...und wo bitte schreibt die TE das sie nicht mit der BA reden will?Zumindest stellt sich mir die Frage, warum willst du mit der AA nicht reden?
Genau, deswegen wäre vorauseilender Gehorsam auch sinnvoll und man sollte sich freuen das der SB gnädigerweise überhaupt mit einem am Telefon reden will.Und falls du deinen SB als Gegner siehst, lass es ihn nicht merken. Er sieht dich sonst vielleicht gleich.
Ich lese in dem Schreiben der AA auch, was der TE tun könnte, falls er keine telefonische Kontaktaufnahme zu einem Beratungsgespräch wünscht.Ich lese dort nur das sie dies nicht am Telefon machen möchte und abgesehen davon das es dafür gute Gründe gibt muss sie es gem. Erreichbarkeitsanordnung auch gar nicht.
Ich lese noch nicht mal das heraus, sondern im Moment einfach nur die Frage, ob ein Telefontermin verpflichtend ist.Ich lese dort nur das sie dies nicht am Telefon machen möchte
Richtig. Von daher schon mal etwas ungefährlicher das Ganze.Dazu keine Rechtsfolgenbelehrung.
Und warum nicht? Vor allem, wenn dieser ohne RFB ist, so wie hier.Ich würde niemals einen Tel- Termin bei der AA absagen.
Genau so einen Fall hatten wir bereits im Forum, woraufhin die Leistungen eingestellt wurden, da dieses als Nicht-Verfügbarkeit gedeutet wurde. Ich finde das Thema auf die Schnelle gerade nicht, habe den Fall aber noch gut in Erinnerung.Und z.B. etwas schreiben wie > Es besteht kein Bedarf für ein Gespräch usw.
Womit für den SB dann erst recht dringender Handlungsbedarf ist, damit sich an der beruflichen Situation endlich mal was ändert.An meiner aktuellen beruflichen Situation hat sich allerdings seit unserem letzten Gespräch nichts verändert. ( Damit gibt es keinen Notfall für SBchen )
Ganz großes Kino..... und dann auch noch beleidigend werden.Hochachtungsvoll
Selbstverständlich kann und darf SB einladen. Wo hast du denn den Nonsens her?SBchen pocht auf Telefonparty offensichtlich, weil seine Agentur für Arbeit immer noch keine Zwangseinladungen zur Besprechung der beruflichen Situation eingeführt hat.( Außer es gäbe einen Notfall für Elo )
Richtig. Damit wären die Angriffspunkte Verfügbarkeit und Bereitschaft direkt mal weg.Einfach die Rufnummer löschen lassen und schreiben das man dem Meldetermin persönlich wahrnehmen will.
Die sind schon sehr sehr viel länger möglich. Es war nur so, dass davon kein oder nur selten Gebrauch gemacht wurde.Ach Leute... ab dem 5.7. sind wieder persönliche Gespräche möglich.
Zwecks Umgangsformen. Man kann auch einfach nicht ans Telefon gehen.Und warum nicht? Vor allem, wenn dieser ohne RFB ist, so wie hier.
Da gebe ich dir Recht . MfG ist vermutlich sicherer. Der User Schikanierter hat das in seinen Papieren oft verwendet. Und ich fands cool.Ganz großes Kino..... und dann auch noch beleidigend werden.
Es kommt auf das entsprechende JC oder AfA an. Optionskommune oder nicht usw.Selbstverständlich kann und darf SB einladen. Wo hast du denn den Nonsens her?
Ahja.... anstatt einen Termin abzusagen, gehst du einfach nicht dran. Und das soll dann die bessere Umgangsform sein.Zwecks Umgangsformen. Man kann auch einfach nicht ans Telefon gehen.
Falsch. Dann wurde der Termin schlicht und ergreifend abgesagt und, ganz im Gegenteil, der Elo hat sich sogar noch gemeldet, so dass die Vermutung der Nicht-Verfügbarkeit gar nicht erst aufkommen kann.Wenn der Termin abgesagt wird , kann sich SB denken > Elo nicht verfügbar.
Richtig. Aber da ging es um die Formulierung im Schreiben und nicht darum, einfach nicht ans Telefon zu gehen. Anderer Zusammenhang, anderes Ergebnis.Du hast bereits erkannt, dass bei einem Elo hier im Forum mal sein gesamter Alg1 Bescheid aufgehoben wurde wegen Unverfügbarkeit .
Okay, andere zu beleidigen findest du also coll. Naja, jeder wie er will.Und ich fands cool.
Es gab zu keiner Zeit ein Verbot von persönlichen Einladungen. Die AfA selbst hat lediglich von persönlichen Einladungen abgesehen, möglich wären diese unter Einhaltung der Corona-Schutzbestimmungen trotzdem gewesen.Es kommt auf das entsprechende JC oder AfA an. Optionskommune oder nicht usw.
In einem " Notfall " durften allerdings Termine stattfinden ja. Leistungsbezogene allen voran vermute ich.
Auch das ist ein anderer Sachverhalt als der, der hier im Thema Gegenstand ist. Schon wieder ein Strohmann..... So langsam reichts.Telefonpartys waren und sind noch immer meiner Vermutung nach vorgesehen.
Es gab hier im Forum doch bereits Fälle wo Elos mit § 309 SGB III zur Telefonparty eingeladen wurden usw...
Was wäre denn die bessere Alternative, als den Termin abzusagen und dabei auf die EAO zu verweisen?Die Meinungen ob man einen Termin absagen sollte oder besser Alternativen gibt , gehen auseinander.
Wie soll er das fragen, wenn du nicht ans Telefon gehst? Und natürlich kann er das schriftlich nachfragen. Das kann aber auch passieren, wenn dann eine persönliche Einladung erfolgt.Ein SB könnte doch vielleicht einen Elo dann etwas fragen wie z. B > " Wieso haben Sie den keine 10 min für ein Telefonat? "
Von einer Party ist nirgends die Rede und das Thema mit Hinweis auf die EAO ist schon längst durch. Mal wieder ein Strohmann?Wenn man auf die EAO hinweist gibt man ein Lebenszeichen und der SB wird dann schon verstehen das Elo keine Telefonpartys macht.
Das mag ja sein aber wenn du § 309 SGB I nur einmal richtig gelesen hättest wäre dir aufgefallen das eine solche Einladung nach § 309 SGB I überhaupt nicht zulässig ist. Das hättest du dann auch in "diesen Fällen" sicherlich nachlesen können. Aber Hauptsache wieder eine Nebelkerze gezündet.Es gab hier im Forum doch bereits Fälle wo Elos mit § 309 SGB III zur Telefonparty eingeladen wurden usw...
Ja, bei Kommunikation mit Behörden wird es als Herabstufung angesehen.Hochachtungsvoll ist eine Beleidigung ?
Ja, wird außerhalb der Justiz mittlerweile so gesehen. Kann aber noch gesteigert werden, wenn man ein Schreiben mit "Mit der Ihnen gebührenden Hochachtung" beendet.Hochachtungsvoll ist eine Beleidigung ?
Pssst....das war immer meine Grußformel an den Leiter der Rechtsabteilung beim hiesigen JC , Prädikat besonders liebenswert, mit dem ich mehrfach vor Gericht wahr.Kann aber noch gesteigert werden, wenn man ein Schreiben mit "Mit der Ihnen gebührenden Hochachtung" beendet.
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