Moin,
nach Brillenschaden habe ich die "Reparatur" beantragt, auch wenn das wohl auf eine neue Brille hinauslaufen wird.
reicht im Widerspruch ein Hinweis auf das entsprechende Urteil vom BGH (?), oder habt ihr noch andere Tips?`
Die Brille ist aerztlich verordnet, um's Gleiten koennte man sich noch streiten, Kasse uebernimmt trotz Nulltarifgestell natuerlich nicht alles.
nach Brillenschaden habe ich die "Reparatur" beantragt, auch wenn das wohl auf eine neue Brille hinauslaufen wird.
reicht im Widerspruch ein Hinweis auf das entsprechende Urteil vom BGH (?), oder habt ihr noch andere Tips?`
Die Brille ist aerztlich verordnet, um's Gleiten koennte man sich noch streiten, Kasse uebernimmt trotz Nulltarifgestell natuerlich nicht alles.