lassmichrein
Elo-User*in
Startbeitrag
- Mitglied seit
- 28 Juni 2018
- Beiträge
- 9
- Bewertungen
- 0
Hallo liebe Forenuser,
Habe am 06.12.18 einen Weiterbewilligungsantrag gestellt. Daraufhin bekam ich Post vom JC, daß ich noch die Kontoauszüge seit dem 01.01.2018 vorlegen soll.
Mit Verweis auf BSG, Urteil vom 19. 2. 2009 – B 4 AS 10/08 R habe ich die Kontoauszüge für die letzten 3 Monate vorgelegt. Damit gab sich das Jobcenter nicht zufrieden und verlangt weiterhin die noch fehlenden Kontoauszüge. Ich habe keine weiteren Einkünfte die eine Vorlage bis zu 6 Monaten geschweige denn für 1 Jahr rechtfertigen würden.
Die Zahlung des ALG2 blieb aus. Nach einem Telefonat mit der zuständigen SB wurde nun das ALG2 für 3 Monate bis März 2019 bewilligt.
Für mich sieht das jetzt so aus, als wenn das JC jetzt immer nur für 3 Monate bewilligt um dann immer die Kontoauszüge für 3 Monate zu fordern damit sie mich lückenlos überwachen können.
Habe ich rechtliche Möglichkeiten mich dagegen zu wehren?
Habe am 06.12.18 einen Weiterbewilligungsantrag gestellt. Daraufhin bekam ich Post vom JC, daß ich noch die Kontoauszüge seit dem 01.01.2018 vorlegen soll.
Mit Verweis auf BSG, Urteil vom 19. 2. 2009 – B 4 AS 10/08 R habe ich die Kontoauszüge für die letzten 3 Monate vorgelegt. Damit gab sich das Jobcenter nicht zufrieden und verlangt weiterhin die noch fehlenden Kontoauszüge. Ich habe keine weiteren Einkünfte die eine Vorlage bis zu 6 Monaten geschweige denn für 1 Jahr rechtfertigen würden.
Die Zahlung des ALG2 blieb aus. Nach einem Telefonat mit der zuständigen SB wurde nun das ALG2 für 3 Monate bis März 2019 bewilligt.
Für mich sieht das jetzt so aus, als wenn das JC jetzt immer nur für 3 Monate bewilligt um dann immer die Kontoauszüge für 3 Monate zu fordern damit sie mich lückenlos überwachen können.
Habe ich rechtliche Möglichkeiten mich dagegen zu wehren?