Das sozialpolitische Leistungssystem in Deutschland hat sich über Jahre und Jahrzehnte hinweg entwickelt. Wie der historische Rückblick zeigt handelt es sich beim Sozialstaat nicht um ein statisches Gebilde, typisch ist vielmehr der Prozess einer ständigen Veränderung.
Sozialpolitik reagiert auf soziale Probleme und Risiken, die sich im Zuge der
ökonomischen, und sozialen Entwicklung verändern oder unterschiedlich ausprägen oder auch unterschiedlich wahrgenommen werden. Zugleich Unterliegen die politischen, ökonomischen, demografischen und fiskalischen Konstellationen, also die Rahmenbedingungen sozialpolitischen Handelns bzw. auch Nicht-Handelns, einem beständigen Wandel.
Deshalb kann es nicht verwundern, dass – in Reaktion auf dieses dynamische Umfeld – die sozialpolitische Gesetzgebung einer „Dauerbaustelle“ gleicht.
So gilt für alle Bereiche der Sozialpolitik, namentlich für die im SGB kodifizierten Systeme, dass Neuregelungen und Veränderungen von Gesetzen die Regel sind. Dabei kann es sich einerseits um „kleine“ Anpassungen und Modifikationen, um einzelne Verbesserungen im Leistungsrecht oder auch um neue Leistungen und Leistungssysteme handeln. Andererseits können, in den zurückliegenden Jahren vermehrt, die Neuregelungen auch gleichbedeutend mit Leistungseinschnitten sein, die bis hin zu einem grundlegenden Paradigmenwechsel der Sozialpolitik reichen.
„Hartz-IV“ und „Riester-Rente“ sind hier die prominentesten Beispiele.
Selbst den Experten fällt es schwer, hier den Überblick zu bewahren. Das seit 2000 bestehende Internet-Informationsportal sozialpolitik-aktuell.de hat es sich deshalb zur Aufgabe gemacht, diesen Veränderungsprozess im Einzelnen nachzuzeichnen. Begonnen wurde mit dem Jahr 1998, also mit Beginn der ersten rot-grünen Koalition.
Quelle: Sozialpolitik aktuell in Deutschland
Sozialpolitik reagiert auf soziale Probleme und Risiken, die sich im Zuge der
ökonomischen, und sozialen Entwicklung verändern oder unterschiedlich ausprägen oder auch unterschiedlich wahrgenommen werden. Zugleich Unterliegen die politischen, ökonomischen, demografischen und fiskalischen Konstellationen, also die Rahmenbedingungen sozialpolitischen Handelns bzw. auch Nicht-Handelns, einem beständigen Wandel.
Deshalb kann es nicht verwundern, dass – in Reaktion auf dieses dynamische Umfeld – die sozialpolitische Gesetzgebung einer „Dauerbaustelle“ gleicht.
So gilt für alle Bereiche der Sozialpolitik, namentlich für die im SGB kodifizierten Systeme, dass Neuregelungen und Veränderungen von Gesetzen die Regel sind. Dabei kann es sich einerseits um „kleine“ Anpassungen und Modifikationen, um einzelne Verbesserungen im Leistungsrecht oder auch um neue Leistungen und Leistungssysteme handeln. Andererseits können, in den zurückliegenden Jahren vermehrt, die Neuregelungen auch gleichbedeutend mit Leistungseinschnitten sein, die bis hin zu einem grundlegenden Paradigmenwechsel der Sozialpolitik reichen.
„Hartz-IV“ und „Riester-Rente“ sind hier die prominentesten Beispiele.
Selbst den Experten fällt es schwer, hier den Überblick zu bewahren. Das seit 2000 bestehende Internet-Informationsportal sozialpolitik-aktuell.de hat es sich deshalb zur Aufgabe gemacht, diesen Veränderungsprozess im Einzelnen nachzuzeichnen. Begonnen wurde mit dem Jahr 1998, also mit Beginn der ersten rot-grünen Koalition.
Quelle: Sozialpolitik aktuell in Deutschland