Hallo pbsuu,
nachdem ich hier einige Threads gelesen hatte, war ich mutig genug und habe beim JV einen KV für zwei neue Brillen vorgelegt. Allerdings nur als Email.
Anträge reicht man immer schriftlich und nachweislich ein (persönliche Abgabe gegen Eingangsbestätigung / Fax mit Sendebericht oder Übergabe-Einschreiben per Post), dass man dir die Ablehnung auch gleich als Mail geschickt hat überrascht mich da nicht besonders.
Mail ist nicht rechtsverbindlich ...
Der Optiker sagt, dass die Brillengestellt für eine Reparatur = Austausch der Gläser zu teuer sei. Mehr als 120,- Euro je Brille.
Die Gläser ohne Firlefanz!
Du solltest das mal vom Augenarzt prüfen lassen und ein ärztliches Attest dafür an die KK schicken, zusammen mit deinem Kostenvoranschlag vom Optiker.
Die KK ist der erste Ansprechpartner wenn es um Gesundheitskosten geht und wenn die das (berechtigt) ablehnen sollten wird das JC wohl einspringen müssen.
Soweit ich dazu was gelesen habe gibt es inzwischen wieder einige Sachen die da von der KK übernommen werden, die Gestelle sind es allerdings in der Regel nicht, dafür kann es durchaus sein, dass dir nur ein Darlehen (vom JC) bewilligt werden muss.
Das "Urteil" habe ich nicht gelesen, es ist aber nicht für dich gesprochen worden und daher nicht verbindlich für das JC in deinem Falle oder ähnlichen Fällen.
Dann habe ich ein Einschreiben verfasst (siehe unten) und auch sofort die erneute Ablehnung. verstehe ich die Urteilslage falsch?
Das war ja auch deutlich besser so, nun kannst du Widerspruch einlegen aber der Verweis auf das SGB V (Krankenkasse wäre zunächst zuständig) ist ja nicht "von der Hand zu weisen", die Aufzählung was dir so alles "bezahlt" wird mit dem Regelsatz (für deinen Lebensunterhalt) ist natürlich erbärmlich, wenn es darum geht, dass du neue Brillen brauchst ...
Die kann man sich ja schlecht (über Jahre) ansparen müssen, die Augen warten oft nicht so lange bis sie schlechter werden ... deine Hinweise darauf wie alt deine aktuellen Brillen schon sind haben da aber auch keine Wirkung.
Du brauchst im Interesse deiner Gesundheit und deines Augenlichtes diese Brillen weil sich deine Sehstärke nachweislich enorm verschlechtert hat (da eignet sich eine ärztliche Feststellung aber besser als die vom Optiker, der daran auch was verdienen möchte) ... das fördert ja auch nicht die Aussichten einen Arbeitsplatz zu finden, wenn du (weder nah noch fern) nicht richtig sehen kannst.
Darauf musst du deinen Fokus setzen und nicht auf das "Alter" der aktuellen Brillen, es gibt keinen Rechtsanspruch auf eine neue Brille nach X Jahren ... du hast aber einen Rechts-Anspruch auf Hilfe wenn deine Augen schlechter werden ... zunächst allerdings von der KK.
Ob du dem JC ein Urteil "um die Ohren" schlägst oder nicht ist denen (meist) ziemlich egal ... ein Urteil ist eben
KEIN Gesetz, auch wenn das Mancher hier immer wieder anders sehen möchte und die JC richten sich ja schon selten nach den geltenden Gesetzen.
MfG Doppeloma