lisa40 meinte:Nun meine Fragen:
Wann tritt diese Regelung "ab 25" in Kraft? Mit der Vollendung des 25. Lebensjahres oder am 25. Geburtstag?
Bekommt sie weiter den Regelsatz?
Wenn nicht, wie wäre sie krankenversichert?
Danke für eventuelle Antworten,
Lisa
lisa40 meinte:Danke schonmal für die Antwort!
Ich hatte nach einem U25 Berreich gesucht, aber nicht gefunden.
Ist doch echt doof! Würde sie ihr WG-Zimmer aufgeben hätte die Arge die Miete gespart. So wird sie sich wahrscheinlich überlegen das Zimmer zu behalten und ihren Vater nur besuchen.
Ich such dann nochmal nach dem U25 Berreich.
lisa40 meinte:U25 Berreich gefunden!
Wird wohl wirklich die beste Lösung sein, zumal das schon Anfang Mai der Fall ist.
Aber wie sieht es nach ihrem Geburtstag aus?
Muß sie dann auch mit Ihrem Vater eine Bedarfsgemeinschaft bilden, obwohl der kein Alg 2 Empfänger ist?
lisa40 meinte:Aber wie sieht es nach ihrem Geburtstag aus?
Muß sie dann auch mit Ihrem Vater eine Bedarfsgemeinschaft bilden, obwohl der kein Alg 2 Empfänger ist?
lisa40 meinte:Da ihr Vater schlecht alleine leben kann, unter anderem wegen einem Alkoholproblem, fanden alle das es die beste Lösung wäre wenn sie wieder zu ihm zieht. Sie hätte sich sowieso eine Wohnung in der Nähe gesucht. Aber keiner hat damit gerechnet das es so kompliziert werden könnte.
Ihr Vater verlangt übrigens keine Miete von ihr, es geht also nur um den Regelsatz.