Lustiger Artikel , vor allem gefällt mir das Wort "Prinzip"
Das Grundgesetz ist nach dem Zusammenbruch des dritten Reiches geschrieben worden.
Da gab es noch keine Bundesrepublik Deutschland.
Ich hatte es hier schon mal geschrieben, alle am Grundgesetz beteiligten brauchten nur aus dem Fenster zu sehen und konnten life sehen wohin das Gewaltmonopol der deutschen Staates geführt hatte.
Des weiteren gibt es auch im Völkerrecht (Haager Landkriegsordnung) das Recht das eine Bevölkerung sich eines kriegerischen Überfalls erwehren darf, ohne das staatliche Strukturen von Nöten wären. (Levee en mass)
Das GG ist dem Völkerrecht untergeortnet , also wie kann das sein wenn der Staat das Gewaltmonopol hat und es nur Ausnahmen gibt wenn der Staat diese als Ausnahmen deklariert.
Da müssen jetzt mal alle ganz tapfer sein aber wenn zum Beispiel ein Polizist eine Straftat begeht (Zum Beispiel einer auf dem Boden liegenen Person ins Gesicht tritt), dann haben alle Umstehenden das Recht diesen Beamten notfalls auch mit Gewalt festzunehmen.
In der Praxis scheitert das aber an der Feigheit der umstehenden Mitmenschen da die sich nicht nass machen wollen.