Quelle:Das Bundessozialgericht hat entschieden, dass die während der Freistellung bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses gezahlte und abgerechnete Vergütung bei der Bemessung des Arbeitslosengeldes als Arbeitsentgelt einzubeziehen ist.
https://www.kostenlose-urteile.de/B...-des-Arbeitslosengelds-relevant.news26376.htm