Hallo,
Ich versuche, mich kurz zu fassen...
Ich bin während der Berufstätigkeit erkrankt, war lange krankgeschrieben und bekam entsprechend Krankengeld. Nach der Aussteuerung beantragte ich ALG1.
Während meine behandelnde Ärztin bescheinigte, dass ich innerhalb des Jahres 2018 wieder arbeitsfähig sein würde, entschied der Medizinische Dienst -rein aufgrund Aktenlage, ohne Rücksprache mit mir oder Ärztin- dass mit einer Besserung meines Zustandes nicht zu rechnen sei.
Ergo zwang man mich, einen Antrag auf Reha oder Rente zu stellen um ALG1 zu bekommen.
Diesen Reha-Antrag gab ich wie gefordert bei der Agentur für Arbeit ab, die ihn weiterleiteten. Die Rentenversicherung bewilligte dann eine Reha für Ende Dezember.
Im November meldete ich mich bei der Agentur für Arbeit und meldete mich arbeitsfähig und arbeitsuchend. Irrtümlich ging ich davon aus, dass dies auch an die Rentenversicherung weitergeleitet würde, wie es mit dem Antrag anfangs auch geschehen war.
Im Januar wurde dann mein ALG1-Bescheid aufgehoben wegen fehlender Mitwirkung.
Mein Widerspruch wurde abgelehnt, da ich zwar der Agentur gegenüber meiner Mitwirkungspflicht nachgekommen sei, gegenüber der Rentenversicherung aber nicht (aufgrund oben erwähnten Irrtums). Der Anspruch ruhe nun, bis ich die Mitwirkung gegenüber der Rentenversicherung nachgeholt habe.
Daraufhin habe ich mit der Rentenversicherung Kontakt aufgenommen und meinen Irrtum erklärt.
Die Antwort der Rentenversicherung besagt lediglich, dass einzig das Antreten der Maßnahme eine Mitwirkung darstelle. Ein Nachholen wie im Widerspruchsbescheid der Agentur gefordert ist also nicht möglich.
Dies teilte ich wiederum der Agentur mit und bat um ein persönliches Gespräch darüber, was ich denn nun tun solle. Als Antwort bekam ich lediglich eine Rückforderung über 2500 Euro für Ende Dezember und Januar.
Ich bin ratlos. Inzwischen im Hartz IV-Bezug bin ich natürlich nicht in der Lage, die Summe zu bezahlen.
Hat jemand einen Rat, was ich nun machen kann?
Vielen Dank und Gruß
Ich versuche, mich kurz zu fassen...
Ich bin während der Berufstätigkeit erkrankt, war lange krankgeschrieben und bekam entsprechend Krankengeld. Nach der Aussteuerung beantragte ich ALG1.
Während meine behandelnde Ärztin bescheinigte, dass ich innerhalb des Jahres 2018 wieder arbeitsfähig sein würde, entschied der Medizinische Dienst -rein aufgrund Aktenlage, ohne Rücksprache mit mir oder Ärztin- dass mit einer Besserung meines Zustandes nicht zu rechnen sei.
Ergo zwang man mich, einen Antrag auf Reha oder Rente zu stellen um ALG1 zu bekommen.
Diesen Reha-Antrag gab ich wie gefordert bei der Agentur für Arbeit ab, die ihn weiterleiteten. Die Rentenversicherung bewilligte dann eine Reha für Ende Dezember.
Im November meldete ich mich bei der Agentur für Arbeit und meldete mich arbeitsfähig und arbeitsuchend. Irrtümlich ging ich davon aus, dass dies auch an die Rentenversicherung weitergeleitet würde, wie es mit dem Antrag anfangs auch geschehen war.
Im Januar wurde dann mein ALG1-Bescheid aufgehoben wegen fehlender Mitwirkung.
Mein Widerspruch wurde abgelehnt, da ich zwar der Agentur gegenüber meiner Mitwirkungspflicht nachgekommen sei, gegenüber der Rentenversicherung aber nicht (aufgrund oben erwähnten Irrtums). Der Anspruch ruhe nun, bis ich die Mitwirkung gegenüber der Rentenversicherung nachgeholt habe.
Daraufhin habe ich mit der Rentenversicherung Kontakt aufgenommen und meinen Irrtum erklärt.
Die Antwort der Rentenversicherung besagt lediglich, dass einzig das Antreten der Maßnahme eine Mitwirkung darstelle. Ein Nachholen wie im Widerspruchsbescheid der Agentur gefordert ist also nicht möglich.
Dies teilte ich wiederum der Agentur mit und bat um ein persönliches Gespräch darüber, was ich denn nun tun solle. Als Antwort bekam ich lediglich eine Rückforderung über 2500 Euro für Ende Dezember und Januar.
Ich bin ratlos. Inzwischen im Hartz IV-Bezug bin ich natürlich nicht in der Lage, die Summe zu bezahlen.
Hat jemand einen Rat, was ich nun machen kann?
Vielen Dank und Gruß