Datenaustausch zwischen Grundsicherungsamt und Jobcenter

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E

ExUser 3363

Gast
Der Betroffene ist 49 Jahre alt, hat eine persönliche Krise hinter sich und
versucht sich wieder "fitt" zu machen, was "häuslicher Verhältnisse" und den
Arbeitsmarkt angeht. Er bezieht derzeit ALG-2 und hat nun die Möglichkeit, an
einer Maßnahme der Ambulanten Sozialpsychiatrie (ASP), (früher PPM)- im Sinne
des § 53 SGB XII (Eingliederungshilfen) teil zu nehmen.

Dazu ist die Entbindung der ärztlichen Schweigepflicht gegenüber dem ärztlichen
Dienst des Eingliederungsamtes erforderlich, um diese Eingliederungshilfe
bewilligt zu bekommen. Bei Bewilligung werden die Kosten der Maßnahme durch das
Grundsicherungsamt getragen.

Ich denke, dass der sogenannte Leistungsträger, hier das Grusi , das Recht hat,
sich Informationen darüber beim Maßnahmenträger (Eingliederungsamt und Pflegedienst)
ein zu holen, wie es bei Leistungen vom Jobcenter (dort im Sinne des § 61 SGB II)
auch der Fall ist.

Eigendlich hat es das JC nix anzugehen, wenn der Betroffene über andere Wege
sein Gemüt wieder auf Vordermann bringen möchte. Und da sitzt der Knackpunkt.

Der Betroffene möchte sich alle möglichen Optionen gegenüber seinem JC offen
halten und befürchtet nun, dass das Grusi nach der notwendigen Vorlage des
Einkommensnachweises (AlG 2- Bescheid) mehr oder weniger automatisch das
JC informiert.
Der Betroffene möchte seinerseits das JC unabhängig von der Rechtslage nicht über
diese ASP-Maßnahme informieren, um sich noch die Möglichkeit zu bewahren, weiterhin
noch qualifizierte Tätigkeiten ausüben zu können.

Da diese Eingliederungshilfe auf Grund einer vorübergehende Gemütserkrankung
psychischer Art bewilligt würde, wäre es fatal, wenn das JC wittert, dass
der Betroffene aufgrund dieser "gesundheitlichen Einschränkungen" nicht mehr für
qualifiziertere Tätigkeiten mehr in Fragen kommen würde.
(Er hat mal ein Studium absolviert)

Er möchte das ganze ohne JC abwickeln, ohne dass das JC ein "Vermittlungshemmnis"
registriert, was in JC -destruktive Wege münden könnte, die man vom JC so her
kennt oder das anhand von Datenübermittlung zwischen SGB XII und SGB II Wege
verbaut werden, die er zwecks "Integration in den Arbeitsmarkt" gehen könnte.

Fakt ist, das das JC keinerlei Kosten für die Maßnahme trägt und somit der
§ 61 SGB II meiner Meinung nach hier keine Rechtsgrundlage darstellt...
Ziel ist es, "unbehelligt" Unterstützung zur Wiederherstellung seiner Gesundheit
zu bekommen.

Meine Fragen dazu :

1. Gibt es dazu Verweise (§§ oder Urteile), die den Datenaustausch dazu regeln ?
2. In wie weit ist der Betroffene gegenüber dem JC meldepflichtig, dass er an
einer Masnahme teilnimmt, die der "Intregration in Arbeit" nicht im Wege steht ?
3. Gibt es dazu Unterschiede zwischen u50 und ü50 ?
 
E

ExUser 3363

Gast
Oki, das Kernproblem könnte sich auch als Pionierfeld entpuppen, sprich noch
kaum was darüber bekannt und wenig Erfahrungen zwecks Austausch vorhanden ?

Wäre schön, wenn hier nun Austausch über Erfahrungen zum Thema Eingliederungshilfen
per § 53 SGB XII über der Ambulanten Sozialpsychiatrie (ASP) entsteht.

Ich finde keinen Grund, sich anbei schämen zu müssen. Es gibt nun mal Situationen,
die jedem passieren können und ASP zu einem Hoffnungsschimmer werden könnte..
Der Betroffene hat jedoch Bedenken darin, das der Inhalt der Verpackung eine
ganz andere sein könnte und obendrauf beim JC "gestempelt" wird.

Büdde büdde, hat noch niemand hier mit so einer Masnahme Erfahrungen gemacht ?
 

Doppeloma

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Hallo Onkel Tom,

Wäre schön, wenn hier nun Austausch über Erfahrungen zum Thema Eingliederungshilfen
per § 53 SGB XII über der Ambulanten Sozialpsychiatrie (ASP) entsteht.

Ich fürchte da wirst du hier nicht viele "Erfahrungsberichte" bekommen, ich denke auch, dass du wahrscheinlich im falschen Forenbereich damit bist, den Betroffene (vermutlich) gar nicht lesen werden.

Das ist ja eher sehr "Speziell" und nicht "Allgemein" ...
Vielleicht besser nach "Grundsicherung SGB XII" oder in den "Schwerbehinderten-Bereich" verlegen ???

Ich weiß, dass eine Bekannte (in HH) mal eine Weile eine PPM hatte (lief meiner Erinnerung nach über die KK ), da war sie auch in ALG II beim JC , dass sie da auch Kontakte mit dem SGB XII haben musste, ist mir allerdings NICHT bekannt. :icon_evil:

Genauer kenne ich mich damit aber auch nicht aus und das wird wohl Vielen so gehen, dass du darum keine Antworten bekommst und Andere mögen wirklich Sorge haben sich zu "outen", dass sie solche Betreuung brauchen oder mal gebraucht haben.

Von meiner Bekannten weiß ich das auch nur weil sie sehr großes Vertrauen zu mir hat aber sie war auch nicht immer wirklich zufrieden mit dieser "Hilfe ", die PPM hat sie öfter mal beim JC ganz schön "in die Pfanne gehauen", wenn sie als Beistand mit zum Termin gewesen ist. :doh:

Sie konnte so gar nicht verstehen warum "tolle Maßnahmen" und 1 - €- Jobs keinen Anklang fanden bei meiner Bekannten (sie war seit Jahren Dauer-AU ) ..., war also mehr auf Seiten der SB ... sie hat den "Betreuungs-Vertrag" dann nicht mehr verlängert, mehr weiß ich darüber aber nicht.

Habe auch keine Ahnung ob es wirklich das ist, wonach du gefragt hast ... es hatte aber mit "gesetzlicher Betreuung" NICHTS zu tun, es sollte (eigentlich) nur Unterstützung sein, weil sie auch psychisch ziemlich fertig war damals (woran gerade das JC und ihre SB nicht ganz unschuldig war).

Wenn du es für sinnvoll halten würdest, kann ich das Thema gerne verlegen ... :idea:

MfG Doppeloma
 
E

ExUser 3363

Gast
Danke Doppeloma :wink:

Deine Erkenntnisse durch deine Bekannte in HH, gibt mir jedenfalls schon mal eine Richtung,
womit zu rechnen ist..

Mein Bekannter ist vieles über Datenaustausch unter den verschiedenen Einrichtungen, die sich an das
SGB halten und orientieren, bekannt. Deswegen hat er sich auf so darauf vorbereitet, das die Chance
besteht, das das JC davon nix mitbekommen muss und auf die Idee käme, negativ dazwischen zu funken.

Jo, wäre gut, wenn du diesen Thread in die Rubrik "Grundsicherung SGB XII" oder in den
"Schwerbehinderten-Bereich" verschiebst. Danke :wink:
 
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