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Danke, für die Infos, ich finde darin jedoch keine Antwort auf eine Frage, die mir momentan im Kopf schwirrt:
Wer ist zuständig, wenn der Datenschutz nicht gewährleistet ist und der oder die Datenschutzbeauftragte(r) zeitnah nichts unternimmt... also, wen (Träger?) muss ich bei welchem Gericht verklagen, damit z.B. meine nicht-notwendigen Daten bei der Arbeitsagentur gelöscht werden?
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Erwerbslosenforum Deutschland.