yukiko
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MOD-Hinweis:
Die nachfolgenden Beiträge wurden vom Ursprungsthema abgetrennt, um ein weiteres Abgleiten zu verhindern.
Das Ursprungsthema mit der Sachverhaltsdarstellung findet sich hier: Klick!
das ist ausschließlich eine RFB, steht doch klar und deutlich in der Überschrift. So völlig ohne Sinn, Zweck und Verstand, ohne Zusammenhang - kann eigentlich nur als Bedrohung interpretiert werden, als was will das SB das denn bitteschön sonst deklarieren?
Das Ding sollte offensichtlich nichts weiter bewirken als zusätzlichen Druck zum Erzwingen einer Unterschrift auszuüben. Auf verwaltungsrechtlicher Ebene würde ich jetzt "einfach abwarten", was da kommt.
Und möglichst schnell ein möglichst ausführliches Gedächtnisprotokoll erstellen, und vom Beistand unterzeichnen lassen als Beleg dafür, was da heute passiert ist!
Mir persönlich würde die Sache allerdings viel zu weit gehen, um sie auf sich beruhen zu lassen und ich würde in diesem Fall tatsächlich überlegen, evtl. zivilrechtlich in Form eines Strafantrages gegen den MT und das JC vorzugehen.
Mein laienhafter Vorschlag - der bitte durch bewandertere HelferInnen korrigiert und ergänzt werden kann, darf und soll - etwa folgendermaßen:
1. Deine Frau wurde davon abgehalten, ihren Obliegenheiten aus dem Verwaltungsakt nachzukommen ~> evtl. Nötigung wegen Verhinderung durch den MT
2. Deine Frau wurde durch Bedrohungsszenarien dazu bedrängt, Unterlagen zu unterzeichnen, ohne sie voher angemessen überprüfen zu dürfen ~> evtl. versuchte Nötigung durch den MT
3. Um unnötige und unrechtmäßige Unterschriften zu erzwingen, wurde mit Sanktionen gedroht seitens des MT sowie des JC ~> evtl. Bedrohung durch MT und JC
4. Der MT bedroht deine Frau direkt mit Sanktionen bei Nichtunterschrift ~> evtl. Amtsanmaßung seitens des MT?
Der Vorsatz ist hier für mich auch gegeben, allein durch dieses unsägliche Droh-Fax vom SB an den MT als quasi Ermächtigungsgrundlage für eine Sanktion.
Zumal die Sache zusätzlich durch den Beistand glücklicherweise belegt und bezeugt werden kann...
~> falls das hier einstimmig für Quatsch befunden wird, was ich oben geschrieben habe, dann bitte nicht machen, bzw. ignorieren, denn ich möchte keine falschen oder schädlichen Empfehlungen abgeben.
Ich persönlich könnte aber wahrscheinlich trotzdem nicht an mich halten und würde das tun, denn das geht für mein Gerechtigkeitsempfinden eindeutig zu weit.
Die nachfolgenden Beiträge wurden vom Ursprungsthema abgetrennt, um ein weiteres Abgleiten zu verhindern.
Das Ursprungsthema mit der Sachverhaltsdarstellung findet sich hier: Klick!
das ist ausschließlich eine RFB, steht doch klar und deutlich in der Überschrift. So völlig ohne Sinn, Zweck und Verstand, ohne Zusammenhang - kann eigentlich nur als Bedrohung interpretiert werden, als was will das SB das denn bitteschön sonst deklarieren?
Das Ding sollte offensichtlich nichts weiter bewirken als zusätzlichen Druck zum Erzwingen einer Unterschrift auszuüben. Auf verwaltungsrechtlicher Ebene würde ich jetzt "einfach abwarten", was da kommt.
Und möglichst schnell ein möglichst ausführliches Gedächtnisprotokoll erstellen, und vom Beistand unterzeichnen lassen als Beleg dafür, was da heute passiert ist!
Mir persönlich würde die Sache allerdings viel zu weit gehen, um sie auf sich beruhen zu lassen und ich würde in diesem Fall tatsächlich überlegen, evtl. zivilrechtlich in Form eines Strafantrages gegen den MT und das JC vorzugehen.
Mein laienhafter Vorschlag - der bitte durch bewandertere HelferInnen korrigiert und ergänzt werden kann, darf und soll - etwa folgendermaßen:
1. Deine Frau wurde davon abgehalten, ihren Obliegenheiten aus dem Verwaltungsakt nachzukommen ~> evtl. Nötigung wegen Verhinderung durch den MT
2. Deine Frau wurde durch Bedrohungsszenarien dazu bedrängt, Unterlagen zu unterzeichnen, ohne sie voher angemessen überprüfen zu dürfen ~> evtl. versuchte Nötigung durch den MT
3. Um unnötige und unrechtmäßige Unterschriften zu erzwingen, wurde mit Sanktionen gedroht seitens des MT sowie des JC ~> evtl. Bedrohung durch MT und JC
4. Der MT bedroht deine Frau direkt mit Sanktionen bei Nichtunterschrift ~> evtl. Amtsanmaßung seitens des MT?
Der Vorsatz ist hier für mich auch gegeben, allein durch dieses unsägliche Droh-Fax vom SB an den MT als quasi Ermächtigungsgrundlage für eine Sanktion.
Zumal die Sache zusätzlich durch den Beistand glücklicherweise belegt und bezeugt werden kann...
~> falls das hier einstimmig für Quatsch befunden wird, was ich oben geschrieben habe, dann bitte nicht machen, bzw. ignorieren, denn ich möchte keine falschen oder schädlichen Empfehlungen abgeben.
Ich persönlich könnte aber wahrscheinlich trotzdem nicht an mich halten und würde das tun, denn das geht für mein Gerechtigkeitsempfinden eindeutig zu weit.