Hallo zusammen,
ich bin neu hier im Forum und habe mich angemeldet, weil ich dringend Hilfe brauche - falls ich damit hier im falschen Unterforum bin, da mein Anliegen sowohl ALG als auch Wohngeld betrifft, möchte ich mich im Voraus entschuldigen.
Es geht um Folgendes. Ich bin Mitte 20, ledig und in einer eigenen Wohnung wohnhaft in Hamburg. Ende Januar habe ich eine kaufmännische Ausbildung erfolgreich abgeschlossen und daraufhin, da mein Ausbildungsbetrieb mich nicht übernehmen konnte, fristgerecht ALG 1 beantragt.
Schon vor und auch während der Arbeitslosigkeit habe ich zusätzlich einen 450 Euro Job ausgeübt, bei dem ich jedoch monatlich variierend Gehalt bekomme, je nach dem, wie ich eingesetzt werde (Gastronomie). Das variierende Gehalt habe ich entsprechend bei der Bundesagentur für Arbeit angegeben und mir auch vom Arbeitgeber belegen lassen.
Dem oben genannten zum Trotz wurde mir der Job mit vollen 450 Euro angerechnet. Ausgehend davon und von meinem Gehalt in der Ausbildung wurden mir für Januar 85 Euro ALG 1 als Nachzahlung und für Februar 135 Euro ALG 1 bewilligt. Zusätzlich habe ich Wohngeld beantragt, außerdem unterstützen mich meine Eltern mit 400 Euro monatlich. Im Februar kam ich damit gut zurecht, da mir von der Ausbildung noch Gehalt, Überstundenausgleiche und Resturlaub ausgezahlt wurden.
Gegen den Bescheid von der Bundesagentur habe ich wegen des variierenden Gehalts im Nebenjob Widerspruch eingelegt und die Gehaltsabrechnungen entsprechend vorgelegt woraufhin mein Satz mir laut des Schreibens, das ich vier Wochen später erhalten habe, neu berechnet wurde - jedoch habe ich wieder nur 135 Euro für den März überwiesen bekommen und trotz der angeblichen Neuberechnung keine Nachzahlung. Erneut habe ich widersprochen, hier steht die Rückmeldung noch aus. Gleichzeitig wurde mein Antrag auf Wohngeld abgelehnt, da ich zu wenig Geld habe, um meinen Lebensunterhalt zu bestreiten und dafür sei das Wohngeld nicht da.
Nun habe ich heute den ersten Tag in meiner neuen Arbeitsstelle gehabt, bin also ab sofort wieder sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Jedoch bekomme ich natürlich erst Ende April mein erstes Gehalt, weshalb ich diesen Monat nur die 135 Euro ALG plus ca. 250 aus dem Nebenjob und 400 Euro von meinen Eltern habe. Miete etc sind bezahlt, aber mir ist bleibt nichts für den kommenden Monat.
Ich bin fest davon ausgegangen, Wohngeld zu erhalten und verstehe ehrlich gesagt nicht, wieso mir das verwehrt bleibt - würde ich davon, wie vorgesehen, zumindest einen Teil der Wohnkosten bestreiten, würde das restliche Geld ja notfalls reichen, auch wenn ich nach meiner Rechnung weitaus mehr ALG bekommen müsste.
Könnt ihr mir einen Rat geben, wie ich hier weiter verfahren kann? Wie gesagt, ich bin wieder berufstätig seit heute, es geht um das Bestreiten des Monats April und um eventuelle Nachzahlungen, die mir zustehen, wie ich glaube - da mein Geld zu Beginn der Arbeitslosigkeit noch ausgereicht hat und ich jetzt erst die Ablehnung des Wohngelds bekommen habe, habe ich mich nicht um aufstockendes Hartz 4 bemüht. Sind meine Ansprüche damit verfallen?
Falls ich mich an irgendeiner Stelle unklar ausgedrückt habe, fragt gerne nach, ich war Gott sei Dank bisher noch nie arbeitslos und habe arge Probleme, dieses ganze System zu verstehen und zu erkennen, was mir wie wann wo zusteht.
Danke im Voraus und liebe Grüße,
Omega
ich bin neu hier im Forum und habe mich angemeldet, weil ich dringend Hilfe brauche - falls ich damit hier im falschen Unterforum bin, da mein Anliegen sowohl ALG als auch Wohngeld betrifft, möchte ich mich im Voraus entschuldigen.
Es geht um Folgendes. Ich bin Mitte 20, ledig und in einer eigenen Wohnung wohnhaft in Hamburg. Ende Januar habe ich eine kaufmännische Ausbildung erfolgreich abgeschlossen und daraufhin, da mein Ausbildungsbetrieb mich nicht übernehmen konnte, fristgerecht ALG 1 beantragt.
Schon vor und auch während der Arbeitslosigkeit habe ich zusätzlich einen 450 Euro Job ausgeübt, bei dem ich jedoch monatlich variierend Gehalt bekomme, je nach dem, wie ich eingesetzt werde (Gastronomie). Das variierende Gehalt habe ich entsprechend bei der Bundesagentur für Arbeit angegeben und mir auch vom Arbeitgeber belegen lassen.
Dem oben genannten zum Trotz wurde mir der Job mit vollen 450 Euro angerechnet. Ausgehend davon und von meinem Gehalt in der Ausbildung wurden mir für Januar 85 Euro ALG 1 als Nachzahlung und für Februar 135 Euro ALG 1 bewilligt. Zusätzlich habe ich Wohngeld beantragt, außerdem unterstützen mich meine Eltern mit 400 Euro monatlich. Im Februar kam ich damit gut zurecht, da mir von der Ausbildung noch Gehalt, Überstundenausgleiche und Resturlaub ausgezahlt wurden.
Gegen den Bescheid von der Bundesagentur habe ich wegen des variierenden Gehalts im Nebenjob Widerspruch eingelegt und die Gehaltsabrechnungen entsprechend vorgelegt woraufhin mein Satz mir laut des Schreibens, das ich vier Wochen später erhalten habe, neu berechnet wurde - jedoch habe ich wieder nur 135 Euro für den März überwiesen bekommen und trotz der angeblichen Neuberechnung keine Nachzahlung. Erneut habe ich widersprochen, hier steht die Rückmeldung noch aus. Gleichzeitig wurde mein Antrag auf Wohngeld abgelehnt, da ich zu wenig Geld habe, um meinen Lebensunterhalt zu bestreiten und dafür sei das Wohngeld nicht da.
Nun habe ich heute den ersten Tag in meiner neuen Arbeitsstelle gehabt, bin also ab sofort wieder sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Jedoch bekomme ich natürlich erst Ende April mein erstes Gehalt, weshalb ich diesen Monat nur die 135 Euro ALG plus ca. 250 aus dem Nebenjob und 400 Euro von meinen Eltern habe. Miete etc sind bezahlt, aber mir ist bleibt nichts für den kommenden Monat.
Ich bin fest davon ausgegangen, Wohngeld zu erhalten und verstehe ehrlich gesagt nicht, wieso mir das verwehrt bleibt - würde ich davon, wie vorgesehen, zumindest einen Teil der Wohnkosten bestreiten, würde das restliche Geld ja notfalls reichen, auch wenn ich nach meiner Rechnung weitaus mehr ALG bekommen müsste.
Könnt ihr mir einen Rat geben, wie ich hier weiter verfahren kann? Wie gesagt, ich bin wieder berufstätig seit heute, es geht um das Bestreiten des Monats April und um eventuelle Nachzahlungen, die mir zustehen, wie ich glaube - da mein Geld zu Beginn der Arbeitslosigkeit noch ausgereicht hat und ich jetzt erst die Ablehnung des Wohngelds bekommen habe, habe ich mich nicht um aufstockendes Hartz 4 bemüht. Sind meine Ansprüche damit verfallen?
Falls ich mich an irgendeiner Stelle unklar ausgedrückt habe, fragt gerne nach, ich war Gott sei Dank bisher noch nie arbeitslos und habe arge Probleme, dieses ganze System zu verstehen und zu erkennen, was mir wie wann wo zusteht.
Danke im Voraus und liebe Grüße,
Omega