf nehmen. Würd aber nichts bringen, vermutlich hätte noch vor Ablauf die nächste MAE an der Backe -> ist also keine Option.
AU - wird sehr schwer bin grad kerngesund
Prüfung der Rechtmäßigkeit der Beschäftigung, wär evt. ein Ausweg wenn Antritt Minijob nicht fruchtet. Das ist aber noch nicht spruchreif, da ich keine genaue Tätigkeitsbeschreibung habe und den Arbeitsplatz ja auch noch nicht kenne.
Antreten und ohne Murren durch. Klar. Wie lange hab ich danach Ruhe vor sowas? Dass es mich nicht in eine ver. pflicht. Stelle katapultiert, soviel ist nämlich klar. Nicht mehr und nicht weniger als ein Minijob.
Also gehe ich Dienstag zum Termin, in der Hoffnung, dass in meinem besonderen Fall mit der zeitlichen und örtlichen Einschränkung, grad keine AME-Job frei ist und teile das meiner SB mit.
In der Zwischenzeit teile ich ihr die freudige Nachricht mit, in Zukunft durch einen 200€ Job meine Bedürftigkeit senke und sie mich schriftlich von der MAE entbinden soll?
Soweit meine wirren Gedanken. Ich kau mich seit Mittwoch da durch, und möchte nach der vermaledeiten EGV nicht wieder einen Fehler aus Unwissen machen.
Was meint Ihr???
Beitrag ist lang. Hoffe einigermaßen verständlich gegliedert. Vielen Dank fürs Lesen und im Voraus für Anregungen und Infos!
_
Habe hier schon viel gelesen, und doch sehe ich die Notwendigkeit mit euch meinen speziellen Fall zu durchleuchten.
1. EGV mit der MAE habe ich am 26.01.11 unterschrieben. Ich wusste es nicht besser. Meine Strategie war stets: nicht auffallen, dann lässt man mich in Ruhe! Was bisher aufging.
Zu mir: bin alleinerziehend, Kind 7 Jahre, wird schulisch betreut zw. 8:15 und 11:45 an 2 Tagen bis 12:45, daher sind der zeitliche Rahmen und somit auch der Einsatzradius eingeschränkt. Wofür meine SB durchaus Verständnis zeigt.
Bisher gab ich ich einer Nachmittagsbetreuung gegenüber ablehnend (zum Wohle des Kindes) geäussert. Um Kooperationsberitschaft zu signalisieren, kann ich mir aber vorstellen, der SB mitzuteilen, dass ich im Falle einer vers.pflichtiger Arbeit eine Nachmittagsbetreuung in Erwägung ziehen würde. Solange ich es in Ermangelung einer solchen jedoch zeitlich schaffe, mache ich von meinem Recht Gebrauch, mein Kind selbst zu betreuuen. Sinngemäß. Nur wenn das Thema nochmal aufkommt.
_____________________________________________________________
Zitat EGV:
Bemühungen von Fr. HE zur Eingliederung in Arbeit
Sie sprechen bis spätestens 04.02.11 wegen einer Arbeitsgelegenheit mit MAE in TZ im Bereich Hauswirtschaft/Betreuung am Di. in der Zeit von 9-13 Uhr bei Fr. XXX Adresse, vor, und teilen mir das Ergebnis des Gesprächs mit.
Sie nehmen dann an folgender AME für zusätzliche und imm öff. Interesse liegende Arbeiten gem. § 16d Satz 2 SGB II teil.
Art der Tätigkeit: Helfer Hauswirtschaft, Ort, zeitlicher Umfang 15 Wochenstunden. TZ, MAE pro Std. 1,00 Euro.
Indivieduell verfolgtes Maßnahmeziel: Heranführung an TZ-Beschäftigung.
Sie unternehmen weiterhin Bewerbungsbemühungen um soz. vers. pflichtige UND GERINGFÜGIGE Beschäftigungsverhältnisse und legen hierpber beim nä. Termin Nachweise vor... standardblabla
____________________________________________________________
Kann ich die 1 € Maßnahme umgehen indem ich einen Minijob mit einem Verdienst von 200€ antrete, wenn das Zeitvolumen 8 Std. + 4 Std. Weg wöchentlich umfasst? ( Gesamtdauer 12 Std. / Woche + realistische 6,25 Euro Lohn auf die Std gerechnet)
Ich sehe da eine Chance, da ich eh nicht Vollzeit einsatzfähig bin.
Weitere Vorteile des Minijobs gegenüber MAE:
-Senkung der Bedürftigkeit um 80 Euro
-Erfüllt die Zielsetzung der Maßnahme "Heranführung an TZ" in Anbetracht meines zeitlichen Rahmens ebensogut
-wäre ebenfalls Bereich Hauswirtschaft
-könnte in den Ferien das Kind mitnehmen (wichtiger Aspekt, da sonst in diesem Zeitraum keine Betreuungsmöglichkeit)
-irrelevant für ARGE, relevant für mich: Mehreinkünfte 120 statt 60 Euro MAE.
Wenn die SB es ablehnt oder mir untersagt den Job anzunehmen, kann das doch nicht rechtens sein, da sie sich in der Aufforderung zu Bemühungen um GERINGFÜGIGE Beschäftigung und vom Gesetzgeber vorgegebene Verpflichtung meine Bedürftigkeit aus eigener Kraft zu senken, zuwiderhandeln würde. Also Auffordern und bei Erfüllung der Auflagen den HE daran hindern diesen nachzukommen???? Kann ja nicht, oder?
Oder MÜSSEN es unbedingt min. 15 Stunden Arbeitszeit sein, damit die 1 € Geschichte Chance hat ausser Kraft gesetzt zu werden?
Frage: Welche Details müssen vom Arbeitgeber in der Bescheinigung angegeben werden?
Frage: Wenn ich die MAE durchziehe, habe ich danach eine "Pause" oder in welchen Zeitabständen kann, nach einer erfüllten MAE die nächste "verodrnet" werden?
Frage: Wenn ich dauerhaft o. g. Minijob ausübe, und der Betreuungsrahmen des Kindes zunächst unverändert bleibt, bin ich dann vor künftige MAE sicher(er)?
Ich hätt ja nichts gegen einen angemessen Vermittlungsvorschlag in eine vers. pflicht. Tätigkeit! Aber als alleinerziehende ist das Leben nocht so langweilig, dass man entgeltfreie Zusatzbeschäftigung braucht.
________________________________________________________________
Hier möchte ich noch den Vermittlungsvorschlag zitieren:
_______________________________________________________________
Arbeitsgel. mit MAE (Zusatzjob) gem. § 16 d SGB II
Sehr geehrte Fr. HE,
im Rahmen einer öffentlich geförderten Beschäftigung schlage ich Ihnen folgende zusätzliche und im öffentlichen Interesse liegende Arbeit vor:
Hilfsarbeiterin ohne nähere Tätigkeitsangabe
Einsatz im Rahmen einer öffentlichen Arbeitsangelegenheit. Es sind verschiedene Einsatzgebiete mäöglich. Die genaue Stellenbeschreibung erhalten Sie in Absprache imt Ihrem pers. Ansprechpartner.
Termin Vorsprache: 26.01.11 - 04.02.11
TEL, Adresse etc.
Bitte setzen Sie sich umgehend mit dem Träger der Maßnahme in Verbindung. WEnden Sie sich bei dem o. g. Träger bitte an: Fr. XXXXX.
Biitte teilen Sie mir umgehend das ERgebnis des Gesprächs schriftlich, te., oder pers. mit.....etc. Standardblabla
2. Blatt - Angaben zum Ergebnis der Vorsprache (Standard) mit Rechtsbehelfsbelehrung.
______________________________________________________________
Randnotiz: meine SB war in den letzten 2 Jahren stets korrekt, zeigte Verständnis für meine familiäre Situation. Ich habe noch nie einen Bemühungsnachweis vorgelegt, aber zugesichert, dass sie Zuhause schlummern (was sie tun) und das war okay.
Daher bestand für mich bis dato nie ein Grund auf Krawall gebürstet zu sein.
Sie gibt sich jedoch realitätsfremd, indem sie bedauert mir in meinem Ort keine zus. Beschäftigung wie Basteln im Mütterkreis o. ä. anbieten zu können. Ja sicher, DAS würd einer Mutter, die NIE frei hat, ausser das Kind ist in der Schule, und dazu kaum Geld hat, sicher eine Riesenfreude bereiten.

2. Ich habe beim Träger angerufen um einen Termin zu vereinbaren und fragte was wenn Minijob, ähnlichem Zeitvolumen, schilderte persönliche Situation. Sie meinte müsste okay sein, Zitat: "ich habe wahrscheinlich eh nicht sofort was für Sie frei". *hoff*
3. Am Dienstag ist der Vorstellungstermin beim Träger.
Da EGV unterschrieben und Termin nicht den Beginn der Maßnahme bedeutet, sondern "wir gucken mal was wir für Sie so haben, im Bereich Hauswirtschaft" - werde ich hingehen.
Wenn ich was unterschreiben soll, werde ich es, ihr Verständnis voraussetzend, mitnehmen um von meinem Recht gebrauch zu machen, einen evt. Vertrag (mit konkreter Aufgabenstellung) vor Unterschrift von meinem "Rechtsberater" prüfen zu lassen.
Ich fasse mal kurz die Möglichkeiten dieser Zwangsmaßnahme zu entkommen zusammen:
Ablehnung + Sanktion: Wenn ich danach 12 Monate Ruhe hätte würde ich sogar Sanktion in Kauf nehmen. Würd aber nichts bringen, vermutlich hätte noch vor Ablauf die nächste MAE an der Backe -> ist also keine Option.
AU - wird sehr schwer bin grad kerngesund
Prüfung der Rechtmäßigkeit der Beschäftigung, wär evt. ein Ausweg wenn Antritt Minijob nicht fruchtet. Das ist aber noch nicht spruchreif, da ich keine genaue Tätigkeitsbeschreibung habe und den Arbeitsplatz ja auch noch nicht kenne.
Antreten und ohne Murren durch. Klar. Wie lange hab ich danach Ruhe vor sowas? Dass es mich nicht in eine ver. pflicht. Stelle katapultiert, soviel ist nämlich klar. Nicht mehr und nicht weniger als ein Minijob.
Also gehe ich Dienstag zum Termin, in der Hoffnung, dass in meinem besonderen Fall mit der zeitlichen und örtlichen Einschränkung, grad keine AME-Job frei ist und teile das meiner SB mit.
In der Zwischenzeit teile ich ihr die freudige Nachricht mit, in Zukunft durch einen 200€ Job meine Bedürftigkeit senke und sie mich schriftlich von der MAE entbinden soll?
Soweit meine wirren Gedanken. Ich kau mich seit Mittwoch da durch, und möchte nach der vermaledeiten EGV nicht wieder einen Fehler aus Unwissen machen.
Was meint Ihr???
Beitrag ist lang. Hoffe einigermaßen verständlich gegliedert. Vielen Dank fürs Lesen und im Voraus für Anregungen und Infos!
_