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Mal angenommen zum 31.12.2018 kündigt man seinen Job und möchte das Dispojahr verwenden.
Wann müsste man sich dann spätestens arbeitssuchend/arbeitslos melden ?
In welchem Zeitraum davor müsste man wie lange versicherungspflichtig beschäftigt gewesen sein ?
Kommen dabei irgendwelche Sperrzeiten zum tragen, z.B. wegen Eigenkündigung ?
Weiter angenommen, man melde sich dann nach dem Dispojahr arbeitslos bis der Bewilligungsbescheid eingeht und meldet sich dann wieder ab.
Bis wann spätestens muss man sich wieder anmelden (da soll es einen 4-Jahreszeitraum geben)?
Wann müsste man sich dann spätestens arbeitssuchend/arbeitslos melden ?
In welchem Zeitraum davor müsste man wie lange versicherungspflichtig beschäftigt gewesen sein ?
Kommen dabei irgendwelche Sperrzeiten zum tragen, z.B. wegen Eigenkündigung ?
Weiter angenommen, man melde sich dann nach dem Dispojahr arbeitslos bis der Bewilligungsbescheid eingeht und meldet sich dann wieder ab.
Bis wann spätestens muss man sich wieder anmelden (da soll es einen 4-Jahreszeitraum geben)?