F
Falke
Gast
Hallo zusammen hier im Forum,
bin neu hier und mich interessiert nachfolgender Sachverhalt:
Seit 2 Jahren beziehe ich (60 m) ALG2 Leistungen nach der 58er Regelung. So weit, so gut, aber ich muss alle 6 Monate einen neuen Weiterbewilligungsantrag stellen, damit mir die Leistungen erhalten bleiben. Jetzt habe ich gehört, dass man den Antrag auf ein Jahr "erweitern" kann, oder könnte. Denn, ich zahle jedesmal die horente Gebühr für das Einschreiben mit Rückantwort an die ARGE und die GEZ .
Wie ist das bei Euch?
Oder wie kann ich dies ändern, von der ARGE auf meine höfliche Frage, bisher keine Antwort.
Gruss
Falke
bin neu hier und mich interessiert nachfolgender Sachverhalt:
Seit 2 Jahren beziehe ich (60 m) ALG2 Leistungen nach der 58er Regelung. So weit, so gut, aber ich muss alle 6 Monate einen neuen Weiterbewilligungsantrag stellen, damit mir die Leistungen erhalten bleiben. Jetzt habe ich gehört, dass man den Antrag auf ein Jahr "erweitern" kann, oder könnte. Denn, ich zahle jedesmal die horente Gebühr für das Einschreiben mit Rückantwort an die ARGE und die GEZ .
Wie ist das bei Euch?
Oder wie kann ich dies ändern, von der ARGE auf meine höfliche Frage, bisher keine Antwort.
Gruss
Falke