Die Kostenuebernahme für meine Brillenreparatur wurde abgelehnt - und nun?

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ArNoN

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Moin,

nach Brillenschaden habe ich die "Reparatur" beantragt, auch wenn das wohl auf eine neue Brille hinauslaufen wird.

reicht im Widerspruch ein Hinweis auf das entsprechende Urteil vom BGH (?), oder habt ihr noch andere Tips?`

Die Brille ist aerztlich verordnet, um's Gleiten koennte man sich noch streiten, Kasse uebernimmt trotz Nulltarifgestell natuerlich nicht alles.
 

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ZynHH (R.i.P.)

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AW: Brillenrep. Kostenuebernahme abgelehnt - und nun?

Deine dioptren lassen also keine Lösung bei Fielmann zu?
Ich habe dort nie mehr als 10€ für eine Einstärkenbrille bezahlt.
 

ela1953

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AW: Brillenrep. Kostenuebernahme abgelehnt - und nun?

Meine Gleitsichtbrille wurde übernommen.
Ich guck am WE mal nach dem Schriftwechsel.
 

colognier

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AW: Brillenrep. Kostenuebernahme abgelehnt - und nun?

Moin zusammen,
Widerspruch einlegen und begründen.

Unter Rubrik "Mitwirkungspflichten und Sicherheit" ist eine Begründung eingefügt, die sich abändern bzw. verkürzen lässt.

Wird der Widerspruch abgelehnt reichst Du eine Klage vor Deinem Sozialgericht ein.

Und ja, ich habe als Beispiel die Aktenzeichen aus dem oben erwähnten Link übernommen.
Wenn Du möchtest kann ich Dir den Wortlaut meines Schreibens gerne per PM senden.

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ZarMod

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Wenn Du möchtest kann ich Dir den Wortlaut meines Schreibens gerne per PM senden.
Wenn Du möchtest, können wir speziell für Dich sämtliche Informationsthemen sperren.
Du darfst dann gerne Deine Fragen - wem auch immer - per PN zukommen lassen und auf Hilfe hoffen.
Oder was meinst Du, auf welcher Basis ein offenes Hilfeforum funktioniert?
Könnte es eventuell das Teilen von Informationen sein? Erst denken, dann schreiben. :icon_wink:

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ela1953

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AW: Brillenrep. Kostenuebernahme abgelehnt - und nun?

Meine Gleitsichtbrille wurde übernommen.
Ich guck am WE mal nach dem Schriftwechsel.

Ich hatte geschrieben:
Im Internet habe ich gelesen, dass Reparaturen von Hilfsmitteln, z.B. Brillen, vom Jobcenter übernommen werden. Daher bitte ich um Erstattung....

Es kam folgende Absage:
Ihren o.a. Antrag auf Gewährung einer einmaligen Beihilfe zur Beschaffung einer Brille gem. § 24 Abs. 3 SGBII lehne ich hiermit ab, da die von Ihnen beantragte Beihilfe über die Ihnen gewährte Regelleistung nach § 20 bzw über das Sozialgeld......abzudecken ist.

Bitte sprechen Sie bei Ihrer Krankenkasse vor und beantragen Sie dort die Übernahme der Kosten.

Begründung: ...nach dem SGBII gewährt. Diese Leistungen umfassen den sog Regelbedarf nach " 20 SGB II für die erwerbsfähigen Leistungsberechtigte........, sowie Leistungen für Unterkunft und Heizung....
Der Regelbedarf umfasst insbesondere Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Haushalt......usw.

Da die von Ihnen beantragten Beilhilfen (einer Brille) über den Regelbedarf abgedeckt werden, kann eine darüber hinausgehende Bewilligung im Rahmen der einmaligen Beilhilfen nach § 24 SGB II nicht erfolgen.
Gründe für das Vorliegen eines unabweisbaren Bedarfs gem. § 24 Abs.1 SGBII wurden von Ihnen nicht vorgetragen.
 

ela1953

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AW: Brillenrep. Kostenuebernahme abgelehnt - und nun?

Meine Antwort:

Sie begründen Ihre Ablehnung damit, dass für die Brille eine Betrag im Regelsatz vorhanden wäre.

Das sehe ich nicht so. In der Auflistung über die Zusammensetzung des Regelsatzes finde ich keinen Betrag, um eine Brille anzusparen.
Ihren Tipp, die Übernahme der Kosten bei meiner Krankenkasse zu beantragen kann ich auch nicht beherzigen, da deutschlandweit keine Krankenkasse mehr für eine Brille zahlt.

In Ihrem Schreiben erwähnen Sie aber auch den § 24 Abs. 1 SGBII , nach dem ich Gründe vortragen kann.
Dann wird aber nur ein Darlehn gewährt. Das möchte ich ja nicht.

Es gibt aber im § 24 noch den Abs. 3, der lautet:

Nicht vom Regelsatz nach § 20 umfasst sind Bedarfe für

3. Anschaffung und Reparaturen von orthopädischen Schuhen, Reparaturen von therapeutischen Geräten und Ausrüstungen sowie die Miete von therapeutischen Geräten. Leistungen für diese Bedarfe werden gesondert erbracht.

Eine Brille fällt in diesen Bereich.

Hinzukommt, dass ich ohne Brille, die mir vom Augenarzt wegen einer Sehstärkenänderung verschrieben wurde, das Haus nicht verlassen kann.

Ich kann dann nicht mehr meinem Minijob nachgehen, nicht mehr am gesellschaftlichen Leben teilhaben, nicht mehr als Verkehrsteilnehmer raus gehen und somit nicht mal einkaufen.

Ich bitte um nochmalige Überprüfung.
 

ela1953

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AW: Brillenrep. Kostenuebernahme abgelehnt - und nun?

Dann kam wieder ein Schreiben vom Jobcenter (finde das gerade nicht), auf das ich antwortete:

Im Rahmen meiner Mitwirkungspflicht überreiche ich Ihnen:
1. das Rezept des Augenarztes
2. den Auftrag der Firme....

Antwort vom Jobcenter:

..bewillige ich Ihnen gemäß § 24 Abs. 3 SGBII eine Beihilfe zur Beschaffung von: Sehhilfe in Höhe von...

angekreuzt ist - Aufgrund des Bezugs von Leistungen nach dem SGB II wird kein Eigenanteil von Ihnen gefordert.

Das Ganze hat sich ca. 6 Wochen hingezogen. Ich hatte die Brille aber bereits vorfinanziert und den Antrag erst nachträglich gestellt, weil ich erst hier auf diese Reparaturregel aufmerksam wurde.,
 
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