Datenschutzerklärung unterschreiben konsequenzen? Bitte Prüfen

Leser in diesem Thema...

HellesSternchen

0
Standard-Nutzergruppe
Startbeitrag
Mitglied seit
26 Nov 2016
Beiträge
73
Bewertungen
4
Moin Leute, hab ALG2 beantragt und jezt benötigt das Jobcenter noch paar Unterlagen von mir. Einmal wollen sie ein Lebenslauf von mir und einmal gibts es so ein Formular wo ich meine Qualifikationen angeben soll, ob ich z.B ein Führerschein habe oder so.

Dabei ist noch eine Datenschutzerklärung die ich unterschreiben soll. Könnten ihr das mal Prüfen? Ich hab sie mal hochgeladen.

Was würde passiern wenn ich die Erklärung nicht unterschreibe?
Bekomme ich dann keine Leistung? Ich möchte eigentlich nicht das das Jobcenter meine Daten einfach an Dritte weitergibt...
 

Anhänge

  • Anschreiben.jpg
    Anschreiben.jpg
    82,4 KB · Aufrufe: 507
  • 1.jpg
    1.jpg
    149,1 KB · Aufrufe: 485
  • 2.jpg
    2.jpg
    280,7 KB · Aufrufe: 231
  • 3.jpg
    3.jpg
    263,4 KB · Aufrufe: 232
E

ExUser 3363

Gast
Die Auswirkungen dieser Einverständniserklärung ist m.E. nicht mehr überschaubar, geschweige
eindeutig nachvollziehbar, wer diese Daten bekommt und was damit gemacht werden darf, wie
z.B. "statistischen Zwecken"..

Wer nutzt die Daten zu statistischen Zwecken ? "beauftragter dritter" der anbei noch nicht mal
benannt wird ?

Der Wisch klingt genau so unübersichtlich, wie es die Hamburger Arbeit (HAB) in ihrer
EEJ -Vermittlungspraxis fabrizierte..

Anhand fehlender Angaben, wer was an "Datums" (Dateninhalte) bekommt und zu was verwenden
darf, ist zu schwammig definiert und nicht einer Unterschrift würdig.

Datenerhebungen bezüglich Berufsbild (Profil-Bewerberdaten) sind bereits gesetzlich geregelt.

Der Vermittlungspraxis dürfte das Fehlen der Einverständnis nichts im Wege stehen..

Kannst ja schriftlich Aufklärung fordern, wer genau deine Daten zu statistischen Zwecken
nutzen will und warum diese Einverständnis die Vermittlung in Arbeit verbessern soll.

Derzeit kann ich in der Glaskugel nur ein faules Ei erkennen, was einer "Datenschleuder" wie z.B.
Übermittlung in ZAF -Bewerberpools näher kommt..

Lass Dir dazu mal den schriftlichen Erklärbär geben :wink:
 

Sonne11

0
1. VIP Nutzergruppe
Mitglied seit
22 Mrz 2015
Beiträge
1.518
Bewertungen
3.702
Rezept für eine leckere "Freie Hand": man nehme Fertigmischung vorhandener Gesetzestexte, die eh schon alles regeln, füge einige Stellen außerhalb des Regelkreises wie Maßnahmeträger oder Statistik-Stellen hinzu -die sonst dort nicht rein gehören, komplettiere es mit einem selbst entworfenem Blatt, wo angeblich eine Verpflichtung zur Unterschrift vorliegt und fertig ist die freie Hand, die dem SB dann lecker schmeckt, weil er/sie alles verbreiten, leiten und angeben kann, wie er/sie/es gerade lustig ist!

Du musst auch keinen Lebenslauf abgeben, da man ja seinen Werdegang und Kenntnisse angibt. Aber Elo soll denken "es muss so, ist normal und bei allen so" -wie die Datenschutz-Sache! Der Lebenslauf geht dann nämlich an die AfA und die bekannte Stelle. Sie ist eine stille Zustimmung, Deinen LL für die Flutung mit VV für ZAF zu verwenden. Es nennt sich Arbeitgeberservice!!! :wink:

Es steht auch nicht mit §§ untermauert, dass die Nichtunterschrift eine Verweigerung der Bearbeitung bedeutet und vom Gesetz gedeckt ist.
 

HellesSternchen

0
Standard-Nutzergruppe
Startbeitrag
Mitglied seit
26 Nov 2016
Beiträge
73
Bewertungen
4
Ich wollte mir ja schriftlich den Erklärbär geben lassen. Jetzt ist es ein Monat her und bisher kam nichts. Mein Antrag ist übrigens in Bearbeitung.
 

HellesSternchen

0
Standard-Nutzergruppe
Startbeitrag
Mitglied seit
26 Nov 2016
Beiträge
73
Bewertungen
4
Jetzt ist es ein halbes Jahr her. Bekomme meine Regelleistung und eine Antwort auf die Fragen bezüglich der Datenschutzerklärung hab ich immer noch nicht bekommen :icon_question:
 
E

ExUser 12040

Gast
Das Interesse daran ist offenbar gering bis garnicht.

Man kann aber auch dem Amt, Arbeitgeber,... eine Verpflichtungserklärung zum Datengeheimnis vorlegen. Hat Vorteile, ein nützliches Hilfsmittel.
Habe kürzlich was darüber gelesen und überlege, ob ich dem Jc dementsprechendes aufsetze.
 

Claus.

0
1. VIP Nutzergruppe
Mitglied seit
18 Nov 2010
Beiträge
2.368
Bewertungen
1.297
Bekomme meine Regelleistung
Nur um sicher zu gehen - der Leistungsantrag ist bewilligt und dir wird monatlich brav die Kohle ausgezahlt?

und eine Antwort auf die Fragen bezüglich der Datenschutzerklärung hab ich immer noch nicht bekommen
Dir fehlt bislang nur die Antwort auf deine Erklärbär -Frage(n)?
Hast du denn die "Einverständniserklärung" nun unterschrieben abgegeben?

Die werden ohne entsprechenden Druck einen Teufel tun zum dir zum antworten :biggrin: was sollten die auch schreiben außer ´Herzallerliebste LE, wir bitten tausendmal um Entschuldigung. Die Abforderung war rechtswidrig und ist weiterhin rechtswidrig. Wir haben dementsprechend veranlasst daß diese Praxis in Zukunft unterbleibt. Anbei als nochmaliger Ausdruck unserer Betroffenheit und als kleine Entschädigung für Ihre Mühen ein Einkaufsgutschein über 5€ für einen 1€-Shop Ihrer Wahl. MfG Ihr betrübtes JC ´.

Jetzt wäre eine Untätigkeitsklage möglich. Und es müsste ebenfalls noch weiterhin möglich sein, den zuständigen Datenschutzbeauftragten anzuschreiben. Vielleicht gleich mit der Anregung, der DSB möge doch die Verhängung eines Bußgeldes gegen das JC in Betracht ziehen.
Wie kommen die Clowns eigtl. auf die Idee, das hess. DSG anzuführen? Ist das ein "richtiges" JC , oder ein optionskommunales Bastel-JC ? -> davon hängt ab ob der BDSB oder der LDSB zuständig ist.


Das Ding ist bereits rechtswidrig wegen dem im Anschreiben enthaltenen "zur Bearbeitung Ihres Antrages vom ... benötigen wir noch folgende Unterlagen/Angaben: - [...], - unterschriebene Datenschutzerklärung, - [...]".

Denn ein Grundsatz des Datenschutzrechtes ist von vornherein, daß der Eigentümer der Daten -der Schutz der höchstpersönlichen Daten ist lt. BVerfG ein (grundgesetzlich geschütztes) Persönlichkeitsrecht- frei über die Verwendung oder Nichtverwendung seiner Daten entscheiden kann. Daraus folgt schlichtweg auch schon von vornherein, daß irgendwelche den Datenschutz betreffenden "Einverständniserklärungen" ect. generell ausschließlich freiwillig geleistet werden können, aber niemals abgepresst werden dürfen.

Hier wurde / wird nun eindeutig rechtswidriger Zwang ausgeübt; sogar aus zweierlei Gründen.
Denn a) wird nicht nur einfach der Eindruck vermittelt sondern dieses sogar ausdrücklich behauptet, daß ohne die ´freiwillige´ Unterschrift eine Antragsbearbeitung und damit spätere Erbringung von lebensichernden Geldleistungen nicht möglich sei.
Und b) fehlt auch sonst jeglicher (m.W.n. ausdrücklich vorgeschriebener!) Hinweis auf die Freiwilligkeit einer Zustimmung zu einer weitergehenden DS-"Vereinbarung"; was die Situation entsprechend nochmal verschärft. ´Weitergehende´ deshalb weil eine Zustimmung zu (schon längst existierenden) gesetzlichen (DS-) Regeln nicht vorgesehen ist, ergo es sich dann nur um über das Gesetz hinausgehende "Vorschläge" handeln kann.
Als "kritisch" dürfte hier zudem der "Hinweis" auf eventuell beabsichtigte Weitergaben bzw. Austauschungen von Gesundheits- oder gar Finanzdaten zu werten sein. Denn es sind wohl ganz exakt -Null- Situationen denkbar, in denen so etwas nötig erscheinen könnte. Stichwort ´[Nicht- :icon_mrgreen:] Zulässigkeit von Zwangsbehandlungen´.
 
Oben Unten