Dauerhafte Aufrechnung auf Alg2 rechtens oder nicht?

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ostler

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Abend..
Nachdem ich nun ja schon seit geraumer Zeit monatliche Aufrechnungen (Erstattungsansprüche, Darlehen) auf mein Alg 2 habe, kam nun dieses Woche die nächste Hiobsbotschaft seitens des Jobcenter. Ich habe von Mai bis September letzten Jahres bei 2 verschiedenen Arbeitgebern in Vollzeit gehabt, Mai bis Juli Arbeitgeber 1, Juli bis September Arbeitgeber 2.
Vom Jobcenter kam auch wie gewohnt immer ein Schreiben zwecks Aufforderung zur Mitwirkung (Kontoauszüge einreichen, Lohnzettel, Einkommensbeecheinigung usw). Diese Unterlagen habe ich auch alle eingereicht. Anfang November kam dann n Schreiben, das mir wegen Überzahlung von Leistungen 32€ aufgerechnet werden, was auch im Dezember aufgerechnet wurde.
Wie gesagt eben jetzt die Woche nen Anhörungsbogen wegen angeblich zu viel gezahlter Leistungen, obwohl in der Zwischenzeit schon mehrere Bewilligungsbescheide ins Haus geflattert sind und davon nichts die Rede war.
Termin bei der Leistung hab ich morgen, da ich null durchblicke was die nun genau wieder haben wollen und wie sich ihre Berechnung zusammen setzt.
Meine Frage ist eigentlich ob es irgendwo gesetzlich geregelt ist, wie lange überhaupt monatlich aufgerechnet werden darf. Weil es macht schon nen Unterschied ob man 3 Monate aufgerechnet wird oder für ne Dauer von über einem Jahr. Wenn dauerhaft zb monatlich 70€ aufgerechnet werden, liegt ja logischerweise auch ne dauerhafte Unterschreitung des Existenzminimums vor, nur weiß ich nicht ob das so ganz rechtens ist.
MfG
 

humble

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Schau Dir den § 43 SGB II an und Deine Bescheide dazu. Da Du hier nichts auflistest, schwierig zu sagen, was rechtens ist. Zumindest der § 43 SGB II Punkt 4 ist da klar. Betrifft aber eher Kautionen/Genossenschaftsanteile und nicht solche kleineren Beträge.
 
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