Datenabgleich | Ist die Aufforderung zur Mitwirkung "Vorlage der Kontoauszüge wegen Kapitalertrag 2016" rechtens?

Leser in diesem Thema...

TobiSonnenschein

0
Standard-Nutzergruppe
Startbeitrag
Mitglied seit
14 Mai 2010
Beiträge
58
Bewertungen
16
Datenabgleich | Ist die Aufforderung zur Mitwirkung "Vorlage der Kontoauszüge wegen Kapitalertrag 2016" rechtens?

Liebe Alle,

war schon länger nicht mehr hier im Forum aktiv. Doch gerade rückt mir das Jobcenter wieder auf die Pelle :frown:

Hintergrund: Habe aus gesundheitlichen Gründen "nur" einen Halbtagsjob, mein Kind wohnt drei Tage pro Woche bei mir und ich erhalte seit Anfang 2017 ca. 250 € Aufstockung vom JC . Hier meine Fragen:

1) Aufforderung zur Mitwirkung vom JC bekommen: Die wissen durch einen Datenabgleich, dass ich 2016 Kapitalerträge von ca. 160 € bekommen habe. Deshalb wollen sie nun Kontoauszüge von Januar 2018 haben. Kann sein, dass das stimmt; da ich aber seither umgezogen bin, viele Ausgaben durch Krankheit hatte und meine Unterlagen durcheinander sind, blicke ich nicht mehr durch.
- Woher haben die wohl diesen Datenabgleich?
- Darf ich das JC konkret Fragen, auf welche Quelle sich die 160 € Erträge beziehen? Oder lachen die sich dann schlapp?
- Kennen die die Quelle überhaupt?


2) Ich finde diesen Datenabgleich eh unheimlich. Was für Daten saugen die denn da überhaupt alles ab? Kapitalerträge? Freistellungsaufträge? Erbschaften? Zinseinkünfte ab 5 Cent? Was noch alles?

3) Nächsten Monat erbe ich ca. 800 Euro. Da das JC das Geld wohl haben möchte, melde ich mich für den Monat August bei denen "ab". Ich erhalte das "fette" Erbe, zahle damit Schulden, die ich beim JC habe (!) und im September bin ich wieder Kunde bei denen.
Ist diese Vorgehensweise ansatzweise klug? Tipps hierzu? Ich nehme an, dass das JC auch Datenabgleiche über Erbschaften erhält - oder?

4) Bald mache ich meine Steuererklärung, es wird eine Erstattung geben. Gibt es eine ansatzweise legale Möglichkeit, diese Erstattung für sich behalten zu können? Z.B. durch Abtretung wg . Schulden o.ä. ?

Ich hoffe, hier hat jemand Antworten, die hilfreich sind. Möchte nur überleben und mit dem JC nicht viel zu tun haben ...

Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe !!! :bigsmile:

Tobi
 

nik72

0
Standard-Nutzergruppe
Mitglied seit
14 Apr 2013
Beiträge
346
Bewertungen
90
AW: Datenabgleich, Erbe, Steuererstattung

Der Datenabgleich geschieht nach Paragraph 52 SGB II. Das dürfen die alle 3 Monate machen.

Abgeglichen wrd mit dem Bundeszentralamt für Steuern, Sozialversicherungen, Banken, usw.

Abmeldung aus dem Bezug...weiss ich nicht, ob das durchgeht. Du müsstest Dich für diesen Monat auch selbst krankenversichern (freiwillige KV so ca. 180 €).

Ich bin der Meinung, es gibt wegen der Steuererstattung keine legale Möglichkeit. Dies wäre eine einmalige Einnahme.
Finde ich ungerecht, weil Lohnsteuer ja gleich abgezogen wird und oft vor dem Leistungsbezug angefallen ist.
 

TobiSonnenschein

0
Standard-Nutzergruppe
Startbeitrag
Mitglied seit
14 Mai 2010
Beiträge
58
Bewertungen
16
AW: Datenabgleich, Erbe, Steuererstattung

Danke für die Antwort :)

Aber was heißt denn "alle drei Monate"? Die Frage ist ja: wie lange zurück? Z.B. Kontoabfrage der letzten 5 Jahre? Auskunft beim Finanzamt? Welche Banken konkret? Alle oder nur die, für die "Verdacht" besteht?

Abmeldung vom Bezug sollte doch gehen? Da ich ja einen Halbtagsjob habe und da KV bin.
 

AsbachUralt

0
1. VIP Nutzergruppe
Mitglied seit
7 Mrz 2008
Beiträge
2.548
Bewertungen
2.999
AW: Datenabgleich, Erbe, Steuererstattung

Bei einem Kapitalertrag von 160 € muss ja auch ein entsprechendes Kapital vorhanden gewesen sein. Und genau das sucht jetzt das JC .

Das mit dem Abmelden wird nicht funktionieren. Steuererstattung und Erbe sind Einkommen und werden angerechnet, da führt kein legaler Weg vorbei. Und ein illegaler Weg wird garantiert irgendwann auffliegen.

Sozialgesetzbuch (SGB ) Zweites Buch (II) - Grundsicherung für Arbeitsuchende
§52 Automatisierter Datenabgleich
(1) Die Bundesagentur darf Personen, die Leistungen nach diesem Buch beziehen, regelmäßig im Wege des automatisierten Datenabgleichs daraufhin überprüfen,
1. ob und in welcher Höhe und für welche Zeiträume von ihnen Leistungen der Träger der gesetzlichen Unfall- oder Rentenversicherung bezogen werden oder wurden,
2. ob und in welchem Umfang Zeiten des Leistungsbezuges nach diesem Buch mit Zeiten einer Versicherungspflicht oder Zeiten einer geringfügigen Beschäftigung zusammentreffen,
3. ob und welche Daten nach § 45d Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes an das Bundesamt für Finanzen übermittelt worden sind,
4. ob und in welcher Höhe ein Kapital nach § 12 Abs. 2 Nr. 2 nicht mehr dem Zweck einer geförderten zusätzlichen Altersvorsorge im Sinne des § 10a oder des Abschnitts XI des Einkommensteuergesetzes dient, und
5. ob und in welcher Höhe und für welche Zeiträume von ihnen Leistungen der Träger der Sozialhilfe bezogen werden oder wurden.
(2) Zur Durchführung des automatisierten Datenabgleichs dürfen die Träger der Leistungen nach diesem Buch die folgenden Daten einer Person, die Leistungen nach diesem Gesetz bezieht, an die in Absatz 1 genannten Stellen übermitteln:
1. Name und Vorname,
2. Geburtsdatum und -ort,
3. Anschrift,
4. Sozialversicherungsnummer.
(2a) Die Datenstelle der Rentenversicherungsträger darf als Vermittlungsstelle die nach den Absätzen 1 und 2 übermittelten Daten speichern und nutzen, soweit dies für die Datenabgleiche nach den Absätzen 1 und 2 erforderlich ist. Sie darf die Daten der Stammsatzdatei (§ 150 des Sechsten Buches) und der bei ihr für die Prüfung bei den Arbeitgebern geführten Datei (§ 28p Abs. 8 Satz 2 des Vierten Buches) nutzen, soweit die Daten für die Datenabgleiche erforderlich sind. Die nach Satz 1 bei der Datenstelle der Rentenversicherungsträger gespeicherten Daten sind unverzüglich nach Abschluss des Datenabgleichs zu löschen.
(3) Die den in Absatz 1 genannten Stellen überlassenen Daten und Datenträger sind nach Durchführung des Abgleichs unverzüglich zurückzugeben, zu löschen oder zu vernichten. Die Träger der Leistungen nach diesem Buch dürfen die ihnen übermittelten Daten nur zur Überprüfung nach Absatz 1 nutzen. Die übermittelten Daten der Personen, bei denen die Überprüfung zu keinen abweichenden Feststellungen führt, sind unverzüglich zu löschen.
(4) Das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung das Nähere über das Verfahren des automatisierten Datenabgleichs und die Kosten des Verfahrens zu regeln; dabei ist vorzusehen, dass die Zuleitung an die Auskunftsstellen durch eine zentrale Vermittlungsstelle (Kopfstelle) zu erfolgen hat, deren Zuständigkeitsbereich zumindest das Gebiet eines Bundeslandes umfasst.
 

TobiSonnenschein

0
Standard-Nutzergruppe
Startbeitrag
Mitglied seit
14 Mai 2010
Beiträge
58
Bewertungen
16
AW: Datenabgleich, Erbe, Steuererstattung

Okay, das Kapital ist verbraten. Schon vor Leistungsbezug. Die Frage ist trotzdem, wie sehr die da nachbohren?

Das mit dem Abmelden soll funktionieren - sagte ein Anwalt im Internet. Kann aber auch falsch sein. Demnach soll beim Erbe das Zuflussprinzip herrschen. Und in dem Monat beziehe ich eben keine Aufstockung. Bin mir eben nicht sicher, ob das alles so rechtens ist.

Steuererstattung scheint wirklich dann weg zu sein ... :icon_mad:
 
G

Gelöschtes Mitglied 41016

Gast
AW: Datenabgleich, Erbe, Steuererstattung

1) Aufforderung zur Mitwirkung vom JC bekommen: Die wissen durch einen Datenabgleich, dass ich 2016 Kapitalerträge von ca. 160 € bekommen habe. Deshalb wollen sie nun Kontoauszüge von Januar 2018 haben.
Was sagen Kontoauszüge von 2018 über Kapitalerträge in 2016 aus? :doh:
Was für Daten saugen die denn da überhaupt alles ab? Kapitalerträge?
Ja.
Freistellungsaufträge?
Ja.
Nein.
Zinseinkünfte ab 5 Cent? Was noch alles?[/B]
Vieles, z.B. Kontostammdaten, auch einige Jahre rückwirkend.

3) Nächsten Monat erbe ich ca. 800 Euro. Da das JC das Geld wohl haben möchte, melde ich mich für den Monat August bei denen "ab". Ich erhalte das "fette" Erbe, zahle damit Schulden, die ich beim JC habe (!) und im September bin ich wieder Kunde bei denen.
Ist diese Vorgehensweise ansatzweise klug?
Wird nicht funktionieren, da du hier versuchst die gesetzliche Regelung zu umgehen.
---> § 46 Abs. 2 SGB I

Du solltest aber alle im Zusammenhang mit der Erbschaft anfallenden Kosten penibel dokumentieren und Belege aufbewahren, diese müssen nach § 11b Abs. 1 Nr. 5 SGB II einkommensmindernd berücksichtigt werden.

4) Bald mache ich meine Steuererklärung, es wird eine Erstattung geben. Gibt es eine ansatzweise legale Möglichkeit, diese Erstattung für sich behalten zu können? Z.B. durch Abtretung wg . Schulden o.ä. ?
Kurzfristig Nein.

Mittel- bis langfristig könntest du versuchen die Arbeitszeit und damit auch das Einkommen zu steigern, so dass ein Wechsel von Alg2 zu Wohngeld in Betracht käme.
 
E

ExUser 3363

Gast
AW: Datenabgleich, Erbe, Steuererstattung

Die wollen erforschen, durch was und wann der "Kapitalertrag" zustande gekommen ist.
Bei 160 Euro Kapitalertrag wird wohl ein Vermögen vermutet, was die Höchstgrenze bei ALG-II
Bezug überschreiten könnte.

Hatte mal vergessen, einen Freistellungsauftrag zu wuppen und musste dann auf mein Sparbuch von
den Zinsen 2 Cent Kapitalertragssteuer bezahlen.. Darauf kam das gleiche vom JC , die gleich
danach geierten, das ich mehr als die Kapitalertragssteuerfreie Knete auf Seite haben könnte..

Bescheuerte Nummer, dem JC nachweisen zu müssen, gerade mal 30 Euros auf ein Sparbuch zu haben..

Aufstockung beenden ? Wenn ja, muss das vor dem Monat geschehen sein, bevor die Knete fließt,
da das zu anrechnende Einkommen immer auf dem gesamten Monat, wo es geflossen ist berechnet wird..

Kannst ja versuchen, aber ojjoijoi.. JC wird das nicht gefallen, das Du dein warmen Regen dazu einsetzt,
Altschulden beim JC zu begleichen, statt es dir "sinnlos" anrechnen zu lassen.. (Schlitzohrentum)
:wink:
 

erwerbsuchend

0
1. VIP Nutzergruppe
Mitglied seit
18 Jun 2017
Beiträge
3.778
Bewertungen
2.942
AW: Datenabgleich, Erbe, Steuererstattung

4) Bald mache ich meine Steuererklärung, es wird eine Erstattung geben. Gibt es eine ansatzweise legale Möglichkeit, diese Erstattung für sich behalten zu können?

Falls sich deine Steuererstattung auf Grund deiner Fahrtkosten zu der Arbeit ergibt, dann könntest du dir auch einen Freibetrag in Höhe der Fahrtkosten auf deiner Steuerkarte eintragen lassen. Der Vorteil für dich ist dabei, dass du ein höheres Nettoeinkommen hast, um davon direkt die Fahrtkosten zu zahlen. Der Nachteil ist, dass du dann verpflichtet bist die Steuererklärung einzureichen. Es kann dann dabei auch sein, dass du Steuern nachzahlen musst, je nachdem, wie hoch der Freibetrag ist.

PS: Ja, ich weiß, dass es die Steuerkarte so an sich nicht mehr gibt. Aber dies verdeutlicht einfacher, was ich meine.
 

TobiSonnenschein

0
Standard-Nutzergruppe
Startbeitrag
Mitglied seit
14 Mai 2010
Beiträge
58
Bewertungen
16
Bei einem Kapitalertrag von 160 € muss ja auch ein entsprechendes Kapital vorhanden gewesen sein. Und genau das sucht jetzt das JC .
Das mag ja sein. Aber wie intensiv forschen die jetzt nach? Welche Daten haben sie denn konkret? Wenn sie doch die Daten konkret haben, warum fragen sie mich und schreiben nicht direkt die Bank an, die ausgeschüttet hat?

Hier ausserdem ein fiktives Beispiel:
Person A hat 30.000€ am 25.05 auf dem Konto. Am 26.05. hebt er ab und
a) verjubelt es im Spielcasino oder
b) zahlt Schulden damit
--> Dürfte Person A am 01.06. ALG II in Anspruch nehmen (wenn er nichts mehr hat)? Oder ist das illegal?

Das mit dem Abmelden wird nicht funktionieren. Steuererstattung und Erbe sind Einkommen und werden angerechnet, da führt kein legaler Weg vorbei. Und ein illegaler Weg wird garantiert irgendwann auffliegen.
Ich möchte bei dem Erbe auf jeden Fall legal handeln! Habe hier dies gefunden, weiß aber nicht, ob ich es richtig interpretiere:

https://www.deutsche-anwaltshotline...14-wie-viel-duerfen-hartz-iv-empfaenger-erben

Zitat hieraus:
"Sollte Ihnen die Erbschaft noch nicht ausgezahlt worden sein und erhalten Sie es z. B. im Mai, können Sie sich bei der ARGE ab abmelden und für mindestens einen Monat abgemeldet bleiben - auf jeden Fall kompletter Monat, in welchem Sie die Erbschaft erhalten - und dann wieder neu ALG II beantragen. Auf diese Weise gilt dann die Erbschaft als Vermögen und Sie haben alle Freibeträge und können auch Schulden tilgen. Natürlich müßten Sie einen Monat von der Erbschaft leben, das ist aber günstiger als die Aufteilung der Arge ."

Kann jemand etwas dazu sagen? Kommt ja nicht jeden Tag vor.

Die wollen erforschen, durch was und wann der "Kapitalertrag" zustande gekommen ist.
Bei 160 Euro Kapitalertrag wird wohl ein Vermögen vermutet, was die Höchstgrenze bei ALG-II
Bezug überschreiten könnte.
Verstehe hier das JC ja. Aber nochmal: Wenn fiktiv zB am 25.05. Geld da ist, und am 01.06. nicht mehr, da ausgegeben: Ist das illegal?

Hatte mal vergessen, einen Freistellungsauftrag zu wuppen und musste dann auf mein Sparbuch von den Zinsen 2 Cent Kapitalertragssteuer bezahlen.. Darauf kam das gleiche vom JC , die gleich danach geierten, das ich mehr als die Kapitalertragssteuerfreie Knete auf Seite haben könnte..
Das finde ich total beknackt! Die Zinsen müssen doch eh angegeben werden, ob steuerbefreit oder nicht: Es sind doch Einnahmen, die dann mit H4 verrechnet werden. So oder so. :icon_kinn:

Bescheuerte Nummer, dem JC nachweisen zu müssen, gerade mal 30 Euros auf ein Sparbuch zu haben..
Jou!

Altschulden beim JC zu begleichen, statt es dir "sinnlos" anrechnen zu lassen.. (Schlitzohrentum) :wink:
Wie oben geschrieben: Wenn es illegal ist, mache ich es nicht. Siehe link oben: Angeblich ist es möglich. Bin aber unsicher, ob es korrekt ist ...

Was sagen Kontoauszüge von 2018 über Kapitalerträge in 2016 aus? :doh:
Keine Ahnung, sie wollen es so! Ich nehme an, wie schon ein Forist hier geschrieben hat: Sie wollen schlicht wissen, wo das "Vermögen" hin ist.
 
G

Gelöschtes Mitglied 41016

Gast
AW: Datenabgleich, Erbe, Steuererstattung

Bei 160 Euro Kapitalertrag wird wohl ein Vermögen vermutet, was die Höchstgrenze bei ALG-II Bezug überschreiten könnte.
Was unter Berücksichtigung des Zinsniveaus auch nicht ganz abwegig ist.

Wenn sie doch die Daten konkret haben, warum fragen sie mich und schreiben nicht direkt die Bank an, die ausgeschüttet hat?
Weil sie das nicht dürfen, zumindest nicht so ohne Weiteres.

(2) Sozialdaten sind bei der betroffenen Person zu erheben.
§ 67a SGB X

Keine Ahnung, sie wollen es so! Ich nehme an, wie schon ein Forist hier geschrieben hat: Sie wollen schlicht wissen, wo das "Vermögen" hin ist.
Richitg, die vermuten verschwiegenes Vermögen, du solltest also schlüssig darlegen können wo die Kohle geblieben ist.
 

TobiSonnenschein

0
Standard-Nutzergruppe
Startbeitrag
Mitglied seit
14 Mai 2010
Beiträge
58
Bewertungen
16
AW: Datenabgleich, Erbe, Steuererstattung

Was unter Berücksichtigung des Zinsniveaus auch nicht ganz abwegig ist.
Es war (ich weiß es wirklich nicht mehr) glaube ich, eine Ausschüttung, kein Zins, aus einer Immo-Anlage. Diese wurde aufgelöst und das Geld ausgegeben. Der Wagen war nach 18 Jahren fritte und dann zwei Umzüge dabei. Schwupps, weg ist das Geld.

-->Warum schreiben nicht direkt die Bank an, ...
Weil sie das nicht dürfen, zumindest nicht so ohne Weiteres.
Wie geht´s weiter, wenn ich es nicht sage, nicht weiß? (Es ist Teil meiner Krankheit, der Grund, warum ich in dieser Situation bin: Ich kann mir solche Dinge schlecht merken und bei zwei Umzügen sind Unterlagen verschütt.)

Richitg, die vermuten verschwiegenes Vermögen, du solltest also schlüssig darlegen können wo die Kohle geblieben ist.
a) verjubelt es im Spielcasino ...

Darf ich denn wissen, was DIE wissen? Oder ist das jetzt ein Spielchen? ...
 
Zuletzt bearbeitet:
E

ExUser 3363

Gast
AW: Datenabgleich, Erbe, Steuererstattung

Bei 160 Euro Kapitalertrag (Zinsen) dürfte nach heutigem Lombardsatz schon ca. oder über 16
Tausend Ocken irgendwo im "trockenen Tüchern" vermutet werden..

Problematisch, wenn es anders ist und entsprechende Doku nicht mehr vorlegbar ist..
 

TobiSonnenschein

0
Standard-Nutzergruppe
Startbeitrag
Mitglied seit
14 Mai 2010
Beiträge
58
Bewertungen
16
Waren es nicht!
Zur Zeit dümpeln auf den Januar 2018-Auszug, den die haben wollen, ca. 12 Euro herum. Welche Rückschlüsse lässt das zu? Ob die mit dem Auszug dann zufrieden sind?

Ja klar, ich sollte das Konto dicht machen. Weiß nur nicht, wie tief die in die Vergangenheit des Kontos gehen ...

Ist diese Antwort ernst gemeint? Wenn ja, dann wird das JC dies nicht als Antwort akzeptieren. Das JC könnte dir das als das vorsätzliche Herbeiführen einer finanziellen Notlage unterstellen.

Ernst gemeint sind der Kauf des Gebrauchtwagens (den ich für den Job brauche) und die zwei Umzüge und das normale Leben mit Kind plus Unterhalt hierfür. Das war schon teuer genug...
 
E

ExUser 3363

Gast
AW: Datenabgleich, Erbe, Steuererstattung

Im konkreten Verdacht des Sozialbetrug können Untersuchungen bis zu 10 Jahren zurück angestellt werden..

Banken unterliegen der Pflicht, Daten 10 Jahre lang zu speichern..

Versteckspiel scheint für arme Menschen nahezu unmöglich. Für Bonzen um so weniger das Problem,
sich unbehelligt was auf Tasche zu ziehen..
 

TazD

Super-Moderation
Mitglied seit
12 Mrz 2015
Beiträge
11.684
Bewertungen
28.584
AW: Datenabgleich, Erbe, Steuererstattung

Ich möchte bei dem Erbe auf jeden Fall legal handeln! Habe hier dies gefunden, weiß aber nicht, ob ich es richtig interpretiere:

https://www.deutsche-anwaltshotline...14-wie-viel-duerfen-hartz-iv-empfaenger-erben

Zitat hieraus:
"Sollte Ihnen die Erbschaft noch nicht ausgezahlt worden sein und erhalten Sie es z. B. im Mai, können Sie sich bei der ARGE ab abmelden und für mindestens einen Monat abgemeldet bleiben - auf jeden Fall kompletter Monat, in welchem Sie die Erbschaft erhalten - und dann wieder neu ALG II beantragen. Auf diese Weise gilt dann die Erbschaft als Vermögen und Sie haben alle Freibeträge und können auch Schulden tilgen. Natürlich müßten Sie einen Monat von der Erbschaft leben, das ist aber günstiger als die Aufteilung der Arge ."

Kann jemand etwas dazu sagen? Kommt ja nicht jeden Tag vor.
Das wird nicht funktionieren. Sicherlich hast du dem JC im Rahmen deiner Mitwirkungspflicht schon mitgeteilt, dass der Erbfall eingetreten ist. Wenn nicht, könntest du hier schon ein Problem kriegen.
Ergänzend zu § 46 Abs 2 SGB I, den @dagobert1 schon genantn hat, wird das JC bei einer Neuantragstellung die Kontoauszüge für die letzten drei Monate fordern. Das darf ohne Angabe von Gründen erfolgen. Dabei wird mit Sicherheit der Zufluss des Erbes ersichtlich sein und das JC wird sich hinsichtlich deiner Abmeldung auf § 46 SGB I berufen.
 

TobiSonnenschein

0
Standard-Nutzergruppe
Startbeitrag
Mitglied seit
14 Mai 2010
Beiträge
58
Bewertungen
16
AW: Datenabgleich, Erbe, Steuererstattung

Habe ich kein Problem mit (auch, wenn ich die 800 Euro Erbe natürlich gut gebrauchen könnte.)

Ich überlege, ob ich das JC offen und direkt anschreibe, das Erbe nächsten Monat erwähne und den Sachverhalt beschreibe. Mit dem Vorschlag, einen Monat auszusetzen. Sollte dies nicht richtig sein, bitte ich um entsprechenden Hinweis, wie es korrekt zu erfolgen hat. Dann sollen sie es wenigstens begründen und sie bekommen das Geld... bzw. ich bekomme keines :icon_mad:

Allerdings führe ich dann auch die Argumente des Rechtsanwaltes (s. Link oben) vor. Ich weiß wirklich nicht, was hier der rechte Weg ist.

Es sei denn, hier im Forum hat jemand einen klügeren Vorschlag? Ich nehme an, dass hier jeder ehrlich sein Erbe angeben würde!? :icon_mad:
 

AsbachUralt

0
1. VIP Nutzergruppe
Mitglied seit
7 Mrz 2008
Beiträge
2.548
Bewertungen
2.999
AW: Datenabgleich, Erbe, Steuererstattung

Du kannst nicht einfach einen Monat aussetzen, außerdem nützt das nichts, da das Erbe im Leistungsbezug zugeflossen ist.
 

Fairina

0
1. VIP Nutzergruppe
Mitglied seit
24 Aug 2007
Beiträge
4.726
Bewertungen
2.064
AW: Datenabgleich, Erbe, Steuererstattung

In Bezug auf Erbe teile ich die Meinung der anderen Poster, in Bezug auf die Steuererstattung nicht.
Das Erbe ist oder wird während des Leistungszeitraumes zugeflossen sein/zufließen. Daher ist es Einkommen und nicht Vermögen.

Die Zinsen setzen ein entsprechendes Vermögen voraus. Dies dürfte weit über dem Schonvermögen liegen. Sind die Zinsen innerhalb des Leistungszeitraumes angefallen/gut geschrieben, hat das JC recht und darf es anrechnen.

Kontoauszüge: Ich verstehe es nicht, warum man die Dinger nicht für 12 Jahre aufheben kann. So viele sind das doch bei Otto-Norma nicht. Damit würde man diesen ganzen Zirkus umgehen. Auch andere Sachen wie abgeschlossene Ratenzahlungsverträge würde ich solange samt Erledigungsmerkmal und Kopie der Überweisungen oder Zahlungen aufbewahren. Im Zuge vieler Insolvenzen von Firmen geht so viel durcheinander und dann steht man da und muss etwas beweisen, was im Nachhinein schwer oder unmöglich ist. Hat man immer noch nicht aus der Quelle-Pleite gelernt?

Wenn du den betreffenden Kontoauszug nachordern musst, würde ich aber die Kosten vorab beim JC beantragen, da es eigentlich so gut wie keine Vorschrift für Privatleute gibt, so etwas auf zu bewahren. Manchmal kriegt man sich umsonst, aber meistens muss man zwischen 2,5 - 10 Euro je Kontoauszug rechnen.
 
Zuletzt bearbeitet:

Zerberus X

0
1. VIP Nutzergruppe
Mitglied seit
2 Sep 2016
Beiträge
1.195
Bewertungen
452
AW: Datenabgleich, Erbe, Steuererstattung

Kontoauszüge: Ich verstehe es nicht, warum man die Dinger nicht für 12 Jahre aufheben kann. So viele sind das doch bei Otto-Norma nicht. Damit würde man diesen ganzen Zirkus umgehen.

Oder ein Problem haben,da ist wohl was schief gegangen:

Mein "Vermögen" = meine Reserve: ich habe "zuviel" Geld (haha). Dieses habe ich im Namen meines Kindes angelegt.

Quelle: https://www.elo-forum.org/antraege/181336-beachten-erstantrag-alg-ii-neuling-hat-hinweise-mich.html
 
E

ExUser 2606

Gast
AW: Datenabgleich, Erbe, Steuererstattung

Also 12 Jahre Kontoauszüge aufheben finde ich schon heftig, aber so 4 Jahre können auch in Privatbereich nicht schaden, dann ist vieles verjährt.
 

Curt The Cat

Redaktion
Mitglied seit
18 Jun 2005
Beiträge
8.988
Bewertungen
14.123
AW: Datenabgleich | Ist die Aufforderung zur Mitwirkung "Vorlage der Kontoauszüge wegen Kapitalertrag 2016" rechtens?

Moinsen TobiSonnenschein ...!

Ich war mal so frei und hab' den Titel Deines Fadens etwas abgerundet. Ein ganzer Satz oder eine vollständige Frage ist immer freundlich und soviel Zeit sollte sein - ergänzend verweise ich auch auf die Forenregel #11
[FONT=Arial,Wide Latin]11. Themen/Threads erstellen
[/FONT]
[FONT=Arial,Wide Latin]Beim Erstellen neuer Themen/Threads ist darauf zu achten, eine aussagekräftige Überschrift zu wählen. Themen mit nichtssagenden, allgemeinen Überschriften, oder wie z.B. Alle Reinschauen!!! oder Hilfeee!!! oder [/FONT]Datenabgleich, Erbe, Steuererstattung[FONT=Arial,Wide Latin], sowie Topics mit irreführenden Angaben werden von den Moderatoren i.d.R ohne Ankündigung entfernt![/FONT]
Unser TechAdmin hat sich die Mühe gemacht und den Editor für die Überschrift auf 110! Zeichen erweitert. Da passt deutlich mehr als ein bis drei Worte rein ...

Erhellendes zum Thema findet man auch hier ... ->klick

Ich wünsche Dir weiterhin einen angenehmen Aufenthalt hier im Forum.


:icon_wink:
 

Fairina

0
1. VIP Nutzergruppe
Mitglied seit
24 Aug 2007
Beiträge
4.726
Bewertungen
2.064
AW: Datenabgleich | Ist die Aufforderung zur Mitwirkung "Vorlage der Kontoauszüge wegen Kapitalertrag 2016" rechtens?

Kerstin, nein ist es nicht. Gehen wir mal zur Pflege. Du hast einen Betrag von 25.000 Euro geschenkt bekommen. Kurz vor dem Ablaufdatum wird die Schenkerin krank und kommt ins Pflegeheim. Und die forschen und man muss ja auch Angaben machen. Da steht dann plötzlich vor 9 Jahren und 3 Monaten 25.000 Euro an Sohn verschenkt. Dreimal darfst du raten, was dann passiert. Daher schon mal 10 Jahre. 1 Jahr Ruhen ob noch was kommt und ein Jahr ruhen damit auch alles sicher ist. Und bautz bist du bei 12 Jahren.

Oder wie man es öfter erlebt. Jemand hat was auf Kredit gekauft in einem Versandhaus. Die Raten wurden bezahlt. Das Unternehmen geht pleite und im Durchforschen und Durchwühlen teilweise auch Vernichten von Unterlagen geht der Bezahltvorgang verloren und da steht dann Summe X offen. Insolvenzverwalterchen sieht oha, also Geld einfordern. Oder ein Inkassounternehmen wurde eingeschaltet und da der Titel inzwischen beim 6. Inkassounternehmen ist, weiß keiner mehr was. Und das 6. Inkasso fordert den Betrag noch einmal ein. Darf es nach Ablauf von 10 Jahren ohne sich zu melden, ohne den Titel zu haben aber nicht mehr. Aber der damalige Schuldner hat die Unterlagen noch, dann kann er seine Zahlung beweisen oder er hat die Unterlagen nicht mehr und darf erneut zahlen. Kommt nämlich oft genug vor, das es die Bank nicht mehr gibt und auch die Nachfolgebank nicht mehr. Quellen: Eine Nachbarin und selbst auch schon erlebt.
 

franky0815

1. VIP Nutzergruppe
Mitglied seit
22 Okt 2007
Beiträge
3.928
Bewertungen
3.217
AW: Datenabgleich, Erbe, Steuererstattung

Bei 160 Euro Kapitalertrag (Zinsen) dürfte nach heutigem Lombardsatz schon ca. oder über 16
Tausend Ocken irgendwo im "trockenen Tüchern" vermutet werden..

160€ Kapitalertrag lässt sich auch mit deutlich weniger Kapitaleinsatz generieren.

Die 160€ Kapitalertrag dürfte das JC vom Bundeszentralamt für Steuern erfahren haben, da sehn die aber nur den reinen Ertrag und nicht wie dieser zustande kommt.
 
E

ExUser 2606

Gast
AW: Datenabgleich | Ist die Aufforderung zur Mitwirkung "Vorlage der Kontoauszüge wegen Kapitalertrag 2016" rechtens?

Fairina, wenn man jedes Risiko ausschließen will, muss man alles 30 Jahre aufheben.

Aber das meiste ist eben nach 4 Jahren vom Tisch. Einzelne Belege, die einem wichtig erscheinen, kann man ja laenger aufheben.

Wenn es nie Schenkungen gab oder der Schuldtitel, warum dann alles so lange hörten ich bin doch kein Papierlager.

Der TE hat aber wohl nichtmal mehr die Auszüge des laufenden Jahres. Sowas kann ich auch nicht verstehen.
 
Oben Unten