Hannes63
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Hallo,
ein Gläubiger möchte gerne mein Konto pfänden. Dazu habe ich heute einen PfüB vom Gerichtsvollzieher zugestellt bekommen.
Nun sehe ich das als Drittschuldner meine alte Bank mit meiner alten Kontoverbindung angegeben ist die nicht mehr existiert. (bereits seit 2 Jahren)
Die Vermögensauskunft wurde bereits abgegeben (auf Veranlassung eines anderen Gläubigers), aber das scheint den Gläubiger nicht zu interessieren, sonst hätte er diese bestimmt mal abgerufen um meine aktuelle Bankverbindung einzusehen.
Was passiert jetzt mit dem PfüB?
Der müsste ins leere laufen oder?
Für den PfüB sind doch auch kosten entstanden, wer trägt diese Kosten?
Ja soweit erst mal meine Fragen dazu.
ein Gläubiger möchte gerne mein Konto pfänden. Dazu habe ich heute einen PfüB vom Gerichtsvollzieher zugestellt bekommen.
Nun sehe ich das als Drittschuldner meine alte Bank mit meiner alten Kontoverbindung angegeben ist die nicht mehr existiert. (bereits seit 2 Jahren)
Die Vermögensauskunft wurde bereits abgegeben (auf Veranlassung eines anderen Gläubigers), aber das scheint den Gläubiger nicht zu interessieren, sonst hätte er diese bestimmt mal abgerufen um meine aktuelle Bankverbindung einzusehen.
Was passiert jetzt mit dem PfüB?
Der müsste ins leere laufen oder?
Für den PfüB sind doch auch kosten entstanden, wer trägt diese Kosten?
Ja soweit erst mal meine Fragen dazu.