Mareike Kat
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Hallo zusammen,
ich habe eine betriebsbedingte Kündigung erhalten, zum Ende des Jahres 2018 werde ich arbeitslos.
Ich habe bereits eine medizinische Rhea hinter mir und leide unter wiederkehrenden Depressionen.
Ich möchte einen neuen Beruf erlernen, etwas völlig Neues erlernen, trotz meiner Erkrankung.
Die Rhea Abteilung vom Amt hat mich schon bei einem allgemeinen Eignungstest getestet und mir mitgeteilt, dass ich aufgrund der Depression( die ö und ü Laute anstreichen, Konzentrationsfähigkeit, Auffassungsgabe wären nicht optimal)und ich ausbildungsungeeignet bin und ich soll es doch bitte im erlernten Beruf versuchen mit der Stellensuche. Mache ich gerade, ich schreibe Bewerbungen und teile meine chronische Erkrankung mit damit die Arbeitszeit 40 Stunden berücksichtigt wird, sowie keine Nachtschichten ( lt. medizinischer Rhea) . Im ersten Jahr von ALG 1 bin ich berufsgeschützt, heißt die dürfen mir nur Stellenangebote vermitteln, welche zum erlernten Beruf passen. Wie sieht es mit Zwangsumzügen aus? Können die von mir erwarten, mich auch weiter Weg zu bewerben, wenn ja, ab wann?
Ich habe diese Woche bei der Rentenkasse einen Antrag auf Teilhabe am Arbeitsleben gestellt. Mit Abschlussbericht der medizinischen Rhea; das Stellenprofil meines erlernten Berufes weist Nachtschichten, Schichtdienst und oftmals 10+ Std pro Tag auf.
Die Frage ist nun, wie der Übergang der Gelder sein wird. Als erstes bekomme ich also vom Amt das ALG 1, falls ich Arbeit mit der Erkrankung finde, Lohn und falls die Teilhabe am Arbeitsleben genehmigt wird, bekomme ich Übergangsgeld? Natürlich kann die Rentenkasse mir auch noch einen Strick drehen, indem Sie mir das gleiche mitteilen, wie die vom Amt: nicht ausbildungstauglich wegen der Ö/Ä Striche Abzählung....
Da ich noch aktuell im gekündigten Beruf arbeite, die Frage mit dem Krankengeld: Kündigung ging mir am 15.10.2018 zu, arbeitslos gemeldet am 16.10.2018 persönlich.
Da meine Depression gerade verstärkt ist, würde ich gerne nochmal eine Akutklinik besuchen, bevor die Türe in eine andere Arbeitswelt aufgehen kann. Mein Hausarzt würde mich krankschreiben, was gibt es zu berücksichtigen? Wenn ich z.B ab 3.12 krank werde, sollte ich in die 4 Wochen Lohnfortzahlung kommen, wer übernimmt die 2 anderen Wochen? Arbeitsamt? Weniger Geld? Was wäre wenn ich erst ab 2.1.2019 krank werde? Noch weniger Geld?
Im Voraus vielen Dank für Info.
Gruß
Mareike
ich habe eine betriebsbedingte Kündigung erhalten, zum Ende des Jahres 2018 werde ich arbeitslos.
Ich habe bereits eine medizinische Rhea hinter mir und leide unter wiederkehrenden Depressionen.
Ich möchte einen neuen Beruf erlernen, etwas völlig Neues erlernen, trotz meiner Erkrankung.
Die Rhea Abteilung vom Amt hat mich schon bei einem allgemeinen Eignungstest getestet und mir mitgeteilt, dass ich aufgrund der Depression( die ö und ü Laute anstreichen, Konzentrationsfähigkeit, Auffassungsgabe wären nicht optimal)und ich ausbildungsungeeignet bin und ich soll es doch bitte im erlernten Beruf versuchen mit der Stellensuche. Mache ich gerade, ich schreibe Bewerbungen und teile meine chronische Erkrankung mit damit die Arbeitszeit 40 Stunden berücksichtigt wird, sowie keine Nachtschichten ( lt. medizinischer Rhea) . Im ersten Jahr von ALG 1 bin ich berufsgeschützt, heißt die dürfen mir nur Stellenangebote vermitteln, welche zum erlernten Beruf passen. Wie sieht es mit Zwangsumzügen aus? Können die von mir erwarten, mich auch weiter Weg zu bewerben, wenn ja, ab wann?
Ich habe diese Woche bei der Rentenkasse einen Antrag auf Teilhabe am Arbeitsleben gestellt. Mit Abschlussbericht der medizinischen Rhea; das Stellenprofil meines erlernten Berufes weist Nachtschichten, Schichtdienst und oftmals 10+ Std pro Tag auf.
Die Frage ist nun, wie der Übergang der Gelder sein wird. Als erstes bekomme ich also vom Amt das ALG 1, falls ich Arbeit mit der Erkrankung finde, Lohn und falls die Teilhabe am Arbeitsleben genehmigt wird, bekomme ich Übergangsgeld? Natürlich kann die Rentenkasse mir auch noch einen Strick drehen, indem Sie mir das gleiche mitteilen, wie die vom Amt: nicht ausbildungstauglich wegen der Ö/Ä Striche Abzählung....
Da ich noch aktuell im gekündigten Beruf arbeite, die Frage mit dem Krankengeld: Kündigung ging mir am 15.10.2018 zu, arbeitslos gemeldet am 16.10.2018 persönlich.
Da meine Depression gerade verstärkt ist, würde ich gerne nochmal eine Akutklinik besuchen, bevor die Türe in eine andere Arbeitswelt aufgehen kann. Mein Hausarzt würde mich krankschreiben, was gibt es zu berücksichtigen? Wenn ich z.B ab 3.12 krank werde, sollte ich in die 4 Wochen Lohnfortzahlung kommen, wer übernimmt die 2 anderen Wochen? Arbeitsamt? Weniger Geld? Was wäre wenn ich erst ab 2.1.2019 krank werde? Noch weniger Geld?
Im Voraus vielen Dank für Info.
Gruß
Mareike