Ein Arbeitsloser, seit längeren im Bezug von Leistungen nach dem SGB II (mit kleineren Unterbrechungen) hat endlich die Chance auf einen neuen Job und hat dafür auch schon die mündliche Zusage. Durch die Arbeitsstelle wird zwangsläufig ein Umzug notwendig - er wäre dann auch nicht mehr im Bezug von Leistungen weil der Anspruch wegfallen würde.
Beim letzten Termin zum Abschluss einer neuen EinV war das Thema schon aktuell und es wurde in die EinV aufgenommen, dass die Umzugskosten des günstigsten Angebote übernommen werden (was immer auch "günstigsten" heißt) Nun würde eine Doppelbelastung für 2 Monate für die alte Wohnung auftreten, die von alleine nicht gestemmt werden kann - der alte Vermieter ist nicht zur Kulanz bereit, muss er ja auch nicht.
Gibt es eine Grundlage im SGB II, die das Jobcenter dazu "verpflichten" würde, diese zwei Monate zu übernehmen? Wäre die Doppelbelastung den Kosten des Umzugs wegen Arbeitsaufnahme zu zuordnen?
Arbeitsaufnahme zum 01.02.2014, Kündigung der Wohnung aber erst zum 31.03.2014 möglich, Doppelbelastung also für 02/ und 03/2014, erster Lohnzufluss 15.03.2014 (ist mit dem neuen Vermieter aber auch schon geklärt und geht in Ordnung)
Wer weiß Rat Hilfe oder Hinweise zu Urteilen oder §§ oder ähnliches... Danke bereits im Voraus für eure Mühen
Beim letzten Termin zum Abschluss einer neuen EinV war das Thema schon aktuell und es wurde in die EinV aufgenommen, dass die Umzugskosten des günstigsten Angebote übernommen werden (was immer auch "günstigsten" heißt) Nun würde eine Doppelbelastung für 2 Monate für die alte Wohnung auftreten, die von alleine nicht gestemmt werden kann - der alte Vermieter ist nicht zur Kulanz bereit, muss er ja auch nicht.
Gibt es eine Grundlage im SGB II, die das Jobcenter dazu "verpflichten" würde, diese zwei Monate zu übernehmen? Wäre die Doppelbelastung den Kosten des Umzugs wegen Arbeitsaufnahme zu zuordnen?
Arbeitsaufnahme zum 01.02.2014, Kündigung der Wohnung aber erst zum 31.03.2014 möglich, Doppelbelastung also für 02/ und 03/2014, erster Lohnzufluss 15.03.2014 (ist mit dem neuen Vermieter aber auch schon geklärt und geht in Ordnung)
Wer weiß Rat Hilfe oder Hinweise zu Urteilen oder §§ oder ähnliches... Danke bereits im Voraus für eure Mühen