Vor einiger Zeit wurde einem Maßnahmeträger (für 2 Tage nur auf VA hin) ohne mein Einverständnis Zugang auf mein Bewerberprofil durch das JC gewährt (wie gesagt ohne Zustimmung).
Mein Einwand beim Bundesdatenschutzbeauftragten daß mein Selbstbestimmungsrecht auf Datenschutz durch das übergehen meines Einverständnisses durch das JC mit Füßen getreten wurde kam gestern zurück.
Um sich keine große Arbeit zu machen hat er wohl die Stellungnahme des JC 1:1 übernommen wo die Rede ist wenn eine Maßnahme (die den Zugang zum Bewerberprofil enthalte) in einer EGV vereinbart wurde seinen alle rechtlichen Dinge erfüllt.
Wie gesagt unterschrieben und vereinbart wurde aber gar nichts sondern per VA aufgedrückt.
Da wohl zuküftig bei evtl. Wiederholung durch das JC keine große Unterstützung vom B-Datenbeauftr. zu erwarten ist, ist eine Klage diesbezüglich bei Sozialgericht möglich ? Oder ist eine andere Stelle dafür zuständig ?
Mein Einwand beim Bundesdatenschutzbeauftragten daß mein Selbstbestimmungsrecht auf Datenschutz durch das übergehen meines Einverständnisses durch das JC mit Füßen getreten wurde kam gestern zurück.
Um sich keine große Arbeit zu machen hat er wohl die Stellungnahme des JC 1:1 übernommen wo die Rede ist wenn eine Maßnahme (die den Zugang zum Bewerberprofil enthalte) in einer EGV vereinbart wurde seinen alle rechtlichen Dinge erfüllt.
Wie gesagt unterschrieben und vereinbart wurde aber gar nichts sondern per VA aufgedrückt.
Da wohl zuküftig bei evtl. Wiederholung durch das JC keine große Unterstützung vom B-Datenbeauftr. zu erwarten ist, ist eine Klage diesbezüglich bei Sozialgericht möglich ? Oder ist eine andere Stelle dafür zuständig ?
