Zur Information Die neue Pfändungstabelle gültig ab 01.07.2023, wurde im Bundesgesetzblatt bekannt gemacht.

Leser in diesem Thema...

axellino

Super-Moderation
Startbeitrag
Mitglied seit
30 Jul 2013
Beiträge
2.991
Bewertungen
4.198
Am 20.03.2023 ist im Bundesgesetzblatt die Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung 2023 erschienen (BGBl. 2023 I Nr. 79 vom 20.03.2023).

Die neuen Werte werden ab 01.07.2023 wirksam sein und basieren auf § 850c Abs.4 ZPO in Verbindung mit der Erhöhung des Grundfreibetrages nach § 32a Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG).

Die Beträge wurden um über 5% angehoben und lauten dann wie folgt:

- Der unpfändbare Betrag für einen Schuldner ohne Unterhaltspflichten steigt von aktuell 1.330,16 Euro auf 1.402,28 Euro.

- Der Erhöhungsbetrag für die erste Unterhaltspflicht steigt von 500,62 Euro auf 527,76 Euro.

- Für die zweite bis fünfte Unterhaltspflicht steigt der Erhöhungsbeitrag von 278,90 Euro auf 294,02 Euro.
 
Zurück
Oben Unten