Doppelte Miete - Jobcenter verlangt Namensliste vom Makler

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Marco78

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Hallo Zusammen,

mein Antrag auf doppelte Miete für den Monat September ist immer noch in Bearbeitung.

Aus dem bisherigen Schriftverkehr mit dem Jobcenter entnehme ich, dass, sofern die doppelte Miete unvermeidbar war, ein Anspruch besteht.

Allerdings ist das Jobcenter skeptisch, warum ich für meine Wohnung bei der aktuellen Marktlage keinen Nachmieter zum 01.09., sondern erst zum 01.10. gefunden habe.

Ich habe dem Jobcenter bereits meinen Schriftverkehr mit dem Makler, in dem ich einen Nachmieter aus meinem Bekanntenkreis, als Nachmieter benenne, zur Verfügung gestellt. Weiterhin hatte ich eine eBay Kleinanzeige geschaltet und dies dem Jobcenter gegenüber auch nachgewiesen.

Ich weiß, dass es mehrere Bewerber gab, die die Wohnung schon zum 01.09.2015 genommen hätten, die aber von der Eigentümerin abgelehnt wurden.

Dabei waren Gründe, wie es sind keine WGs gewünscht oder sie möchte nur Mieter in einem festen Arbeitsverhältnis (ich habe die Wohnung damals angemietet, als ich ebenfalls noch in Arbeit war). Dies weiß ich aber nur, da ich einige der Bewerber kannte.

Das Jobcenter möchte jetzt, dass ich vom Makler eine Liste mit den abgelehnten Interessenten besorge und er bestätigt, dass diese von der Eigentümerin nicht als Mieter gewollt wurden.

Ich habe den Makler noch nicht danach gefragt, zum einen finde ich so eine Frage unangenehm, zum anderen erwarte ich nicht, dass er sich die Mühe macht.

Meine Frage, dürfte der Makler dies eigentlich aus Datenschutzgründen überhaupt machen? Oder hat jemand in diesem Zusammenhang schon einmal eine ähnliche Anfrage vom Jobcenter erhalten? Wenn ja, konnte das jemand erfolgreich umgehen?

Notfalls werde ich den Makler natürlich freundlich drum bitten, aber ich kann mir nicht vorstellen, dass ein Makler so eine Liste extra für das Jobcenter erstellt.

Viele Grüße

Marco
 
Meine Frage, dürfte der Makler dies eigentlich aus Datenschutzgründen überhaupt machen?
ich denke mal, nein, das darf er aus eben den Gründen nicht.
Frag doch einfach mal den Datenschutzbeauftragten. Entweder ist das der Bundesdatenschützer oder, bei Optionskommunen, der Landesdatenschützer Deines Bundeslandes.
 
Hallo Seepferdchen,

ja, das habe ich schriftlich. Sogar zweimal. Beim ersten Schreiben habe ich die Anfrage erstmal ignoriert und nur das beigefügt, was ich oben erwähnt habe. Jetzt kam das zweite Schreiben mit der Aufforderung diese Liste vom Makler nachzureichen.

Ich bin momentan etwas ratlos, wie ich darauf reagieren soll. Meine Chancen die Kosten erstattet zu bekommen, scheinen nicht schlecht, allerdings möchte ich mit meiner Bedürftigkeit nun auch nicht unbedingt beim Makler (der nebenbei auch die Hausverwaltung für die Wohnungen betreibt) offenlegen.
 
In meinen Augen ist die doppelte Miete unvermeidbar, weil die Eigentümerin das letzte Wort hat, nicht du und erst recht nicht der Makler. Du hast da absolut keinen Einfluss darauf, weil sie deine Nachmieter ablehnen kann.
Das würde ich so auch begründen.

Der Makler ist in dieser Sache völlig uninteressant, weil die Vermieterin deine Nachmieter abgelehnt hat. Der Makler spielt nur eine untergeordnete Rolle.
Das JC will dir die Schuld für etwas geben, was gar nicht in deiner Macht liegt.
 
Es scheint aber, dass zumindest ein SB aus dem JC Nachhilfe im Datenschutz benötigt. Das würde ich nicht so auf sich beruhen lassen.
 
Allerdings ist das Jobcenter skeptisch, warum ich für meine Wohnung bei der aktuellen Marktlage keinen Nachmieter zum 01.09., sondern erst zum 01.10. gefunden habe.
Das darf dem JC am Allerwertesten vorbeigehen. Nur weil man einen Nachmieter präsentiert, ist man nicht automatisch auch aus dem Vertrag raus. Nachmieter müssen nicht ausnahmslos akzeptiert werden.
Davon abgesehen ist es nicht deine Aufgabe, bei dritten irgendwelche Listen für das JC einzusammeln, für die es keine Rechtsgrundlage gibt, sollen die das gefälligst selber tun. Werden sie aber nicht, weil sie genau wissen, das sie zum einen wegen dem Datenschutz keine Auskunft bekommen und zum anderen kein Makler eine solche Liste vorhalten oder gar für das JC ausfüllen muss.

So wie ich das verstanden habe hast Du einen vorübergehend einen unabwendbaren Mehrbedarf, der sich allein aus dem alten und dem neuen Mietvertrag ergibt. Weiter gibts da nichts nachzuweisen.
 
Hallo,

ich tippe die entsprechenden Stellen nun doch erstmal nur ab.

Aus dem ersten Schreiben:

"sollten Sie grundsätzlich einen oder sogar mehrere potenzielle Nachmieter zum 01.09.2015 ermittelt haben und diese wurden vom Vermieter abgelehnt, reichen Sie hierüber bitte eine Bestätigung von Ihrem ehemaligen Vermieter ein"

Wenn ich mir jetzt die Stelle aus dem zweiten Schreiben nochmals durchlese, scheint dem Jobcenter bereits eine allgemeine Bestätigung ohne explizite Nennung der Bewerber zu reichen. Ich hatte das erste Schreiben da anders interpretiert.

"Leider fehlt mir noch die bereits angeforderte Bestätigung Ihres ehemaligen Vermieters, dass von ihm mehrere von Ihnen genannte potenzielle Nachmieter tatsächlich abgelehnt worden sind. Es wäre hilfreich, wenn die Firma ...hierbei auch bestätigt, wie viele Personen Sie dort benannt haben."

Hierzu sei noch erwähnt, dass der Makler überhaupt keine Nachmieter gesucht hat, sondern meine Bemühungen abgewartet hat.

Ich weiß, von insgesamt 6 Bewerbern aus den von mir organsierten Besichtigungen, von denen dann eine Bewerberin den Zuschlag bekommen hat.

Ich tendiere jetzt dazu, die Anfrage erstmal in diesem Punkt zu verneinen, da es nicht in meinem Wirkungsbereich liegt eine derartige Informationen zu erbringen.

Falls es dann zur Ablehnung kommt, kann ich mich immer noch um solch einen Nachweis bemühen, wenn das Sozialgericht dies fordert.
 
Wenn ich das richtig verstehe, hattest du 1 Nachmieter benannt bis 01.09.15 und 6 andere Personen. Einer davon bekam die Wohnung.
Das JC möchte jetzt von der Vermieterin die Bestätigung, dass es 6 waren und dass die Vermieterin davon 5 abgelehnt hat. Dadurch soll der Nachweis erbracht werden, dass die Doppelmiete unabwendbar ist.
 
Ja,

so sieht es scheinbar aus. Ich werde diese Anfrage verneinen.

Ich habe mir nochmal Urteile zu dem Thema angeschaut, entscheidend ist wohl eher meine Bemühung einen Nachmieter zu finden. Selbst wenn ich keinen gefunden hätte, wäre die Bemühung ja da gewesen.
 
Ja,

so sieht es scheinbar aus. Ich werde diese Anfrage verneinen.

Ich habe mir nochmal Urteile zu dem Thema angeschaut, entscheidend ist wohl eher meine Bemühung einen Nachmieter zu finden. Selbst wenn ich keinen gefunden hätte, wäre die Bemühung ja da gewesen.

...sei mir nicht böse...aber m. M. hättest du auch die Daten deines/ eines Nachmieters nicht übermitteln dürfen (Datenschutz)...hast dich ggf. strafbar gemacht...oder weiß der Nachmieters davon, dass du ihn beim JC namentlich bekanntgegeben hast?...


...auch die Aufforderung vom VM eine Bestätigung über Ablehnungen einzufordern ist doch sehr grotesk...

...als VM würde ich dir was "husten"...was geht dich resp. JC denn an wen und wieviele ich ablehne oder nicht...oder wieviel Mietbewerbungen es gab...:icon_motz::icon_motz:

PS...gibt es überhaupt noch den "Zwang" einen Nachmieters zu suchen?
 
Hallo desmona,

ich tendiere auch dazu, dir Recht zu geben, dass ich die Daten von meinem möglichen Nachmieter so nicht hätte rausgeben dürfen.

Ist aber ein sehr guter Bekannter von mir, der für sich und seine Frau dringend eine neue Wohnung suchte. Er hat damit kein Problem.
 
Wahrscheinlich sucht das Jobcenter nur nach einem Grund nicht zu zahlen. Irgendeine Begründung werden sie wahrscheinlich "er-"finden.
 
Die können da gern sonstwas erfinden. Trotzdem ist es nicht Deine Aufgabe denen da irgendwelche Daten von Dritten zu organisieren, auf die es vermutlich nicht mal einen Anspruch gibt. Auch die Mitteilungspflichten haben Grenzen.
 
Zitat:

Ich weiß, von insgesamt 6 Bewerbern aus den von mir organsierten Besichtigungen, von denen dann eine Bewerberin den Zuschlag bekommen hat.​

Wenn der Vermieter die Wohnung mittlerweile an eine andere Person vermietet hat, darf er nicht gleichzeitig von dir Miete fordern.

Wenn du das dem Jobcenter mitteilst, kann sich das Jobcenter von der Meldebehörde oder vom Vermieter eine entsprechende Auskunft besorgen, und eventuell die bereits gezahlte Miete zurückfordern. Solltest du einen Rückerstattungsanspruch geltend machen können und müssen, wird dich das Jobcenter darauf hinweisen.
 
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