EOjf11
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Hallo,
das JC möchte erneut meinen Mietvertrag haben, obwohl die diesen schon seit Einzug in die Wohnung vorliegen haben. Auf Nachfragen warum dieser erneut benötig wird, hieß es "Jetzt sind wir digital, als sie Ihren Mietvertrag abgegeben haben, hatten wir diesen (Ihre Akte) noch nicht digital im Computer vorliegen" kann das so stimmen?
Des Weiteren möchte ich fragen, darf ich die Bankverbindung und Adresse meines Vermieters im Mietvertrag schwätzen? Und allgemein gefragt, muss der komplette Mietvertrag eingereicht werden?
Danke
das JC möchte erneut meinen Mietvertrag haben, obwohl die diesen schon seit Einzug in die Wohnung vorliegen haben. Auf Nachfragen warum dieser erneut benötig wird, hieß es "Jetzt sind wir digital, als sie Ihren Mietvertrag abgegeben haben, hatten wir diesen (Ihre Akte) noch nicht digital im Computer vorliegen" kann das so stimmen?
Des Weiteren möchte ich fragen, darf ich die Bankverbindung und Adresse meines Vermieters im Mietvertrag schwätzen? Und allgemein gefragt, muss der komplette Mietvertrag eingereicht werden?
Danke