Nick
Elo-User*in
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Hallo,
Ich habe mir noch für 2012 einige kostelose Eigenauskünfte bei der Schufa und anderen Auskunfteien eingeholt.
Hier wurden mir folgende Eintragungen übermittelt:
2 abgeschlossenen Mahnverfahren
Datum des Abschlusses: 23.02.2009 und 03.02.2009
1 laufendes gerichtliches Mahnverfahren
Datum der Titulierung: 15.04.2006
Datum des Eingangs: 08.01.2010
Verbraucherinsolvenzverfahren
letzter Verfahrensschritt: 01.03.2009 Erteilung der Restschuldbefreiung
Jetzt steht als Hinweis folgendes in der Auskunft:
Gerichts- und Insolvenzdaten werden nach 3 Jahren gelöscht.
Gerichtliche und kaufmännische Inkassoverfahren werden am Ende des dritten Kalenderjahres, beginnend mit dem Kalenderjahr, das der Speicherung des Aktenabschlusses folgt, gelöscht. In Einzelfällen ist eine längere Speicherung erforderlich. Offene, titulierte Forderungen werden nach 30 Jahren gelöscht.
Gemäß dieser Hinweise müssten doch eigentlich die Daten zu den beendeten Mahnverfahren und dem Insolvenzverfshren bzw. der Restschuldbefreiung schon längst gelöscht sein. Oder?
Wenn ich hier auf dem Holzweg bin, kann mir jemand sagen, wann den die Daten gelöscht werden müssen?
Was heißt denn: "...am Ende des dritten Kalenderjahres, beginnend mit dem Kalenderjahr, das der Speicherung des Aktenabschlusses folgt..." ?
Ich verstehe das nicht genau. Würde das nicht dann 4 Jahre bedeuten?
Wäre super wenn mir jemand helfen könnte!
Ich habe mir noch für 2012 einige kostelose Eigenauskünfte bei der Schufa und anderen Auskunfteien eingeholt.
Hier wurden mir folgende Eintragungen übermittelt:
2 abgeschlossenen Mahnverfahren
Datum des Abschlusses: 23.02.2009 und 03.02.2009
1 laufendes gerichtliches Mahnverfahren
Datum der Titulierung: 15.04.2006
Datum des Eingangs: 08.01.2010
Verbraucherinsolvenzverfahren
letzter Verfahrensschritt: 01.03.2009 Erteilung der Restschuldbefreiung
Jetzt steht als Hinweis folgendes in der Auskunft:
Gerichts- und Insolvenzdaten werden nach 3 Jahren gelöscht.
Gerichtliche und kaufmännische Inkassoverfahren werden am Ende des dritten Kalenderjahres, beginnend mit dem Kalenderjahr, das der Speicherung des Aktenabschlusses folgt, gelöscht. In Einzelfällen ist eine längere Speicherung erforderlich. Offene, titulierte Forderungen werden nach 30 Jahren gelöscht.
Gemäß dieser Hinweise müssten doch eigentlich die Daten zu den beendeten Mahnverfahren und dem Insolvenzverfshren bzw. der Restschuldbefreiung schon längst gelöscht sein. Oder?
Wenn ich hier auf dem Holzweg bin, kann mir jemand sagen, wann den die Daten gelöscht werden müssen?
Was heißt denn: "...am Ende des dritten Kalenderjahres, beginnend mit dem Kalenderjahr, das der Speicherung des Aktenabschlusses folgt..." ?
Ich verstehe das nicht genau. Würde das nicht dann 4 Jahre bedeuten?
Wäre super wenn mir jemand helfen könnte!
