Datenschutz in Jobcentern und Arbeitsagenturen

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gizmo

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Nichts ist wichtiger als sich ein wenig mit dem Datenschutz im SGBII , SGBXII und Sozialhilfe auszukennen.

Themen sind hier:

Siehe Anlage.
 

Anhänge

  • Datenschutz in Jobcentern und Arbeitsagenturen.pdf
    699,2 KB · Aufrufe: 297

plustig

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Danke, für die Infos, ich finde darin jedoch keine Antwort auf eine Frage, die mir momentan im Kopf schwirrt:

Wer ist zuständig, wenn der Datenschutz nicht gewährleistet ist und der oder die Datenschutzbeauftragte(r) zeitnah nichts unternimmt... also, wen (Träger?) muss ich bei welchem Gericht verklagen, damit z.B. meine nicht-notwendigen Daten bei der Arbeitsagentur gelöscht werden?
 

gizmo

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Danke, für die Infos, ich finde darin jedoch keine Antwort auf eine Frage, die mir momentan im Kopf schwirrt:

Wer ist zuständig, wenn der Datenschutz nicht gewährleistet ist und der oder die Datenschutzbeauftragte(r) zeitnah nichts unternimmt... also, wen (Träger?) muss ich bei welchem Gericht verklagen, damit z.B. meine nicht-notwendigen Daten bei der Arbeitsagentur gelöscht werden?

Im JC gibt es einen Datenschutzbeauftragten, wenn das nicht greift gibt es ein weiteren Datenschutzbeauftragten Bundesland.
 
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