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ExitUser
Gast
Seit 16.04.2007 bin ich wieder in Arbeit.
Die zuständige Fallmanagerin wurde darüber rechtzeitig in Kenntnis gesetzt. Sowohl mündlich als auch schriftlich durch meinen Arbeitgeber. Ich teilte ihr den Sachverhalt nochmals per E-Mail mit. Die Antwort-E-Mail meiner Fallmangerin ließ auch nicht lange auf sich warten - sie gratulierte mir zu meinem neuen Job.
Heute erhielt ich eine schriftliche Aufforderung der ArGe Breisgau-Hochschwarzwald, daß ich nach § 60 (1) Nr. 2 SGB I im Rahmen der Mitwirkungspflicht Änderungen in den Verhältnissen, die für die Leistung erheblich sind, unverzüglich mitzuteilen.
Nach § 66 (1) SGB I wird mir nun mangelnde Mitwirkung vorgeworfen und mir angedroht, daß die Geldleistungen (Alg II) ganz entzogen werden. "Bitte beachten Sie, daß die Leistungen ab Mai 2007 storniert wurden, da sich vermutlich kein Anspruch mehr errechnet."
Des Weiteren werde ich dazu aufgefordert den Arbeitsvertrag bis zum 03.05.2007 der ArGe vorzulegen.
Bereits nach Ostern wurde der Arbeitsvertrag mit einem Anschreiben meines Arbeitgebers an die Fallmanagerin übersendet.
Ich glaub' mein Schwein pfeift...
Die zuständige Fallmanagerin wurde darüber rechtzeitig in Kenntnis gesetzt. Sowohl mündlich als auch schriftlich durch meinen Arbeitgeber. Ich teilte ihr den Sachverhalt nochmals per E-Mail mit. Die Antwort-E-Mail meiner Fallmangerin ließ auch nicht lange auf sich warten - sie gratulierte mir zu meinem neuen Job.
Heute erhielt ich eine schriftliche Aufforderung der ArGe Breisgau-Hochschwarzwald, daß ich nach § 60 (1) Nr. 2 SGB I im Rahmen der Mitwirkungspflicht Änderungen in den Verhältnissen, die für die Leistung erheblich sind, unverzüglich mitzuteilen.
Nach § 66 (1) SGB I wird mir nun mangelnde Mitwirkung vorgeworfen und mir angedroht, daß die Geldleistungen (Alg II) ganz entzogen werden. "Bitte beachten Sie, daß die Leistungen ab Mai 2007 storniert wurden, da sich vermutlich kein Anspruch mehr errechnet."
Des Weiteren werde ich dazu aufgefordert den Arbeitsvertrag bis zum 03.05.2007 der ArGe vorzulegen.
Bereits nach Ostern wurde der Arbeitsvertrag mit einem Anschreiben meines Arbeitgebers an die Fallmanagerin übersendet.
Ich glaub' mein Schwein pfeift...
