Hallo an alle,
zwar wurde an andere Stelle bereits das Thema Dispositionskredit allgemein behandelt, meine Frage aber wurde da nicht so recht beanwortet.
Zum einen verfüge ich (glücklicherweise) noch über ein Dispolimit und zum anderen (ebenso glücklicherweise) über eine Kreditkarte (NICHT Prepaid).
(Bitte jetzt hier keine Diskussionen beginnen hinsichtlich Berechtigung und "macht die Bank das mit?" usw...
.)
Da ich mir ab und an über die Kreditkarte Bargeld besorge, stellt sich für mich die Frage, ob die ARGE dieses letztendlich wiederum als Einnahme werten kann?
Beste Grüße
Tom
zwar wurde an andere Stelle bereits das Thema Dispositionskredit allgemein behandelt, meine Frage aber wurde da nicht so recht beanwortet.
Zum einen verfüge ich (glücklicherweise) noch über ein Dispolimit und zum anderen (ebenso glücklicherweise) über eine Kreditkarte (NICHT Prepaid).
(Bitte jetzt hier keine Diskussionen beginnen hinsichtlich Berechtigung und "macht die Bank das mit?" usw...

Da ich mir ab und an über die Kreditkarte Bargeld besorge, stellt sich für mich die Frage, ob die ARGE dieses letztendlich wiederum als Einnahme werten kann?
Beste Grüße
Tom