Hallo,
Ich skizziere mal im groben den bisherigen Verlauf.
- es bestehen Schulden (510 Euro) bei einem Gläubiger und dieser versucht diese per Mahnbescheid (mit Datum 07.01.2020) zu titulieren.
- dies misslang bisher da ich
Widerspruch (am 15.01.2020) gegen den Mahnbescheid eingelegt habe.
- 23.01.2020: Gläubiger sendet ein Schreiben und bestätigt den Eingang des Widerspruchs gegen den Mahnbescheid.
Wir haben die Unterlagen nochmal geprüft und sind zum Ergebnis gekommen .... Sie müssen Zahlen... Aufforderung den
Widerspruch zurück zu nehmen ansonsten kostenintensives Prozessverfahren...
- 25.01.2020: Schreiben an den Gläubiger, dass ich den
Widerspruch nicht zurücknehme und er gerne ein kostenintensives Prozessverfahren starten kann, dem Gläubiger die Info gegeben, dass bei mir weder zum heutigen noch zu einem späteren Zeitpunkt was zu pfänden wäre, von daher Vorschlag einer Ratenvereinbarung von insgesamt 120 Euro unterbreitet
- 07.02.2020: Schreiben vom Gläubiger, Können Vorschlag leider nicht annehmen .... aber bei Zahlung von 250 Euro würde man dann auf den Rest verzichten.
- 14.02.2020: Schreiben an den Gläubiger: Mitteilung das mehr als 120 Euro nicht drin sind, arbeitslos, krank etc. und das mir ein Prozessverfahren egal ist da ich die kosten sowieso nie bezahlen kann
Seit dem herrscht Funkstille, ich nehme mal an der Gläubiger wird das Interesse an einem Prozess verloren haben da bei mir sowieso nichts zu holen ist.
Nun lautet die Frage eben, ab wann wäre die Forderung denn sozusagen verjährt?