Bekomme meine Regelleistung
Nur um sicher zu gehen - der Leistungsantrag ist bewilligt und dir wird monatlich brav die Kohle ausgezahlt?
und eine Antwort auf die Fragen bezüglich der Datenschutzerklärung hab ich immer noch nicht bekommen
Dir fehlt bislang nur die Antwort auf deine Erklärbär -Frage

?
Hast du denn die "Einverständniserklärung" nun unterschrieben abgegeben?
Die werden ohne entsprechenden Druck einen Teufel tun zum dir zum antworten

was sollten die auch schreiben außer ´Herzallerliebste LE, wir bitten tausendmal um Entschuldigung. Die Abforderung war rechtswidrig und ist weiterhin rechtswidrig. Wir haben dementsprechend veranlasst daß diese Praxis in Zukunft unterbleibt. Anbei als nochmaliger Ausdruck unserer Betroffenheit und als kleine Entschädigung für Ihre Mühen ein Einkaufsgutschein über 5€ für einen 1€-Shop Ihrer Wahl. MfG Ihr betrübtes
JC ´.
Jetzt wäre eine Untätigkeitsklage möglich. Und es müsste ebenfalls noch weiterhin möglich sein, den zuständigen Datenschutzbeauftragten anzuschreiben. Vielleicht gleich mit der Anregung, der DSB möge doch die Verhängung eines Bußgeldes gegen das
JC in Betracht ziehen.
Wie kommen die Clowns eigtl. auf die Idee, das hess. DSG anzuführen? Ist das ein "richtiges"
JC , oder ein optionskommunales Bastel-
JC ? -> davon hängt ab ob der BDSB oder der LDSB zuständig ist.
Das Ding ist bereits rechtswidrig wegen dem im Anschreiben enthaltenen "zur Bearbeitung Ihres Antrages vom ... benötigen wir noch folgende Unterlagen/Angaben: - [...], - unterschriebene Datenschutzerklärung, - [...]".
Denn ein Grundsatz des Datenschutzrechtes ist von vornherein, daß der Eigentümer der Daten -der Schutz der höchstpersönlichen Daten ist lt.
BVerfG ein (grundgesetzlich geschütztes) Persönlichkeitsrecht- frei über die Verwendung oder Nichtverwendung seiner Daten entscheiden kann. Daraus folgt schlichtweg auch schon von vornherein, daß irgendwelche den Datenschutz betreffenden "Einverständniserklärungen" ect. generell ausschließlich freiwillig geleistet werden können, aber niemals abgepresst werden dürfen.
Hier wurde / wird nun eindeutig rechtswidriger Zwang ausgeübt; sogar aus zweierlei Gründen.
Denn a) wird nicht nur einfach der Eindruck vermittelt sondern dieses sogar ausdrücklich behauptet, daß ohne die ´freiwillige´ Unterschrift eine Antragsbearbeitung und damit spätere Erbringung von lebensichernden Geldleistungen nicht möglich sei.
Und b) fehlt auch sonst jeglicher (m.W.n. ausdrücklich vorgeschriebener!) Hinweis auf die Freiwilligkeit einer Zustimmung zu einer weitergehenden DS-"Vereinbarung"; was die Situation entsprechend nochmal verschärft. ´Weitergehende´ deshalb weil eine Zustimmung zu (schon längst existierenden) gesetzlichen (DS-) Regeln nicht vorgesehen ist, ergo es sich dann nur um über das Gesetz hinausgehende "Vorschläge" handeln kann.
Als "kritisch" dürfte hier zudem der "Hinweis" auf eventuell beabsichtigte Weitergaben bzw. Austauschungen von Gesundheits- oder gar Finanzdaten zu werten sein. Denn es sind wohl ganz exakt -Null- Situationen denkbar, in denen so etwas nötig erscheinen könnte. Stichwort ´[Nicht-

] Zulässigkeit von Zwangsbehandlungen´.