https://www.elo-forum.org/allgemeine-fragen/84608-dienstaufsichtsbeschwerden-konsequenzen.htmlMit der Dienstaufsichtsbeschwerde rügt man (angebliche) Verletzungen von Dienstpflichten. Bei Angestellten ergeben sich diese vornehmlich aus § 611 iVm. § 241 BGB iVm. dem Arbeitsvertrag. Bei Beamten ergeben sich die Dienstpflichten aus den §§ 33 ff. BeamtStG.
Ist die Dienstaufsichtsbeschwerde begründet, kann das bei Angestellten zu arbeitsrechtlichen Konsequenzen, etwa einer Abmahnung führen. Bei Beamten kann ein Disziplinarverfahen eingeleitet werden. Gegen solche Maßnahmen stehen den betreffenden Mitarbeitern aber auch Rechtsmittel zu.
In die Personalakte kommt eine Dienstaufsichtsbeschwerde nur, wenn sie begründet ist. Ist sie unbegründet, also zurückgewiesen worden, hat der Mitarbeiter einen Anspruch darauf, dass sie aus der Personalakte entfernt wird. Bei Angestellten ergibt sich das aus der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers, bei Bundesbeamten aus § 112 Abs. 1 Satz 1 Nr. BBG, bei anderen Beamten aus dem jeweiligen LBG. Beamte können auch bei begründeten Dienstaufsichtsbeschwerden nach einer gewissen Zeit die Entfernung verlangen - Bundesbeamte können das nach zwei Jahren verlangen (§ 112 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BBG).
Eine Fachaufsichtsbeschwerde erreicht die Fachaufsicht. Diese wird ggf. eine Stellungnahme der untergeordneten Behörde anfordern. Ist die Fachaufsichtsbeschwerde erfolgreich, wird die untergeordnete Behörde zu einer bestimmten Handlungsweise angewiesen. Wenn du dich aber unter dem Banner "Fachaufsichtsbeschwerde" nur über deine Sachbearbeiterin beschwerst, wird der Schrieb als Dienstaufsichtsbeschwerde umgedeutet werden (§ 133 BGB analog) und zum Jobcenter geschickt.
Also nicht verwechseln mit § 88 SGGFür Dienstaufsichtsbeschwerden gibt es keine Fristen!
Nein. Für die Dienstaufsichtsbeschwerde gibt es keine einfachgesetzliche Regelung. Sie wird als "Petition im weiteren Sinne" direkt aus Art. 17 GG abgeleitet. Die Rechtsprechung hat daraus entwickelt, dass innerhalb einer "angemessenen" Frist zu bescheiden ist. Was angemessen ist, ist einzelfallabhängig.Gibt es da rechtliche Grundlagen?
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