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ExitUser
Gast
Ich möchte darauf hinweisen, das Beschwerden hinsichtlich Verstöße gegen den Datenschutz durch JC einer Optionskommune
nicht an den Bundesdatenschutzbeauftragten, sondern an der Datenschutzbeauftragten/Landesbeauftragten des jeweiligen
Bundeslandes zu richten sind.
nicht an den Bundesdatenschutzbeauftragten, sondern an der Datenschutzbeauftragten/Landesbeauftragten des jeweiligen
Bundeslandes zu richten sind.