Liebe ELO ForenCommunity,
ihr kennt sicher alle diese Klausel im SGB wo es heißt, dass die Bemessungsgrundlage des ALG I -sofern die letzte Tätitgkeit nicht 2Jahre an Dauer erreicht und schlechter bezahlt ist als der vorherige Job- am letzthöheren Lohn angelegt wird.
Angenommen ich habe diesen Ablauf bisher 1x durchlaufen: gut bezahlte Arbeit --> ALGI --> schlecht bezahlte Arbeit < 24Monate --> ALG I vom gut bezahlten Job
Nun frage ich mich,
1.) wie verhält es sich, wenn ich statt eines weiteren schlecht bezahlten Jobs (oder auhc gut!) erst einmal gar keinen weiteren Job in Folge aufnehme, eine Arbeitspause einlegen wollte, weil ich zB
a) ich Deutschland zwecks längerem Reisen verlassen würde oder
b) ich einfach in einer Gemeinschaft/bei Freunden/Familie unterkommen würde und für Kost und Logis arbeite oder
c) ich einfach noch etwas gespart habe und grade nicht arbeiten brauche
oder oder oder, in jedem Falle kein Einkommen habe..und der gut bezahlte Job in immer weitere Ferne rückt..
Gibt es ein Maß, wie lange ich überhaupt nicht arbeiten dürfte, um dann, wenn ich wieder arbeiten würde, noch erwirken zu können, dass der gut bezahlte Job noch als Bemessungsgrundlage herhalten könnte, sofern der dann aufgenommene Job schlechter bezahlt wäre?
Außerdem frage ich mich
2.) sollte ich mir überlegen nochmal studieren zu wollen, beginne im Studium einen kleinen Nebenjob, weil zeitlich nicht mehr drin ist, dieser dauert auch <24Monate, höre dann während des Studiums wieder auf damit, weil ich in Prüfungsphase bin oder warum auch immer, kann ihc meine Anspruch auf das gut bezahlte ALG I irgendwie halten bis das Studium beendet ist, wenn ja, wie lange?
Denn während des Studiums ALG I zu beziehen ist ja keine Option, durch das Studium meinen Anspruch zu verlieren allerdings auch keine gute Aussicht.
Schonmal ein schönes Wochenende,
Chala
ihr kennt sicher alle diese Klausel im SGB wo es heißt, dass die Bemessungsgrundlage des ALG I -sofern die letzte Tätitgkeit nicht 2Jahre an Dauer erreicht und schlechter bezahlt ist als der vorherige Job- am letzthöheren Lohn angelegt wird.
Angenommen ich habe diesen Ablauf bisher 1x durchlaufen: gut bezahlte Arbeit --> ALGI --> schlecht bezahlte Arbeit < 24Monate --> ALG I vom gut bezahlten Job
Nun frage ich mich,
1.) wie verhält es sich, wenn ich statt eines weiteren schlecht bezahlten Jobs (oder auhc gut!) erst einmal gar keinen weiteren Job in Folge aufnehme, eine Arbeitspause einlegen wollte, weil ich zB
a) ich Deutschland zwecks längerem Reisen verlassen würde oder
b) ich einfach in einer Gemeinschaft/bei Freunden/Familie unterkommen würde und für Kost und Logis arbeite oder
c) ich einfach noch etwas gespart habe und grade nicht arbeiten brauche
oder oder oder, in jedem Falle kein Einkommen habe..und der gut bezahlte Job in immer weitere Ferne rückt..
Gibt es ein Maß, wie lange ich überhaupt nicht arbeiten dürfte, um dann, wenn ich wieder arbeiten würde, noch erwirken zu können, dass der gut bezahlte Job noch als Bemessungsgrundlage herhalten könnte, sofern der dann aufgenommene Job schlechter bezahlt wäre?
Außerdem frage ich mich
2.) sollte ich mir überlegen nochmal studieren zu wollen, beginne im Studium einen kleinen Nebenjob, weil zeitlich nicht mehr drin ist, dieser dauert auch <24Monate, höre dann während des Studiums wieder auf damit, weil ich in Prüfungsphase bin oder warum auch immer, kann ihc meine Anspruch auf das gut bezahlte ALG I irgendwie halten bis das Studium beendet ist, wenn ja, wie lange?
Denn während des Studiums ALG I zu beziehen ist ja keine Option, durch das Studium meinen Anspruch zu verlieren allerdings auch keine gute Aussicht.
Schonmal ein schönes Wochenende,
Chala