PiratXD
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Nehmen wir mal an, ich kriege einen Vermittlungsvorschalg auf eine Stelle, die mir nicht gefählt.
Ich schicke eine Datenschutzbewerbung hin.
Ich lege diese Datenschutzbewerbung dann der SB vor zwecks übernahme der Bewerbungskosten.
Könnte ich deswegen eine Sanktion kriegen, wegen der Datenschutzbewerbung?
Wäre diese Sanktion dann vor Gericht rechtens?
Ich schicke eine Datenschutzbewerbung hin.
Ich lege diese Datenschutzbewerbung dann der SB vor zwecks übernahme der Bewerbungskosten.
Könnte ich deswegen eine Sanktion kriegen, wegen der Datenschutzbewerbung?
Wäre diese Sanktion dann vor Gericht rechtens?