Steuerrechtlich gelten Sie als Freiberufler, wenn Sie selbständig wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeiten höherer Art ausüben, in den sogenannten "Katalogberufen" als Arzt, Anwalt, Steuerberater, Dolmetscher, beratender Betriebs- und Volkswirt, Ingenieur oder in ähnlichen Berufen tätig sind.
Gabi meinte:Ich wurde gefragt, ob ich mich gegen Entgelt um ein PC-Netzwerk in einem Frauenhaus kümmern möchte.