Der 1.03. war ein Sonntag, deshalb erfolgte die Buchung und die Wertstellung wahrscheinlich erst am 2.03.Steht in dem jetzigen schreiben das ich mit der letzten Rate einen Tag zu spät war stad am 01.03 soll des Geld erst am 02.03 auf deren Konto gutgeschrieben worden sein dieses stimmt nicht ich habe es Fristgerecht am 27.02 über wiesen.
Es ist allerdings ziemlich befremdlich, dass daraus auch noch Kapital geschlagen werden soll.
Für was ?Ich werde mir wohl doch mal einen beistand nehmen müssen oder ?
Hi, ja von mir sehen die keinen Cent nur irgendwie muss ich ja auf diese Behauptungen reagieren mit dem üblichen Zweizeiler.
hab erstmal mir am Di trotzdem einen Termin bei der Rechtsberatung geholt des kostet ja nichts, die ganze Geschichte macht einfach nur mürbe und ist nervig ohne Ende.
Warscheinlich ja auch ziehl und zweck der ganzen sache.
Ach ubrigens noch was nach dem mir ja keiner übers Tel. da auskunftgeben wolte, hat ne Bekante von mir da mal angeruffen nach einverständnis per FAX waren die recht gesprchsbereit, habe 5 min später selber da angeruffen da hab ich den gleich wieder das Bret vor den kopf gedonnert bekommen.
Echt ne komische Vereinigung.
wo ist die Zulassung Lt. Rbg.(Rechtsberatungsgesetz) vom Reichsminister für Justiz?
die soll er dir erstmal vorlegen . Kann/will er nicht !!!
habe ich doch nicht geschrieben oder ? was hat der damit zu tun .nix .
Du meinst den zuständigen Gerichtspräsidenten ?
lg
Besserwissermodus einwo ist die Zulassung Lt. Rbg.(Rechtsberatungsgesetz)
Besserwissermodus wieder ausSeit dem 1. Juli 2008 ist das Rechtsberatungsgesetz durch das Rechtsdienstleistungsgesetz abgelöst worden.
ich könnte mir vorstellen das ......@Esreicht
Besserwissermodus ein
Besserwissermodus wieder aus
Gute Idee !!!
Ich gebe zu das Wort Reichsminister hat mich abgehalten das näher anzuschauen
Der TE hat aber halt durch die Ratenzahlungen an den Inkassoladen dessen Legitimation anerkannt.
Jetzt noch nachträglich etwaige Urkunden einzufordern führt meiner Meinung nach zu nichts.
Es geht darum das Der TE die Hauptforderung sogar inkl (!) Inkassogebühren vereinbarungsgem beglichen hat und das IB und jetzt nachträglich - nicht durchsetzbare - Gebühren " möchte " und auf Unkenntnis hofft
lg
Das Rechtsdienstleistungsgesetz (Gesetz über außergerichtliche Rechtsdienstleistungen, RDG) regelt seit dem 1. Juli 2008 in Deutschland die Befugnis, außergerichtliche Rechtsdienstleistungen zu erbringen. Es löst damit das bis zum 30. Juni 2008 geltende Rechtsberatungsgesetz (RBerG) ab. Anders als das RBerG regelt das Rechtsdienstleistungsgesetz nicht die Erbringung von Rechtsdienstleistungen im gerichtlichen Verfahren; dies ist nunmehr in den jeweiligen Verfahrensordnungen geregelt.
Hallo,
Mal was erfreuliches ich hoffe ich versteh des jetzt richtig heute kam nen schreiben des mir Folgendes mitteilt:
"wir bestätigen, dass der unten vorgenannter Forderungs-Nummer geführte Anspruch seit dem 02.03.2009 ausgeglichen ist."
Verstehe ich das jetzt richtig das sie auf weiteres verzichten ?