Guten Morgen zusammen,
ich zerbreche mir nun schon einige Zeit den Kopf über diese Angelegenheit und hoffe mir kann jemand helfen.
Von November 2016- November 2018 habe ich eine Umschulung zum Fachinformatiker gemacht. Dazu hatte ich einen Bildungsgutschein von der Agentur der bekanntlich volle Kostenübernahme beinhaltet.
Zusätzlich habe ich stinknormales Arbeitslosengeld in Höhe von knapp 520€ + 60€ Fahrtkostenzuschuss erhalten.
Von Ende November 2017 - Ende Oktober 2018 habe ich dann ein 9 1/2 monatiges Praktikum bei einer IT Firma absolviert das seitens der Umschulung auch so vorgeschrieben war. Insgesamt waren es natürlich knapp 11 Monate jedoch waren hier noch mehrere Wochen "Schule" beim Bildungsträger mit dabei.
Dieses Praktikum war mit 400€ monatlich vergütet. Bekommen habe ich davon knapp 320€ (~80€ Sozialbeiträge). Anfangs habe ich mich über die Abzüge sehr gewundert, da man generell bis 400€ ja eigentlich keine Beiträge zu zahlen hat. Zudem handelte es sich ja auch um ein Pflichtpraktikum im Rahmen der Weiterbildungsmaßnahme. Ich wurde immer mit einem "das ist schon richtig so" vertröstet und irgendwann habe ich es außer acht gelassen. Als Berechnungsgrundlage wurde das Arbeitslosengeld + Praktikumsvergütung genannt => ~980€
Allerdings zweifle ich doch sehr, dass das Arbeitslosengeld mit "Gehalt/Lohn" gleichgesetzt werden kann oder darf. Es ist im Prinzip ja kein Verdienst im eigentlichen Sinne oder doch?
Im Nachhinein stelle ich mir jetzt die Frage ob diese Berechnung so stimmt bzw. ob mir nicht doch "zu viel" an Beiträgen berechnet wurde.
Wenn die 980€ als "Verdienst" genommen werden, würde ich die zusätzlichen Beiträge verstehen.
Bei 400€ Praktikumsvergütung als Berechnungsgrundlage jedoch nicht.
Eigentlich sollten die Sozialbeiträge (KV,RV etc.) ja vom Arbeitsamt voll übernommen werden. Wieso bezahle ich dann zusätzlich für meine Praktikumsvergütung ebenfalls Sozialbeiträge.
Ich wäre froh wenn hier evtl. jemand eine Antwort darauf hat. Bei der Agentur bekomme ich jedenfalls keine und mein neue Arbeitgeber(der Praktikumsbetrieb) ist damit vollkommen überfordert.
Vielen Dank vorab für die Hilfe
Grüße
Aaaaaal27
ich zerbreche mir nun schon einige Zeit den Kopf über diese Angelegenheit und hoffe mir kann jemand helfen.
Von November 2016- November 2018 habe ich eine Umschulung zum Fachinformatiker gemacht. Dazu hatte ich einen Bildungsgutschein von der Agentur der bekanntlich volle Kostenübernahme beinhaltet.
Zusätzlich habe ich stinknormales Arbeitslosengeld in Höhe von knapp 520€ + 60€ Fahrtkostenzuschuss erhalten.
Von Ende November 2017 - Ende Oktober 2018 habe ich dann ein 9 1/2 monatiges Praktikum bei einer IT Firma absolviert das seitens der Umschulung auch so vorgeschrieben war. Insgesamt waren es natürlich knapp 11 Monate jedoch waren hier noch mehrere Wochen "Schule" beim Bildungsträger mit dabei.
Dieses Praktikum war mit 400€ monatlich vergütet. Bekommen habe ich davon knapp 320€ (~80€ Sozialbeiträge). Anfangs habe ich mich über die Abzüge sehr gewundert, da man generell bis 400€ ja eigentlich keine Beiträge zu zahlen hat. Zudem handelte es sich ja auch um ein Pflichtpraktikum im Rahmen der Weiterbildungsmaßnahme. Ich wurde immer mit einem "das ist schon richtig so" vertröstet und irgendwann habe ich es außer acht gelassen. Als Berechnungsgrundlage wurde das Arbeitslosengeld + Praktikumsvergütung genannt => ~980€
Allerdings zweifle ich doch sehr, dass das Arbeitslosengeld mit "Gehalt/Lohn" gleichgesetzt werden kann oder darf. Es ist im Prinzip ja kein Verdienst im eigentlichen Sinne oder doch?
Im Nachhinein stelle ich mir jetzt die Frage ob diese Berechnung so stimmt bzw. ob mir nicht doch "zu viel" an Beiträgen berechnet wurde.
Wenn die 980€ als "Verdienst" genommen werden, würde ich die zusätzlichen Beiträge verstehen.
Bei 400€ Praktikumsvergütung als Berechnungsgrundlage jedoch nicht.
Eigentlich sollten die Sozialbeiträge (KV,RV etc.) ja vom Arbeitsamt voll übernommen werden. Wieso bezahle ich dann zusätzlich für meine Praktikumsvergütung ebenfalls Sozialbeiträge.
Ich wäre froh wenn hier evtl. jemand eine Antwort darauf hat. Bei der Agentur bekomme ich jedenfalls keine und mein neue Arbeitgeber(der Praktikumsbetrieb) ist damit vollkommen überfordert.
Vielen Dank vorab für die Hilfe
Grüße
Aaaaaal27