Hallo alle zusammen!
Ich habe so langsam ein sehr großes Problem, dass sich so darstellen lässt:
Wie viele, viele andere lebe ich mit einer Partnerin seit dem 01.08.2003 in einer gemeinsamen Wohnung (Kreis NF) zusammen. Ich habe einen Antrag auf SGB II am 30.01. beim Sozialamt abgegeben. Ich habe alle Angaben, die für den Antrag relevant sind oder sein könnten angegeben. Auch habe ich angegeben und bewiesen, dass meine Partnerin und ich nicht in einer eheähnl. Gemeinschaft leben. Wir beide haben keine Kontovollmacht über das Konto des anderen, alles wird getrennt gezahlt (alles bewiesen und aufgezeigt) und ich habe auch zur Vorsicht ein Schreiben augesetzt, indem meine Lebenspartnerin aussagt, dass sie nicht gewillt ist, mich finanziell zu unterstützen und dies auch noch nie getan hat.
Trotzdem kam ein Schreiben vom Sozialamt, dass meine Lebenspartnerin ihr Einkommen offenlegen soll (sie ist Beamtin), damit das für meinen Antrag mit einbezogen werden kann! :dampf: Daraufhin hat sie ein Schreiben aufgesetzt, indem sie nochmals betont, dass es keine eheähnl. Gem. ist und das sie mich nicht finanziell unterstützen wird. Das war am 22.03.!! Wieder kam ein Schreiben vom Soz. Amt indem sie meine Lebenspartnerin auffordern, dass Einkommen darzulegen - ansonsten sei mit Bußgeld zu rechnen. Nun ja. Um Ärger aus dem Weg zu gehen, ist sie dem nachgekommen, aber unter vorbehalt. Gleichzeitig wurde von ihr ein Widerspruch gegen den Verdienstnachweis mitgeschickt, wobei sie auf das Urteil vom Bundesverfassungsgerichtes bezüglich der eheähnl. Gem. hinweist und es an den genannten Stichpunkten widerlegt.
Am 07.04. kam dann mein Ablehnungsbescheid. Ich sollte noch hinzufügen, dass ich persönlich vor dem Widerspr. meiner Lebenspartnerin bei meiner Sachbearbeiterin war, um es mal von Angesicht zu Angesicht zu erklären. Die sagte mir, dass es eine eheähnl. Gem. sei, da wir schon über ein halbes Jahr zusammen wohnen würden und der Kreis NF sieht das als eheähnl. Gem. an. Die gehen dann einfach davon aus, dass man sich dann gegenseitig finanziell unterstützt und so weiter!! Unglaublich.
Gegen den Ablehnungsbescheid habe ich natürlich auch Widerspr. eingelegt. Auch mit der Begründung des Urteils von Bundesverfassungsgerichtes.
Meine Lebenspartnerin hat nun gestern mal angefragt, was denn mit dem Widerspruch von ihr sei, da es schon fast einen Monat her ist. Die Antwort vom Kreis NF war, dass es so 8-12 Wochen dauern kann! 8-12 Wochen! Ist doch allerhand! Das schlimmste ist, dass die Sachbearbeiterin im Kreis auch meinen Widerspruch bearbeitet. So lange kann ich doch nicht ohne Geld auskommen!! Ich muss mir andauernd Geld bei meiner Verwandschaft leihen, etc., um über die Runden zu kommen und die lassen sich Zeit ohne Ende! Das kann doch nicht sein!
Erschwerend kommt hinzu, dass ich mich jetzt bei meiner KK freiwillig versichern musste. Und das, obwohl ich kein Geld habe!
Was kann ich machen? Ich brauch dringend Hilfe!!
Ich habe so langsam ein sehr großes Problem, dass sich so darstellen lässt:
Wie viele, viele andere lebe ich mit einer Partnerin seit dem 01.08.2003 in einer gemeinsamen Wohnung (Kreis NF) zusammen. Ich habe einen Antrag auf SGB II am 30.01. beim Sozialamt abgegeben. Ich habe alle Angaben, die für den Antrag relevant sind oder sein könnten angegeben. Auch habe ich angegeben und bewiesen, dass meine Partnerin und ich nicht in einer eheähnl. Gemeinschaft leben. Wir beide haben keine Kontovollmacht über das Konto des anderen, alles wird getrennt gezahlt (alles bewiesen und aufgezeigt) und ich habe auch zur Vorsicht ein Schreiben augesetzt, indem meine Lebenspartnerin aussagt, dass sie nicht gewillt ist, mich finanziell zu unterstützen und dies auch noch nie getan hat.
Trotzdem kam ein Schreiben vom Sozialamt, dass meine Lebenspartnerin ihr Einkommen offenlegen soll (sie ist Beamtin), damit das für meinen Antrag mit einbezogen werden kann! :dampf: Daraufhin hat sie ein Schreiben aufgesetzt, indem sie nochmals betont, dass es keine eheähnl. Gem. ist und das sie mich nicht finanziell unterstützen wird. Das war am 22.03.!! Wieder kam ein Schreiben vom Soz. Amt indem sie meine Lebenspartnerin auffordern, dass Einkommen darzulegen - ansonsten sei mit Bußgeld zu rechnen. Nun ja. Um Ärger aus dem Weg zu gehen, ist sie dem nachgekommen, aber unter vorbehalt. Gleichzeitig wurde von ihr ein Widerspruch gegen den Verdienstnachweis mitgeschickt, wobei sie auf das Urteil vom Bundesverfassungsgerichtes bezüglich der eheähnl. Gem. hinweist und es an den genannten Stichpunkten widerlegt.
Am 07.04. kam dann mein Ablehnungsbescheid. Ich sollte noch hinzufügen, dass ich persönlich vor dem Widerspr. meiner Lebenspartnerin bei meiner Sachbearbeiterin war, um es mal von Angesicht zu Angesicht zu erklären. Die sagte mir, dass es eine eheähnl. Gem. sei, da wir schon über ein halbes Jahr zusammen wohnen würden und der Kreis NF sieht das als eheähnl. Gem. an. Die gehen dann einfach davon aus, dass man sich dann gegenseitig finanziell unterstützt und so weiter!! Unglaublich.
Gegen den Ablehnungsbescheid habe ich natürlich auch Widerspr. eingelegt. Auch mit der Begründung des Urteils von Bundesverfassungsgerichtes.
Meine Lebenspartnerin hat nun gestern mal angefragt, was denn mit dem Widerspruch von ihr sei, da es schon fast einen Monat her ist. Die Antwort vom Kreis NF war, dass es so 8-12 Wochen dauern kann! 8-12 Wochen! Ist doch allerhand! Das schlimmste ist, dass die Sachbearbeiterin im Kreis auch meinen Widerspruch bearbeitet. So lange kann ich doch nicht ohne Geld auskommen!! Ich muss mir andauernd Geld bei meiner Verwandschaft leihen, etc., um über die Runden zu kommen und die lassen sich Zeit ohne Ende! Das kann doch nicht sein!
Erschwerend kommt hinzu, dass ich mich jetzt bei meiner KK freiwillig versichern musste. Und das, obwohl ich kein Geld habe!
Was kann ich machen? Ich brauch dringend Hilfe!!