Die AfA bewilligt nach meiner Ansicht zu wenig ALG1 und mein Wohngeldantrag wurde abgelehnt. Ich bitte um Rat und Hilfe

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Omega

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Hallo zusammen,

ich bin neu hier im Forum und habe mich angemeldet, weil ich dringend Hilfe brauche - falls ich damit hier im falschen Unterforum bin, da mein Anliegen sowohl ALG als auch Wohngeld betrifft, möchte ich mich im Voraus entschuldigen.

Es geht um Folgendes. Ich bin Mitte 20, ledig und in einer eigenen Wohnung wohnhaft in Hamburg. Ende Januar habe ich eine kaufmännische Ausbildung erfolgreich abgeschlossen und daraufhin, da mein Ausbildungsbetrieb mich nicht übernehmen konnte, fristgerecht ALG 1 beantragt.

Schon vor und auch während der Arbeitslosigkeit habe ich zusätzlich einen 450 Euro Job ausgeübt, bei dem ich jedoch monatlich variierend Gehalt bekomme, je nach dem, wie ich eingesetzt werde (Gastronomie). Das variierende Gehalt habe ich entsprechend bei der Bundesagentur für Arbeit angegeben und mir auch vom Arbeitgeber belegen lassen.

Dem oben genannten zum Trotz wurde mir der Job mit vollen 450 Euro angerechnet. Ausgehend davon und von meinem Gehalt in der Ausbildung wurden mir für Januar 85 Euro ALG 1 als Nachzahlung und für Februar 135 Euro ALG 1 bewilligt. Zusätzlich habe ich Wohngeld beantragt, außerdem unterstützen mich meine Eltern mit 400 Euro monatlich. Im Februar kam ich damit gut zurecht, da mir von der Ausbildung noch Gehalt, Überstundenausgleiche und Resturlaub ausgezahlt wurden.

Gegen den Bescheid von der Bundesagentur habe ich wegen des variierenden Gehalts im Nebenjob Widerspruch eingelegt und die Gehaltsabrechnungen entsprechend vorgelegt woraufhin mein Satz mir laut des Schreibens, das ich vier Wochen später erhalten habe, neu berechnet wurde - jedoch habe ich wieder nur 135 Euro für den März überwiesen bekommen und trotz der angeblichen Neuberechnung keine Nachzahlung. Erneut habe ich widersprochen, hier steht die Rückmeldung noch aus. Gleichzeitig wurde mein Antrag auf Wohngeld abgelehnt, da ich zu wenig Geld habe, um meinen Lebensunterhalt zu bestreiten und dafür sei das Wohngeld nicht da.

Nun habe ich heute den ersten Tag in meiner neuen Arbeitsstelle gehabt, bin also ab sofort wieder sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Jedoch bekomme ich natürlich erst Ende April mein erstes Gehalt, weshalb ich diesen Monat nur die 135 Euro ALG plus ca. 250 aus dem Nebenjob und 400 Euro von meinen Eltern habe. Miete etc sind bezahlt, aber mir ist bleibt nichts für den kommenden Monat.

Ich bin fest davon ausgegangen, Wohngeld zu erhalten und verstehe ehrlich gesagt nicht, wieso mir das verwehrt bleibt - würde ich davon, wie vorgesehen, zumindest einen Teil der Wohnkosten bestreiten, würde das restliche Geld ja notfalls reichen, auch wenn ich nach meiner Rechnung weitaus mehr ALG bekommen müsste.

Könnt ihr mir einen Rat geben, wie ich hier weiter verfahren kann? Wie gesagt, ich bin wieder berufstätig seit heute, es geht um das Bestreiten des Monats April und um eventuelle Nachzahlungen, die mir zustehen, wie ich glaube - da mein Geld zu Beginn der Arbeitslosigkeit noch ausgereicht hat und ich jetzt erst die Ablehnung des Wohngelds bekommen habe, habe ich mich nicht um aufstockendes Hartz 4 bemüht. Sind meine Ansprüche damit verfallen?

Falls ich mich an irgendeiner Stelle unklar ausgedrückt habe, fragt gerne nach, ich war Gott sei Dank bisher noch nie arbeitslos und habe arge Probleme, dieses ganze System zu verstehen und zu erkennen, was mir wie wann wo zusteht.

Danke im Voraus und liebe Grüße,
Omega
 
G

Gelöschtes Mitglied 41016

Gast
AW: Zu wenig ALG 1 und kein Wohngeld - Hilfe

Gleichzeitig wurde mein Antrag auf Wohngeld abgelehnt, da ich zu wenig Geld habe, um meinen Lebensunterhalt zu bestreiten und dafür sei das Wohngeld nicht da.
Das ist soweit korrekt, du hättest direkt zum Jobcenter gehen müssen.
Ich bin fest davon ausgegangen, Wohngeld zu erhalten und verstehe ehrlich gesagt nicht, wieso mir das verwehrt bleibt
Haben die dir doch geschrieben: Weil dein Einkommen zu niedrig ist.
Könnt ihr mir einen Rat geben, wie ich hier weiter verfahren kann?
Umgehend zum JC und Alg2 sowie einen Vorschuss darauf beantragen. Wenn möglich Beistand mitnehmen.
 

Katzenfan

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AW: Zu wenig ALG 1 und kein Wohngeld - Hilfe

@Omega
da mein Geld zu Beginn der Arbeitslosigkeit noch ausgereicht hat und ich jetzt erst die Ablehnung des Wohngelds bekommen habe, habe ich mich nicht um aufstockendes Hartz 4 bemüht. Sind meine Ansprüche damit verfallen?
Umgehend zum JC und Alg2 sowie einen Vorschuss darauf beantragen. Wenn möglich Beistand mitnehmen.

Ja, genau, @dagobert hat Recht.
Und nimm auf jeden Fall den Ablehnungsbescheid der Wohngeldstelle mit!
Soviel ich weiß, muss Hartz IV dann rückwirkend ab Antragstellung für Wohngeld gewährt werden. (Wahrscheinlich wirst Du im Ablehnungsbescheid auch auf Hartz IV /ALG II verwiesen, oder?)
Jedoch bekomme ich natürlich erst Ende April mein erstes Gehalt
Bei Anspruch auf ALG II wäre es für Dich günstiger, wenn Dein erstes Gehalt erst im Mai auf Deinem Konto eingeht. Dann steht Dir - aufgrund des Zuflussprinzips bei der Einkommensanrechnung - nämlich für den April noch die volle Leistung zu.
Ansonsten wird Dir diese allenfalls darlehensweise gewährt.
 

Omega

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Hallo Dagobert, danke für Deine schnelle Antwort. Mir war nicht klar, dass das Beantragen von Hartz 4 überhaupt möglich ist, wenn man ALG 1 bezieht, da bin ich selbst schuld - ich werde mich schnellstmöglich mit allen Unterlagen und einem Beistand auf den Weg zum Jobcenter machen und gucken, was noch möglich ist.


Hallo Katzenfan, auch Dir lieben Dank für die Antwort. Nein, in meinem Bescheid wird nicht aufs Jobcenter verwiesen, sondern nur mitgeteilt, dass ich unter gegebenen Umständen kein Wohngeld erhalte. Was mein Gehalt angeht, weiß ich nicht genau, ob es machbar ist, dieses erst im Mai überwiesen zu bekommen. Dafür müsste ich wohl gegenüber meinem neuen Arbeitgeber mit offenen Karten spielen, was schwer fällt. Ich werde, wie von Dir und Dagobert empfohlen, erst einmal beim Jobcenter anklopfen.

Ich habe meinen Anspruch auf ALG 1 den Angaben auf meinem Bescheid entsprechend nochmals ausgerechnet und komme da auf gut 100 Euro mehr im Monat, die ich hätte bekommen sollen. Heute habe ich nochmal bei der Bundesagentur für Arbeit angerufen, man konnte mir keine Auskunft geben, da die Unterlagen in meiner elektronischen Akte unvollständig seien, die Dame am Telefon würde das an den Sachbearbeiter weitergeben. Direkt mit dem zu telefonieren, sei nicht möglich.

Und auch wenn die Ablehnung des Wohngeldes so korrekt ist, finde ich die Aussage "Du hast zu wenig Geld, deshalb bekommst Du keines" schwierig zu verstehen. Aber wie schon erwähnt, dass ich mich nicht um Hartz 4 gekümmert habe, ist mein eigenes Versäumnis.

Danke Euch nochmals und liebe Grüße,
Omega
 

Katzenfan

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AW: Zu wenig ALG 1 und kein Wohngeld - Hilfe

Nein, in meinem Bescheid wird nicht aufs Jobcenter verwiesen, sondern nur mitgeteilt, dass ich unter gegebenen Umständen kein Wohngeld erhalte.
Egal, nimm den Ablehnungsbescheid trotzdem mit zum Jobcenter!
Habe jetzt nämlich auch gefunden, wo das mit dem rückwirkenden Anspruch auf eine andere Sozialleistung geregelt ist:
§ 28 SGB X in Verbindung mit § 40 Abs. 7 SGB II
Kannst Du Dir ja mal durchlesen und notfalls darauf verweisen.
Was mein Gehalt angeht, weiß ich nicht genau, ob es machbar ist, dieses erst im Mai überwiesen zu bekommen. Dafür müsste ich wohl gegenüber meinem neuen Arbeitgeber mit offenen Karten spielen, was schwer fällt.
Ja, ich weiß, dass das manchmal nicht so einfach ist. Ich wollte Dich nur darauf hinweisen, weil ich hier schon öfter gelesen habe, dass das nicht bekannt war und der eine oder andere dann aus allen Wolken gefallen ist, wenn der Erstattungsbescheid kam. Kommt ja bisweilen auch vor, dass man den Zeitpunkt des Zahlungseingangs ohne Probleme hätte beeinflussen können - wenn man es denn gewusst hätte!
(Hätte, hätte - Fahrradkette ... ;))
Ich habe meinen Anspruch auf ALG 1 den Angaben auf meinem Bescheid entsprechend nochmals ausgerechnet und komme da auf gut 100 Euro mehr im Monat, die ich hätte bekommen sollen. Heute habe ich nochmal bei der Bundesagentur für Arbeit angerufen, man konnte mir keine Auskunft geben, da die Unterlagen in meiner elektronischen Akte unvollständig seien, die Dame am Telefon würde das an den Sachbearbeiter weitergeben. Direkt mit dem zu telefonieren, sei nicht möglich.
Die Kommunikation mit der AfA ist wirklich oft nicht einfach. Kann man nur hoffen, dass die bald kapieren, was sie bei Deiner ALG1 -Berechnung falsch gemacht haben.
Trotzdem umgehend beim Jobcenter melden, was Du ja auch vor hast.
Und auch wenn die Ablehnung des Wohngeldes so korrekt ist, finde ich die Aussage "Du hast zu wenig Geld, deshalb bekommst Du keines" schwierig zu verstehen.
Ok, aber das liegt eben daran, dass es in Deutschland so viele verschiedene Sozialleistungen gibt. Wenn man für die eine zu wenig Geld hat, kann es sein, dass man für die andere zuviel hat ... Ich persönlich finde das mit den vielen unterschiedlichen "Töpfen" sowieso viel zu kompliziert.

Alles Gute und viele Grüße
Katzenfan
 

Curt The Cat

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Moinsen Omega und willkommen hier ...!

Ich war mal so frei und hab' den Titel Deines Fadens etwas abgerundet. Ein ganzer Satz oder eine vollständige Frage ist immer freundlich und soviel Zeit sollte sein - ergänzend verweise ich auch auf die Forenregel #11
[FONT=Arial,Wide Latin]11. Themen/Threads erstellen
[/FONT]
[FONT=Arial,Wide Latin]Beim Erstellen neuer Themen/Threads ist darauf zu achten, eine aussagekräftige Überschrift zu wählen. Themen mit nichtssagenden, allgemeinen Überschriften, oder wie z.B. Alle Reinschauen!!! oder Hilfeee!!! oder [/FONT]Zu wenig ALG 1 und kein Wohngeld - Hilfe [FONT=Arial,Wide Latin], sowie Topics mit irreführenden Angaben werden von den Moderatoren i.d.R ohne Ankündigung entfernt![/FONT]
Unser TechAdmin hat sich die Mühe gemacht und den Editor für die Überschrift auf 110! Zeichen erweitert. Da passt deutlich mehr als ein bis drei Worte rein ...

Erhellendes zum Thema findet man auch hier ... ->klick

Ich wünsche Dir weiterhin einen angenehmen Aufenthalt hier im Forum.


:icon_wink:
 

Omega

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Hallo zusammen und erst einmal vielen Dank für Eure erneuten Antworten Katzenfan und den Hinweis, Curt - danke auch für die Änderungen im Thread, ich werde ab sofort natürlich die Regeln beachten :)

Ich wollte gerne kurz berichten, was inzwischen Stand der Dinge ist...nachdem wir uns noch weiter informiert haben, haben mein Vater, der mich Gott sei Dank toll unterstützt, und ich uns entschieden, erst einmal erneut zur AfA zu gehen und nicht zum Jobcenter. Das war die richtige Entscheidung.

Bei dem Telefonat, von dem ich schon erzählte, versicherte man mir, dass man sich telefonisch bei mir melden würde aufgrund der fehlenden Unterlagen in meiner elektronischen Akte. Dies ist nicht passiert, sodass wir heute zur AfA gegangen sind. Vor Ort dann der Supergau - die Server seien defekt, man könne meine Akte nicht aufrufen, keinerlei Auskunft sei möglich. Man würde mich anrufen. Da das ja schon einmal nicht geklappt hat, hat mein (sehr resoluter) Papa darauf bestanden, mit der Vorgesetzten der Sachbearbeiterin zu sprechen. Die Sachbearbeiterin selbst schien überfordert, weil wir die Aussage "Geht halt nicht, können wir auch nix machen" nicht akzeptieren wollten. Das Gespräch mit der Vorgesetzten hat dann dazu geführt, dass sie erstens versprach sich mit dem Vorgesetzten meines Sachbearbeiters für das ALG zu unterhalten und zweitens, dass sie im Gespräch und angesichts der Unterlagen, die wir dabei hatten, schon gesagt hat, dass da was nicht stimmen kann. Auch mein Nebenjob könnte, das müsste man nochmal genau prüfen, als privilegierter Nebenjob angesehen werden. Man würde sich zeitnah telefonisch melden.

Dies passierte tatsächlich wenige Stunden später - einen Grund, warum trotz des Widerspruchs und der Neuberechnung nicht mehr Geld überwiesen wurde als vorher, noch, warum das alles überhaupt so schief lief, gab es nicht. Allerdings hörte man der Dame dann am Telefon an, dass ihr klar ist, dass da was ganz gewaltig falsch gelaufen ist und ich soll nun einen komplett neuen Bescheid, rückwirkend von Beginn meiner Arbeitslosigkeit an erhalten, der noch heute erarbeitet wird. Falls das nicht passieren wird, werden wir da weiter vorgehen.

Wenn der neue Bescheid vorliegt, mit dem ich vorweisen kann, was mir in der Zeit wirklich zugestanden hätte, werde ich erneut beim Wohngeld fragen. Mal sehen, wie das alles ausgeht.

Davon abgesehen habe ich inzwischen noch ALG für den April bekommen - das wollte ich gar nicht, ich arbeite ja wieder und den Beendigungsbescheid für das ALG haben die Herrschaften auch in Rekordzeit geschickt, nachdem ich die Aufnahme einer Arbeit gemeldet habe.

Was auch immer genau falsch lief, Details erfahren werde ich da nicht - ich bin nur erleichtert, dass ich wirklich im Recht bin und dies nun hoffentlich auch durchsetzen kann.

Wenn sich was tut, bekommt ihr Bescheid ;)

Liebe Grüße, Omega
 
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