Zur Information Die neue Pfändungstabelle gültig ab 01.07.2023, wurde im Bundesgesetzblatt bekannt gemacht.

Leser in diesem Thema...

axellino

Super-Moderation
Startbeitrag
Mitglied seit
30 Jul 2013
Beiträge
3.001
Bewertungen
4.233
Am 20.03.2023 ist im Bundesgesetzblatt die Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung 2023 erschienen (BGBl. 2023 I Nr. 79 vom 20.03.2023).

Die neuen Werte werden ab 01.07.2023 wirksam sein und basieren auf § 850c Abs.4 ZPO in Verbindung mit der Erhöhung des Grundfreibetrages nach § 32a Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG).

Die Beträge wurden um über 5% angehoben und lauten dann wie folgt:

- Der unpfändbare Betrag für einen Schuldner ohne Unterhaltspflichten steigt von aktuell 1.330,16 Euro auf 1.402,28 Euro.

- Der Erhöhungsbetrag für die erste Unterhaltspflicht steigt von 500,62 Euro auf 527,76 Euro.

- Für die zweite bis fünfte Unterhaltspflicht steigt der Erhöhungsbeitrag von 278,90 Euro auf 294,02 Euro.
 
Diese Seite verwendet Cookies, um Inhalte zu personalisieren und dich nach der Registrierung angemeldet zu halten. Wenn du dich weiterhin auf dieser Seite aufhältst, akzeptierst du unseren Einsatz von Cookies. Erfahre mehr...