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ExUser 59743
Gast
Hallo,
ich habe einen Weiterbewilligungsantrag gestellt und bekam nun ein Schreiben das ich Kontoauszüge der letzten 6 Monate lückenlos und in Kopie aller Mitglieder der BG (volljähriges Kind und ich) vorlegen soll.
Nun meine Fragen:
-ich habe gelesen das 3 Monate gefordert werden können, aber 6 Monate nur mit Begründung. Hierzu gab es jedoch keine in dem Schreiben.
Zum Weiterbewilligungsantrag hat sich nichts geändert.
Wie seht ihr das ? Dürfen die ohne Grund für 6 Monate verlangt werden ?
- Muss ich diese (ob nun 3 oder 6 Monate) in Kopie vorlegen ? Da würde eine ganz schöne finanzielle Ausgabe auf mich zukommen da ich zuhause nicht ausdrucken kann.
Würde ein Termin mit dem SB zur Einsicht der Kontoauszüge nicht ausreichen ?
-Hat das JC das Recht Kopien der Auszüge zu machen ?
-Was ist wenn mein volljähriges Kind sich weigert Kontoauszüge vorzulegen?
Fällt es dann aus der BG ? Bzw wird es nicht mitberechnet und vorerst ein Weiterbewilligungsantrag für mich berechnet ?
Vielen dank
ich habe einen Weiterbewilligungsantrag gestellt und bekam nun ein Schreiben das ich Kontoauszüge der letzten 6 Monate lückenlos und in Kopie aller Mitglieder der BG (volljähriges Kind und ich) vorlegen soll.
Nun meine Fragen:
-ich habe gelesen das 3 Monate gefordert werden können, aber 6 Monate nur mit Begründung. Hierzu gab es jedoch keine in dem Schreiben.
Zum Weiterbewilligungsantrag hat sich nichts geändert.
Wie seht ihr das ? Dürfen die ohne Grund für 6 Monate verlangt werden ?
- Muss ich diese (ob nun 3 oder 6 Monate) in Kopie vorlegen ? Da würde eine ganz schöne finanzielle Ausgabe auf mich zukommen da ich zuhause nicht ausdrucken kann.
Würde ein Termin mit dem SB zur Einsicht der Kontoauszüge nicht ausreichen ?
-Hat das JC das Recht Kopien der Auszüge zu machen ?
-Was ist wenn mein volljähriges Kind sich weigert Kontoauszüge vorzulegen?
Fällt es dann aus der BG ? Bzw wird es nicht mitberechnet und vorerst ein Weiterbewilligungsantrag für mich berechnet ?
Vielen dank