schwarzrot
Elo-User*in
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Hmm, einiges geht hier durcheinander, auf 'menschlichkeit' würde ich im JC nicht setzen.
Um etwas angst rauszunehmen, bei einer stelle in einer anderen stadt, gibt es die möglichkeit für die probezeit sich ein möbliertes zimmer vom JC finanzieren zu lassen (+doppelte haushaltsführung, alles vom SB schriftlich zusichern lassen, sonst schaut man u.u. in die röhre).
Zu den 'zumutbaren' pendelzeiten 2,5 std. gilt leider eine verschärfung falls:
Um sicher zu sein, ist es bei VVs (mit RFBs) immer besser hirn ausschalten und bewerben.
Den rückmeldungsbogen muss hingegen niemand ausfüllen und dem JC zuschicken, es gibt dazu keine pflicht im gesetz, es sei denn man hat in einer EGV 'freiwillig' etwas in dieser richtung zugesichert.
Um die 'eigenbemühungen' nachzuweisen reicht in der regel eine liste bei den 'gesprächen' im JC abzugeben, mit AG, ansprechpartner, adressse, wann beworben und ergebnis.
In einem rückmeldebogen dagegen 'schwarz auf weiss' zuzugeben, man hätte sich auf einen VV (mit RFB!) nicht beworben, ist ein roter teppich für einen SB, oder seinen teamleiter, eine 'sanktion' zu versuchen und dann abzuwarten, ob betroffener klagt und ob ein gericht einen 'wichtigen grund' sieht.
Aber wie schon von einigen oben gesagt, noch hast du kein VG, manchmal kommen ja einladungsbriefe nicht an, man muss zum VGtermin plözlich zum doc, oder VGs laufen nicht immer gut und AGs müssen schon sehr händeringend dich haben wollen, wenn sie den ganzen stress mitmachen, du wegen umzug im neuen job, vollkommen neuer umgebung, doppelt belastet bist.
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Habe einen Vermittlungsvorschlag mit Pendelzeiten von 4 Stunden täglich erhalten. Kann ich ablehnen?
Hallo allesamt, bei mir trudelte heute ein Vermittlungsvorschlag ein der in einer anderen Stadt gelegen ist. Da ich weder Führerschein noch Auto besitze müsste ich mit den öffentlichen Verkehrsmitteln anreisen. Das würde knapp zwei Stunden pro Strecke, also 4 Stunden tägliche Pendelzeiten mit...
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Hmm, einiges geht hier durcheinander, auf 'menschlichkeit' würde ich im JC nicht setzen.
Um etwas angst rauszunehmen, bei einer stelle in einer anderen stadt, gibt es die möglichkeit für die probezeit sich ein möbliertes zimmer vom JC finanzieren zu lassen (+doppelte haushaltsführung, alles vom SB schriftlich zusichern lassen, sonst schaut man u.u. in die röhre).
Zu den 'zumutbaren' pendelzeiten 2,5 std. gilt leider eine verschärfung falls:
Das ist zwar SGBIII, gilt aber auch für ALGII, da dort nichts näher beschrieben.§ 140 SGBIII Zumutbare Beschäftigungen
Als unverhältnismäßig lang sind im Regelfall Pendelzeiten von insgesamt mehr als zweieinhalb Stunden bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs Stunden und Pendelzeiten von mehr als zwei Stunden bei einer Arbeitszeit von sechs Stunden und weniger anzusehen. 3Sind in einer Region unter vergleichbaren Beschäftigten längere Pendelzeiten üblich, bilden diese den Maßstab.
Um sicher zu sein, ist es bei VVs (mit RFBs) immer besser hirn ausschalten und bewerben.
Den rückmeldungsbogen muss hingegen niemand ausfüllen und dem JC zuschicken, es gibt dazu keine pflicht im gesetz, es sei denn man hat in einer EGV 'freiwillig' etwas in dieser richtung zugesichert.
Um die 'eigenbemühungen' nachzuweisen reicht in der regel eine liste bei den 'gesprächen' im JC abzugeben, mit AG, ansprechpartner, adressse, wann beworben und ergebnis.
In einem rückmeldebogen dagegen 'schwarz auf weiss' zuzugeben, man hätte sich auf einen VV (mit RFB!) nicht beworben, ist ein roter teppich für einen SB, oder seinen teamleiter, eine 'sanktion' zu versuchen und dann abzuwarten, ob betroffener klagt und ob ein gericht einen 'wichtigen grund' sieht.
Aber wie schon von einigen oben gesagt, noch hast du kein VG, manchmal kommen ja einladungsbriefe nicht an, man muss zum VGtermin plözlich zum doc, oder VGs laufen nicht immer gut und AGs müssen schon sehr händeringend dich haben wollen, wenn sie den ganzen stress mitmachen, du wegen umzug im neuen job, vollkommen neuer umgebung, doppelt belastet bist.