Hallo Leute!
Folgende Verständnisfrage:
Ich habe ein Schreiben von einem anderen JC, als dem örtlich zuständigen bekommen.
"Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der im Briefkopf genannten Stelle einzulegen"
Meine Frage: Ist es nun tatsächlich nötig das Schreiben an das andere JC zu schicken? Aus Gründen der Nachweisbarkeit möchte ich es eigentlich bei meinem Besuch im örtlichen, für mich zuständigen JC am Kundentresen abgeben und abstempeln lassen. (Wäre in meinem Fall wohl wichtig) Können die es ggf. einfach weiterleiten?
Folgende Verständnisfrage:
Ich habe ein Schreiben von einem anderen JC, als dem örtlich zuständigen bekommen.
"Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der im Briefkopf genannten Stelle einzulegen"
Meine Frage: Ist es nun tatsächlich nötig das Schreiben an das andere JC zu schicken? Aus Gründen der Nachweisbarkeit möchte ich es eigentlich bei meinem Besuch im örtlichen, für mich zuständigen JC am Kundentresen abgeben und abstempeln lassen. (Wäre in meinem Fall wohl wichtig) Können die es ggf. einfach weiterleiten?