Hallo Wolfg99,
Das Geld ist zwar nicht das wichtigste, aber besser ich schaue rechtzeitig das sich daraus kein Problem ergibt.
Die Untervermietung wäre eine Idee, wenn der Mietvertrag das hergibt.
Na-Ja, wenn Geld nicht weiter wichtig wäre, ist deine Anfrage ja überflüssig ...
Der Mietvertrag deiner Mutter hat das "herzugeben", denn für den Einzug der eigenen Kinder braucht man keine Genehmigung vom Vermieter, die darf man jederzeit in die eigene Wohnung aufnehmen.
Die Kindesmutter ist zwar selbst einigermaßen gut versorgt, aber es ist jetzt so dass ich Sie unterstütze.
Das ist ja ein Widerspruch in sich, wenn du nur 400 € EM-Rente bekommst und deswegen Grundsicherung des SGB XII beantragen willst, wovon kannst du dann deine schwangere Freundin unterstützen ???
Das gemeinsame Sorgerecht wird noch vor der Geburt geregelt, wenn alles nach Plan läuft, ansonsten nach der Geburt. Die Freundin kommt für einige Zeit nach Deutschland, dann können wir auch hier heiraten.
Kann ja alles sein und so klappen wie ihr euch das aktuell vorstellen wollt, aber ein Säugling / Kleinkind dann alleine (ohne die Mutter) bei der kranken Oma und dem kranken Vater, das möchte ich mir gar nicht genauer vorstellen (müssen).
Wenn ihr verheiratet seid, ist zudem deine Frau auch mit für deinen Unterhalt zuständig, da fragt erst mal Keiner ob sie auch das Geld dafür hat.
Zumindest muss sie dem Sozial-
AMT dann auch nachweisen, dass sie
NICHT genug Geld hat, um Unterhalt für das Kind
UND für dich zu leisten.
Da gilt auch nicht die Einkommensgrenze des Kapitel 4 wie für Eltern oder (erwachsene) Kinder (100 000 € Jahreseinkommen), da ist man ab dem 1. € verpflichtet für den Ehepartner zu sorgen.
Für das eigene (minderjährige) Kind natürlich auch ...
"Sozial-HILFE für das Kind (nach Kapitel 3 SGB XII)" Ah, Bildung und Teilhabe? Kommt dann wohl erst bei der Einschulung in Frage. Oder war was anderes gemeint?
Ja, da war was anderes gemeint, das Kind kann ja dann auch nicht von "Luft und Liebe" existieren, im Gegenteil, gerade Säuglinge und Kleinkinder sind teuer, da geht es um den gesetzlichen Mindestbedarf, den auch das Kind dann haben wird.
Jedenfalls wenn die Eltern (
BEIDE) nicht in der Lage sind selbst dafür zu sorgen aus eigenem Einkommen.
Und die Kindesmutter wird keinen Unterhalt zahlen können. Sie verdient zwar überdurchschnittlich bei Ihrer Behörde, die Währung ist aber umgerechnet nicht viel Wert.
Das ist eine sehr komplizierte Konstellation und ich denke mal dazu wird hier kaum Jemand Erfahrungen haben für dich, in deinem ersten Beitrag war ja anzunehmen, dass es nur um dich und deine Mutter geht und deine kleine EM-Rente "aufzubessern" wäre ...
Nun gibt es eine (fast) Ehefrau die bald Mutter wird, das Kind aber dann bei dir lassen möchte, um im Ausland zu bleiben (in welchem auch immer) ... da warten sicher noch jede Menge bürokratische Probleme auf euch.
OT: Wie ist das mit dem Kindergarten, ich seh da wirds evtl. finanziell etwas eng.
Bis zum Kindergarten ist es ja noch eine Weile hin, lass das Kind doch erst mal auf der Welt sein, da geht es ja nicht sofort in den Kindergarten, man sollte es dann aber besser schon anmelden.
Dafür wird aber auch so schnell kein Amt die Kosten übernehmen (wollen), zumal die (meist zu wenigen) Plätze vorrangig an berufstätige Eltern vergeben werden ...
Ich fürchte dein Antrag auf Grundsicherung wird eher theoretisch bleiben ... besonders wenn du dann erzählst / angeben musst, dass du (bald) Frau und Kind hast und deine (zukünftige) Frau sogar finanziell unterstützen kannst von 400 € EM-Rente.
Zumindest mir fehlen da die Kenntnisse und Erfahrungen, vielleicht melden sich ja noch andere User mit mehr Ahnung dazu.
MfG Doppeloma