Der Aufhebungsbescheid von ALG II und Weiterbewilligungsantrag wird vom Jobcenter blockiert, es wurde behauptet, ich hätte seit Jahren keine Nebenkostenabrechnungen eingereicht, was nicht stimmt. Was kann ich jetzt unternehmen,ich bitte um Hinweise.

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heikePP

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Liebe Mitglieder,

ich befinde mich momentan in einer sehr überfordernden Situation und weiß nicht mehr weiter.

Vor einigen Monaten bin ich an Covid erkannt und habe in Folge eine Long-Covid-Symptomatik entwickelt. Dem JC habe ich ein Attest meines Arztes übersandt und geschrieben, dass ich mich zurückmelde, sobald sich meine gesundheitliche Situation stabilisiert hat.

Ich bekam immer wieder Einladungen, an denen ich nicht teilnehmen konnte. Momentan fühle ich mich durch die Symptomatik sehr erschöpft, ausgebrannt, habe immer wieder Erkältungssymptome, Schmerzen und schaffe es an schlechteren Tagen kaum aufzustehen.

Ich bekam eine 10% Sanktionierung, die ich mit Widerspruch abwehren konnte. Letzten Endes kam es zu einem Aufhebungsbescheid meiner ALG2 Leistungen - wegen meiner gesundheitlichen Lage habe ich nicht fristgerecht einen Widerspruch erheben können - an diesen schlechteren Tagen habe ich große Gedächtnis- und Konzentrationsschwierigkeiten und schaffe es auch nicht, die Schreiben zu verstehen. Mir ist erst einige Zeit später klar geworden, wie wichtig der Widerspruch gewesen wäre.

Mein WBA von Anfang Februar wird komplett blockiert - zuerst wurde behauptet, ich hätte seit Jahren keine Nebenkostenabrechnungen eingereicht, was nicht stimmt. Es ist in der Vergangenheit immer mal wieder dazu gekommen, dass trotz Nachweis behauptet wurde, Unterlagen wären nicht eingereicht worden.

Es gab aus der letzten NKA ein Guthaben, welches ich mit der Miete verrechnen ließ, dennoch verlangt das JC einen Kontoauszug, der den Eingang des Guthabens zeigt und fordert darüber hinaus noch einen Kontokorrent des Vermieters und dass ich mich unverzüglich beim Arbeitsvermittler melde. Dieser hatte schon vorher meiner Erkrankung enormen Druck auf mich ausgeübt

Sie verlangen auch eine Angabe einer Mobilfunk- bzw. Telefonnummer.

Ich habe einen Antrag auf Vorschuss gestellt - als Antwort erhielt ich fast wortgleich dieselben Forderungen zurück.

Ich habe momentan keinen finanziellen Mittel, komme mit Privatdarlehen gerade so über die Ruden und bin haarscharf an einer fristlosen Kündigung durch den Vermieter wegen der Miete vorbeigeschrammt.

Vor 2 Wochen habe ich Kontakt zu einem Anwalt für Sozialrecht aufgenommen, der nun erst heute (!) und lediglich einen Antrag auf Überprüfung beim JC wegen des Aufhebungsbescheides gestellt hat, was auch wieder einige Wochen dauern kann und auch nicht die Problematik mit dem WBA löst!

Ich weiß keinen Rat und meine gesundheitliche Lage leidet unter den Existenzängsten und Stress natürlich auch enorm.

Welche Infos, Hinweise oder Ratschläge könnt ihr mir geben, damit ich wieder Geld habe? Kennt jemand einen guten Anwalt im Sozialrecht, der sich dem annehmen könnte?
 
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DoppelPleite

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nicht die Problematik mit dem WBA löst
Würde das Anschreiben des Vermieters über das Guthaben kopieren, darin müßte stehen wie und wann das Guthaben verrechnet wird + Kontoauszug wo die Verrechnung nachvollziehbar ist - dem JC vorlegen.

Angabe einer Mobilfunk- bzw. Telefonnummer
Kann man ignorieren.

habe momentan keinen finanziellen Mittel
Wie bezahlst du dann einen weiteren Anwalt würde beim ersten bleiben, was meint er denn wie es weiter geht?

Aufhebungsbescheid meiner ALG2 Leistungen
Wie wurde der begründet?

habe in Folge eine Long-Covid-Symptomatik entwickelt
Gute Besserung, jetzt heißt es stark bleiben.
 

heikePP

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Würde das Anschreiben des Vermieters über das Guthaben kopieren, darin müßte stehen wie und wann das Guthaben verrechnet wird + Kontoauszug wo die Verrechnung nachvollziehbar ist - dem JC vorlegen.

Ich habe die Nebenkostenabrechnung eingereicht, auf dem ein Guthaben zu sehen ist; dem Vermieter habe ich per Mail geschrieben, dass das Guthaben mit der Miete verrechnet werden kann - es ist also nie auf meinem Konto gelandet. Das habe ich in den Jahren zuvor ebenso gemacht und wurde nie beanstandet - daher habe ich hier mehr das Gefühl, dass es darum geht, den WBA zu verzögern.

Wie bezahlst du dann einen weiteren Anwalt würde beim ersten bleiben, was meint er denn wie es weiter geht?

Der Anwalt hält sich leider sehr mit Antworten und Rückmeldungen zurück - er hat jetzt fast zwei Wochen gebraucht, um ein paar wenige Sätze an das JC zwecks des Überprüfungantrages aufzusetzen. Vorab habe ich ihn gebeten, sich auch um die Blockierung des WBA zu kümmern und er hat u.a. auch von einem Eilantrag beim Sozialgericht gesprochen. Heute habe ich jedoch lediglich dieses Schreiben an das JC von ihm übersandt bekommen.

Wie wurde der begründet?

"Es wird vermutet, dass Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt nicht mehr im Bezirk der für Sie bisher zuständigen, im Briefkopf genannten Stelle, haben dürften."

Gute Besserung, jetzt heißt es stark bleiben.
Danke, fühle mich momentan sehr alleine gelassen.
 
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Scholz

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Hallo,
dein JC scheint wohl zu glauben, dass es bei dir das Recht mit Füßen treten kann, da du dich bislang nicht wirklich gewehrt hast....

Letzten Endes kam es zu einem Aufhebungsbescheid meiner ALG2 Leistungen - wegen meiner gesundheitlichen Lage habe ich nicht fristgerecht einen Widerspruch erheben können - an diesen schlechteren Tagen habe ich große Gedächtnis- und Konzentrationsschwierigkeiten und schaffe es auch nicht, die Schreiben zu verstehen. Mir ist erst einige Zeit später klar geworden, wie wichtig der Widerspruch gewesen wäre.
Hattest du denn Widerspruch eingelegt, sobald du wieder fit genug warst und die "Einsetzung in den vorherigen Stand" beantragt?
Da du Februar den WBA gestellt hast, wird sich da jetzt wahrscheinlich nachträglich nichts mehr machen lassen.
Tipp für die Zukunft: Falls du keine Unterstützung hast und wieder ein Schriftstück kommt, einfach pro Forma mit einem 2-Zeiler per Fax (mit Unterschrift!) Widerspruch einlegen. "hiermit lege ich Widerspruch gegen Ihren Bescheid vom xx.xx.xxxx ein. Begründung folgt. Mit freundlichen Grüßen XY" Mit der Formulierung "Begründung folgt" hast den Fuß in der Tür: Du kannst jederzeit den Widerspruch zurückziehen oder eine Begründung nachreichen. Oder abwarten, bis das JC eine Begründung fordert. Fordert das JC keine Begründung und lehnt den Widerspruch trotzdem ab, hast du gute Chancen vor Gericht noch was zu erreichen. ;)

Mein WBA von Anfang Februar wird komplett blockiert - zuerst wurde behauptet, ich hätte seit Jahren keine Nebenkostenabrechnungen eingereicht, was nicht stimmt. Es ist in der Vergangenheit immer mal wieder dazu gekommen, dass trotz Nachweis behauptet wurde, Unterlagen wären nicht eingereicht worden.
Kannst du das wirklich beweisen? Beweis wäre z.B. ein qualifizierter Sendebericht vom Fax, oder wenn das JC z.B. behauptet, dass du seit Jahren keine NK Abrechnung eingereicht hat, aber aus Bescheiden der letzten Jahre hervorgeht, dass NK Kosten nachgezahlt wurden oder angerechnet wurden......

Es gab aus der letzten NKA ein Guthaben, welches ich mit der Miete verrechnen ließ, dennoch verlangt das JC einen Kontoauszug, der den Eingang des Guthabens zeigt und fordert darüber hinaus noch einen Kontokorrent des Vermieters und dass ich mich unverzüglich beim Arbeitsvermittler melde.
Dann hätte das JC die Zahlung der KdU um den entsprechenden Betrag reduzieren müssen. Beispiel: 500€ Miete und 100€ NK Erstattung --> Du bekommst für den Monat nur noch 400€ KdU ausgezahlt. Es gilt das Sozialgeheimnis: Du bist nicht verpflichtet deinen Vermieter über deinen Kundenstatus beim JC zu informieren.
Ist die Forderung vom JC (die Miete direkt an den Vermieter zu zahlen) vollkommen willkürlich oder gab es in der Vergangenheit Vorfälle, dass du Mietminderungen verschwiegen hast oder die KdU nicht an den Vermieter weitergereicht hast?
Wenn du dich beim Arbeitsvermittler "melden" musst, schreib doch einfach ein Fax an diesen: "Sehr geehrter Herr XY, wie gewünscht melde ich mich hiermit bei Ihnen. Ich bin für sie jederzeit postalisch erreichbar. MfG." Schon hast du die Pflicht vorbildlich erfüllt. ;)

Falls es zu Zwangseinladungen kommen sollte und du wieder fit genug dafür bist, nimm in Zukunft unbedingt einen Beistand mit. Das kann jede beliebige Person sein (die darf lediglich kein Hausverbot beim JC haben). Viele SBs benehmen sich dann plötzlich vorbildlich, da der Beistand sonst hinterher im Rahmen einer Beschwerde das Fehlverhalten vom SB bezeugen kann....

Prinzipiell "musst" du mit dem Arbeitsvermittler garnicht kommunizieren. Es würde reichen mit Beistand und Ausweis am Empfang eine "Lebendmeldung" zu machen. Ausweis zeigen, dokumentieren lassen, dass du da warst und wieder gehen. Könnte dann im schlimmsten Fall 30% Sanktionen geben, wenn du Zwangseinladungen ignorierst, VVs mit RFB , etc.

Sie verlangen auch eine Angabe einer Mobilfunk- bzw. Telefonnummer.
Du musst nur per Briefpost erreichbar sein. Könntest du den Spieß umdrehen und um Nennung der exakten Rechtsgrundlage bitten, nach der du verpflichtet bist telefonisch erreichbar zu sein. Wir der SB nicht finden.

Vor 2 Wochen habe ich Kontakt zu einem Anwalt für Sozialrecht aufgenommen, der nun erst heute (!) und lediglich einen Antrag auf Überprüfung beim JC wegen des Aufhebungsbescheides gestellt hat, was auch wieder einige Wochen dauern kann und auch nicht die Problematik mit dem WBA löst!
Hat der Anwalt Beratungshilfe beantragt?

Vorab habe ich ihn gebeten, sich auch um die Blockierung des WBA zu kümmern und er hat u.a. auch von einem Eilantrag beim Sozialgericht gesprochen.
Das ist in diesem Fall das wichtigste, dass per Eilantrag über das SG die Zahlung angeordnet wird. Das ganze Affentheater mit dem JC kann man danach in aller Ruhe ausspielen. Das eilt dann nicht mehr, wenn die Leistungen ausgezahlt werden (müssen).
 

heikePP

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Hallo,
dein JC scheint wohl zu glauben, dass es bei dir das Recht mit Füßen treten kann, da du dich bislang nicht wirklich gewehrt hast....


Hattest du denn Widerspruch eingelegt, sobald du wieder fit genug warst und die "Einsetzung in den vorherigen Stand" beantragt?
Da du Februar den WBA gestellt hast, wird sich da jetzt wahrscheinlich nachträglich nichts mehr machen lassen.
Tipp für die Zukunft: Falls du keine Unterstützung hast und wieder ein Schriftstück kommt, einfach pro Forma mit einem 2-Zeiler per Fax (mit Unterschrift!) Widerspruch einlegen. "hiermit lege ich Widerspruch gegen Ihren Bescheid vom xx.xx.xxxx ein. Begründung folgt. Mit freundlichen Grüßen XY" Mit der Formulierung "Begründung folgt" hast den Fuß in der Tür: Du kannst jederzeit den Widerspruch zurückziehen oder eine Begründung nachreichen. Oder abwarten, bis das JC eine Begründung fordert. Fordert das JC keine Begründung und lehnt den Widerspruch trotzdem ab, hast du gute Chancen vor Gericht noch was zu erreichen. ;)
Ich habe vor einiger Zeit den Verein Sanktionsfrei entdeckt; dort kann man online mit recht wenigen Klicks einen Widerspruch in dieser Form per Fax einreichen und wird dann von einem Rechtsanwalt begleitet. Bei der 10% Sanktion habe ich das so gemacht und lief auch ohne Begründung wunderbar. Danke für deinen Tipp.

Kannst du das wirklich beweisen? Beweis wäre z.B. ein qualifizierter Sendebericht vom Fax, oder wenn das JC z.B. behauptet, dass du seit Jahren keine NK Abrechnung eingereicht hat, aber aus Bescheiden der letzten Jahre hervorgeht, dass NK Kosten nachgezahlt wurden oder angerechnet wurden......

Ja, kann ich. Eine Rechtsanwältin hatte mir vor einiger Zeit schon empfohlen alles über Mail laufen zu lassen. Nachdem ich dem Sachbearbeiter die beiden Mails zurückgeschickt habe, wurde es nicht mehr behauptet. Dennoch wird jetzt ein Kontokorrent des letzten Jahres verlangt.

Hier die Mail, die ich vor einigen Tagen erhalten habe:

Hallo X, leider habe ich keine Telefon-/Mobilfunknummer von Ihnen um Sie telefonisch zu erreichen. - Teilen Sie bitte eine Telefon-/Mobilfunknummer mit unter der Sie erreichbar sind. Laut der Nebenkostenabrechnung vom X für das Abrechnungsjahr 2021 hat sich ein Guthaben i.H.v. X € ergeben. Haben Sie sich das Guthaben bereits auszahlen lassen? - reichen Sie bitte einen Kontoauszug als Nachweis über den Erhalt des Guthabens ein - reichen Sie bitte ein Kontokorrent ab dem 01.01.2021 bis zum 31.12.2022 von Ihrem Vermieter ein - Vereinbaren Sie bitte unverzüglich einen Termin mit Ihrem Arbeitsvermittler, sobald Sie vorgesprochen haben, kann die Bearbeitung von Ihrem Antrag fortgeführt werden. E-Mail Arbeitsvermittlung: X


Dann hätte das JC die Zahlung der KdU um den entsprechenden Betrag reduzieren müssen. Beispiel: 500€ Miete und 100€ NK Erstattung --> Du bekommst für den Monat nur noch 400€ KdU ausgezahlt. Es gilt das Sozialgeheimnis: Du bist nicht verpflichtet deinen Vermieter über deinen Kundenstatus beim JC zu informieren.
Ist die Forderung vom JC (die Miete direkt an den Vermieter zu zahlen) vollkommen willkürlich oder gab es in der Vergangenheit Vorfälle, dass du Mietminderungen verschwiegen hast oder die KdU nicht an den Vermieter weitergereicht hast?

Ich habe in der Vergangenheit gebeten, die Miete direkt zu überweisen. Es gab immer mal Schwierigkeiten mit dem WBA und ich bin dann auch recht knapp an einer fristlosen Kündigung vorbeigeschrammt. Um das Geld schneller überweisen zu lassen, habe ich diesen Weg gewählt.

Es gab keine Mietminderungen - der Mietpreis ist seit Jahren stabil und ich erhalte jedes Jahr in der Regel eine Nachzahlung von 100 - 300 Euro.

Wenn du dich beim Arbeitsvermittler "melden" musst, schreib doch einfach ein Fax an diesen: "Sehr geehrter Herr XY, wie gewünscht melde ich mich hiermit bei Ihnen. Ich bin für sie jederzeit postalisch erreichbar. MfG." Schon hast du die Pflicht vorbildlich erfüllt. ;)

Laut der Mail wir der WBA erst weiterbearbeitet, sobald ich auch bei dem Arbeitsvermittler vorgesprochen habe.

Falls es zu Zwangseinladungen kommen sollte und du wieder fit genug dafür bist, nimm in Zukunft unbedingt einen Beistand mit. Das kann jede beliebige Person sein (die darf lediglich kein Hausverbot beim JC haben). Viele SBs benehmen sich dann plötzlich vorbildlich, da der Beistand sonst hinterher im Rahmen einer Beschwerde das Fehlverhalten vom SB bezeugen kann....

Es gib leider keine Person bei mir, die ich als Beistand mitnehmen kann. Durch eine schwerere Erkrankung vor einigen Jahren lebe ich recht isoliert.

Prinzipiell "musst" du mit dem Arbeitsvermittler garnicht kommunizieren. Es würde reichen mit Beistand und Ausweis am Empfang eine "Lebendmeldung" zu machen. Ausweis zeigen, dokumentieren lassen, dass du da warst und wieder gehen. Könnte dann im schlimmsten Fall 30% Sanktionen geben, wenn du Zwangseinladungen ignorierst, VVs mit RFB , etc.


Du musst nur per Briefpost erreichbar sein. Könntest du den Spieß umdrehen und um Nennung der exakten Rechtsgrundlage bitten, nach der du verpflichtet bist telefonisch erreichbar zu sein. Wir der SB nicht finden.

Mit meiner Vorerkrankung und jetzt durch die Long-Covid-Symptomatik wäre es wirklich eine Überlegung, ob ich dann Sanktionen riskiere. Den unnötigen Druck und unterschwellige Mutmaßungen, ich würde Erkrankungen vorschieben, helfen mir nicht bei meiner Heilung.

Hat der Anwalt Beratungshilfe beantragt?

Hat er nicht, ich habe jedoch Dokumente für die Beantragung einer Prozesskostenhilfe bei ihm mit Nachweisen abgegegen.

Das ist in diesem Fall das wichtigste, dass per Eilantrag über das SG die Zahlung angeordnet wird. Das ganze Affentheater mit dem JC kann man danach in aller Ruhe ausspielen. Das eilt dann nicht mehr, wenn die Leistungen ausgezahlt werden (müssen).

Er hatte gesagt, er würde Ende dieser Woche alle Unterlagen fertigmachen. Gestern habe ich dann nur das Schreiben an das Jobcenter von ihm in Kopie erhalten - kein Eilantrag beim SG . Ich werde am Montag noch einmal nachfragen, ob wir aneinander vorbeigeredet haben.
 

heikePP

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Ich habe gerade mit meinem Rechtsanwalt gesprochen.
Rein aus formalen Gründen musste der Prüfungsantrag vor dem Eilantrag beim SG gestellt werden. Der Eilantrag wird im Laufe dieser Woche gestellt.

Danke für eure Hinweise und Unterstützung!
 

little

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Ich habe die Nebenkostenabrechnung eingereicht, auf dem ein Guthaben zu sehen ist; dem Vermieter habe ich per Mail geschrieben, dass das Guthaben mit der Miete verrechnet werden kann - es ist also nie auf meinem Konto gelandet. Das habe ich in den Jahren zuvor ebenso gemacht und wurde nie beanstandet - daher habe ich hier mehr das Gefühl, dass es darum geht, den WBA zu verzögern.

Zuallererst ist "Kontokorrent" nix anderes als ein "Kontoauszug" der Mietforderungen und -zahlungen beim Vermieter. Eine einfach Aufstellung. Da ist nix mit "sich beim Vermieter outen" oder sowas.

@heikePP

Hast du ZEITGLEICH das, was du dem Vermieter gemailt hast, auch dem Amt bekannt gegeben?
Wie soll das Amt sonst wissen, dass es im drauf folgenden Monat entsprechend weniger Miete zahlen muss, so wie es das SGB es vorsieht??

Es kann also im Extremfall sein, dass du auf deinem Mieterkonto ein dickes Plus hast, weil das Amt seit ewiger Zeit die volle Miete überweist, ohne das je das Guthaben der NKAs berücksichtigt wurde/werden konnte.
Und genau dafür möchte jetzt das Amt den Auszug aus deinem Mieterkonto haben.

Wenn du, wegen Krankheit und deren gravierenden Folgen derzeit nicht in der Lage bist, deine Angelegenheiten zu erledigen und sogar deine Existenz bedroht ist, solltest du, wenn du sonst niemanden damit betrauen kannst, in Erwägung ziehen, ob du nicht beim Amtsgericht einen gesetzlichen oder ehrenamtlichen Betreuer beantragst.
Dieser wird nur mit deinem Einverständnis etabliert und könnte dich über die schwere Zeit helfen. Informiere dich, lass es dir durch den Kopf gehen.

Was deinen Anwalt betrifft, so ist, nachdem die Monatsfrist für einen Widerspruch abgelaufen ist, ein sog. Überprüfungsantrag nach §44 tatsächlich das Mittel der Wahl.

Etwas ist mir noch aufgefallen:

Vor einigen Monaten bin ich an Covid erkannt und habe in Folge eine Long-Covid-Symptomatik entwickelt. Dem JC habe ich ein Attest meines Arztes übersandt und geschrieben, dass ich mich zurückmelde, sobald sich meine gesundheitliche Situation stabilisiert hat.

Mit Verlaub, aber so funktioniert das nicht! Du unterschreibst bei JEDEM Bürgergeld-Antrag, dass du min. 15 Stunden/Woche arbeiten kannst und da wird das Amt nicht abwarten, ob und wann du dich meldest und einfach zahlen. Die brauchen die regelmässige Krankschreibung und nach einiger Zeit auch ein Attest, nach dem du nicht in der Lage bist, Termine beim Amt wahr zu nehmen! Die im Amt sind keine Ärzte und können, wenn sie überhaupt Diagnosen von dir kennen, nicht wissen, wie lange derartige Erkrankungen andauern.
Im Grunde wärst du wahrscheinlich ein Kandidat, um EM-Rente zu beantragen um, in Falle der vollen EM ins SGB12, also Grundsicherung zu beziehen!

Es mag dir wie Schikane vorkommen, aber es ist keine.

P.S. Bitte jetzt keine Kommentare a la "wenn sie Kinder über 15 hat dann, bla oder bei Arbeitsmarktrente bla". Ich habe extra das ganze nur grob umrissen!
 

SFisher

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Es mag dir wie Schikane vorkommen, aber es ist keine.
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Mit erfundenen Gründen den Bescheid aufzuheben, den WBA zu blockieren und sie somit in existenzielle Nöte zu bringen, ist sehr wohl eine Schikane. Ich vermute ‘mal, dass man sie zu Zusammenarbeit mit dem Fallmanager zwingen möchte, weil man ihr die Erkrankung nicht abnimmt. Was die wahren Gründe sind, wird wohl nur der Übeltäter in der Leistungsabteilung wissen.
 
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