RagnarDerRote
Elo-User*in
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Hallo liebe Forenmitglieder,
ich habe heute ein mir persönlich sehr wichtiges Anliegen zum Thema Datenschutz. In der virtuellen Welt bin ich sehr darauf bedacht meine Privatssphäre zu schützen, und Internetdienste so datensparsam wie möglich zu nutzen. Vor einiger Zeit kam ich zur Erkenntnis, dass das Jobcenter die wahrscheinlich umfangreichste Datensammulung zu meiner Person besitzt. Dabei handelt es nicht nur um Lebensläufe, Mietverträge, Arbeitsverträge, Kontoauszüge, usw. (schlimm genug, aber für mich tolerierbar), sondern auch um Protokolle aus Vermittlungsgesprächen, in denen mein Verhalten minutiös dokumentiert wird. Ich habe begründeten Verdacht, dass in diesen Protokollen Dinge festgehalten werden, die dort meines Erachtens nicht hinein gehören, z.B. wilde Spekulationen über meinen Gesundheitszustand und abfällige Bemerkungen über mein Sozialverhalten.
In einem ersten Gespräch mit dem Datenschutzbeauftragen meines Jobcenters, habe ich von der Möglichkeit einer Akteneinsicht erfahren. Daraufhin, habe ich bei meiner Vermittlerin mündlich Antrag auf Akteneinsicht gestellt. Kurz darauf erhielt ich einen Brief von ihrer Teamleiterung mit der Aufforderung mein Anliegen zu konkretisieren:
Nach kurzer Recherche hier im Forum, komme ich zu dem Schluss, dass womöglich auch eine Selbstauskunft nach § 34 BDSG ein gangbarer Weg für mich wäre.
Mein Ziel:
Ich möchte Einsicht in ALLE Gesprächsprotokolle erhalten, und gegebenenfalls Antrag auf Löschung zu unrechterhober Daten stellen.
1. Problem:
Ich habe kein Ahnung welche Vermerke aus juristischer Sicht legitim sind und welche nicht, vor allem wenn es um subjektive Eindrücke geht, die faktisch weder belegbar noch widerlegbar sind. Nur weil ich mich eventuell persönlich angegriffen fühle, muss es dadurch ja nicht unrechtmäßig sein.
2. Problem:
Ich weiß nicht ob für mein spezielles Anliegen, die Akteneinsicht (am PC im Beisein von Vermittlerin, und Teamleiterin), oder die Selbstauskunft (ich bekomme einen dicken Brief mit den angeforderten Daten) der bessere Weg ist. Im Moment tendiere ich zur Selbstauskunft.
3. Problem:
Ich benötige Hilfe bei der rechtlich wasserdichten, schriftlichen Formulierung meines Anliegens.
Ich bin für jede Art von Hinweis oder für die Zurverfügungstellung von Textbausteinen dankbar.
Beste Grüße
ich habe heute ein mir persönlich sehr wichtiges Anliegen zum Thema Datenschutz. In der virtuellen Welt bin ich sehr darauf bedacht meine Privatssphäre zu schützen, und Internetdienste so datensparsam wie möglich zu nutzen. Vor einiger Zeit kam ich zur Erkenntnis, dass das Jobcenter die wahrscheinlich umfangreichste Datensammulung zu meiner Person besitzt. Dabei handelt es nicht nur um Lebensläufe, Mietverträge, Arbeitsverträge, Kontoauszüge, usw. (schlimm genug, aber für mich tolerierbar), sondern auch um Protokolle aus Vermittlungsgesprächen, in denen mein Verhalten minutiös dokumentiert wird. Ich habe begründeten Verdacht, dass in diesen Protokollen Dinge festgehalten werden, die dort meines Erachtens nicht hinein gehören, z.B. wilde Spekulationen über meinen Gesundheitszustand und abfällige Bemerkungen über mein Sozialverhalten.
In einem ersten Gespräch mit dem Datenschutzbeauftragen meines Jobcenters, habe ich von der Möglichkeit einer Akteneinsicht erfahren. Daraufhin, habe ich bei meiner Vermittlerin mündlich Antrag auf Akteneinsicht gestellt. Kurz darauf erhielt ich einen Brief von ihrer Teamleiterung mit der Aufforderung mein Anliegen zu konkretisieren:
Nach § 25 Sozialgesetzbuch X (SGBX) ist eine Einsicht nur zu gestatten, soweit deren Kenntnis zu Geltendmachung oder Verteidigung Ihrer rechtlichen Interessen erforderlich ist. Bitte präzisieren sie in schriftlicher Form warum und bezüglich welcher durch das Jobcenter getroffener Entscheidungen Sie Einsicht nehmen möchten.
Nach kurzer Recherche hier im Forum, komme ich zu dem Schluss, dass womöglich auch eine Selbstauskunft nach § 34 BDSG ein gangbarer Weg für mich wäre.
Mein Ziel:
Ich möchte Einsicht in ALLE Gesprächsprotokolle erhalten, und gegebenenfalls Antrag auf Löschung zu unrechterhober Daten stellen.
1. Problem:
Ich habe kein Ahnung welche Vermerke aus juristischer Sicht legitim sind und welche nicht, vor allem wenn es um subjektive Eindrücke geht, die faktisch weder belegbar noch widerlegbar sind. Nur weil ich mich eventuell persönlich angegriffen fühle, muss es dadurch ja nicht unrechtmäßig sein.
2. Problem:
Ich weiß nicht ob für mein spezielles Anliegen, die Akteneinsicht (am PC im Beisein von Vermittlerin, und Teamleiterin), oder die Selbstauskunft (ich bekomme einen dicken Brief mit den angeforderten Daten) der bessere Weg ist. Im Moment tendiere ich zur Selbstauskunft.
3. Problem:
Ich benötige Hilfe bei der rechtlich wasserdichten, schriftlichen Formulierung meines Anliegens.
Ich bin für jede Art von Hinweis oder für die Zurverfügungstellung von Textbausteinen dankbar.
Beste Grüße