Hallo,
Bekam vor kurzem beim Fallmanager eine neue EGV zur Unterschrift, die hab ich mir diesmal aber mitgenommen. Die letzte EGV vom Oktober hab ich nicht eingehalten, und wurde von einer sinnloßen maßnahme gekündigt.
Meine Fragen wären:
-Muss ich diese EGV Unterschreiben ?
-Gilt sie ab sofort auch wenn ich sie noch nicht unterschrieben habe und abgegeben ?
-Ist die EGV soweit in ordnung ?
Hier die EGV :
https://bigpichost.com/files/s6e925o1fqx9srfz99zl.jpg
//EDIT//
Ich habe bereits einen Tag nachdem ich die nicht unterschriebene EGV von der ARGE erhalten habe 2 angebote erhalten, bei denen ich mich Bewerben soll, muss ich auf diese Angebote die in der EGV stehen antworten oder sind diese erst Gültig wenn ich die EGV unterschrieben habe ?
Bekam vor kurzem beim Fallmanager eine neue EGV zur Unterschrift, die hab ich mir diesmal aber mitgenommen. Die letzte EGV vom Oktober hab ich nicht eingehalten, und wurde von einer sinnloßen maßnahme gekündigt.
Meine Fragen wären:
-Muss ich diese EGV Unterschreiben ?
-Gilt sie ab sofort auch wenn ich sie noch nicht unterschrieben habe und abgegeben ?
-Ist die EGV soweit in ordnung ?
Hier die EGV :
https://bigpichost.com/files/s6e925o1fqx9srfz99zl.jpg
//EDIT//
Ich habe bereits einen Tag nachdem ich die nicht unterschriebene EGV von der ARGE erhalten habe 2 angebote erhalten, bei denen ich mich Bewerben soll, muss ich auf diese Angebote die in der EGV stehen antworten oder sind diese erst Gültig wenn ich die EGV unterschrieben habe ?