Diesmal: Zurück in die elterliche Wohnung

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lisa40

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Jetzt wird es etwas komplizierter und ich finde keine Antwort. Zunächst mal die Fakten:
Meine Tochter (24) wohnt z.Z. in einer WG, bekommt Miete und den Regelsatz. Sie ist vor etwa 2 Jahren während einer Umschulung aus der Wohnung ihres Vaters ausgezogen. Aus verschiedenen Gründen will sie jetzt wieder zurück in die Wohnung ihres Vaters ziehn.
Nun meine Fragen:
Wann tritt diese Regelung "ab 25" in Kraft? Mit der Vollendung des 25. Lebensjahres oder am 25. Geburtstag?
Bekommt sie weiter den Regelsatz?
Wenn nicht, wie wäre sie krankenversichert?
Danke für eventuelle Antworten,
Lisa
 
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Gast
lisa40 meinte:
Nun meine Fragen:
Wann tritt diese Regelung "ab 25" in Kraft? Mit der Vollendung des 25. Lebensjahres oder am 25. Geburtstag?
Bekommt sie weiter den Regelsatz?
Wenn nicht, wie wäre sie krankenversichert?
Danke für eventuelle Antworten,
Lisa

Es heißt U 25 - also gehts um den 25 Geburtstag...

ab da hat sie wieder den Erwachsenregelsatz. (bis zum 25. Geburtstag den Kinderregelsatz 276 €)

Solange sie ALG II bezieht, ist sie versichert... aber wenn sie zu ihrem Vater zieht und einen ALG II Antrag stellt, wird der mit in die BG integriert... ob er will oder nicht... und auch auf ALG II gesetzt - und ist den Bestimmungen unterworfen. Zumindest versuchen die ARGEN das... da werden sich die Beiden was einfallen lassen müssen!

Stellt sie den ALG II Antrag nicht, muß sie sich selbst krankenversichern.

Ich verschieb diesen Thread mal in den U 25 Bereich...lies dich da mal durch.

schau da auch mal unter den als wichtig markierten Themen ganz oben... Titel: Mit 23 immer noch bei Mami"... dürfte auch für euch interessantes drin stehen...

Gruß aus Ludwigsburg
 

lisa40

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Danke schonmal für die Antwort!

Ich hatte nach einem U25 Berreich gesucht, aber nicht gefunden.

Ist doch echt doof! Würde sie ihr WG-Zimmer aufgeben hätte die Arge die Miete gespart. So wird sie sich wahrscheinlich überlegen das Zimmer zu behalten und ihren Vater nur besuchen.

Ich such dann nochmal nach dem U25 Berreich.
 
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Arco

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... bis zum 25. Geburtstag auf jeden Fall zu empfehlen, allein schon da Sie 69 Euro jetzt mehr RL hat im Monat.....
 

lisa40

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U25 Berreich gefunden!

Wird wohl wirklich die beste Lösung sein, zumal das schon Anfang Mai der Fall ist.

Aber wie sieht es nach ihrem Geburtstag aus?
Muß sie dann auch mit Ihrem Vater eine Bedarfsgemeinschaft bilden, obwohl der kein Alg 2 Empfänger ist?
 
A

Arco

Gast

... NEIN, aber es wird dann wohl eine Haushaltsgemeinschaft vermutet wo ER dann angegangen wird.

Läßt sich etwas besser entwirren, aber warum denn ? ? ? Sie bekommt doch dann nicht mehr oder weniger und die Miete ist doch ein durchlaufender Posten (normalerweise)
 
E

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Gast
lisa40 meinte:
Aber wie sieht es nach ihrem Geburtstag aus?
Muß sie dann auch mit Ihrem Vater eine Bedarfsgemeinschaft bilden, obwohl der kein Alg 2 Empfänger ist?

Das ist eine Frage, die nur ihr SB oder ein Richter beantworten kann!

An ihrer Stelle würde ich, bevor es so weit ist, gut informiert zum Amt gehen und danach fragen. Dabei auch klar stellen, daß sie nur dann bereit ist zu ihrem Vater zu ziehen, wenn das Amt ihr vorher schriftlich gibt, daß der Vater und sie nicht als BG betrachtet werden...

sind die dazu nicht bereit könnte man überlegen eine Feststellungsklage einzureichen... oder aber denen eine lange Nase zu drehen und allein zu wohnen.

Warum will sie denn zum Vater zurück? Wäre für eine Begründung wichtig...

Gruß aus Ludwigsburg
 

lisa40

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Zwecks Information bin ich ja hier, da sie zur Zeit selber kein Internet hat.

Sie ist nach K. gezogen, weil dort ihre Schule war in der die Umschulung stattfand. Vorher bewohnte sie mit ihrer Schwester ein Zimmer. Zwischenzeitlich ist deren Freund mit in die Wohnung eingezogen. Zur Zeit verbringt sie jedoch die meiste Zeit dort und übernachtet im Gästebett im Wohnzimmer. Ihr ganzes Leben spielt sich in T. ab, Freunde berufliche Perspektiven usw. Jetzt möchte ihre Schwester mit ihrem Freund ausziehen und ihr ehemaliges Zimmer würde wieder frei. Da ihr Vater schlecht alleine leben kann, unter anderem wegen einem Alkoholproblem, fanden alle das es die beste Lösung wäre wenn sie wieder zu ihm zieht. Sie hätte sich sowieso eine Wohnung in der Nähe gesucht. Aber keiner hat damit gerechnet das es so kompliziert werden könnte.
Ihr Vater verlangt übrigens keine Miete von ihr, es geht also nur um den Regelsatz.
 
E

ExitUser

Gast

Da kann ich ur sagen: sie soll sich eine eigene Wohnung in seiner Nähe suchen, wenn es denn unbedingt sein muß - aber auf keinen Fall bei ihm einziehen!
Ich denke, du weißt warum... wenn nicht, erklär ich es dir gerne per pn (private Nachricht)

Ich denke, unter diesen Umständen wird man zu Recht von einem gemeinsamen Haushalt ausgehen, denn wenn er trinkt, wird sie sich ja um ihn kümmern (müssen)

Regelsatz bekäme sie dan wahrscheinlich nur 311 €.

Gruß aus Ludwigsburg
 
A

Arco

Gast
... bis 25 = 276 in BG

... ab 25 = 345 in Hausgemeinschaft ! ! !

aber evtl. Abzug durch vermutete Unterstützung Vater

... aber lieber Finger weg davon - besser eigene kleine Wohnung
 
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