gila
StarVIP Nutzer*in
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Ich stelle ja längst nicht alles im Forum ein, was man so an der Backe haben kann.
Manches ist auch viel zu kompliziert um es in möglichst übersichtliche Berichterstattung zu packen, viele kennen das sicher von eigenen Belangen: man müsste Tagebuch führen, so sehr wird besonders seit Existieren von Hartz IV das Leben durch den täglichen Kleinkrieg mit Arbeitsagenturen und Jobcentern nicht nur MASSIV beeinträchtigt sondern regelrecht dominiert.
Hier möchte ich euch aber eine besondere „Schmackazie“ nun nicht vorenthalten, die nicht nur seltsame Blüten zu treiben scheint, sondern mit einem Wort auch an extremer DÄMLICHKEIT nicht mehr zu überbieten ist!
Es ist kein Wunder, dass der Bürger immer ärgerlicher wird – zuweilen hoch aggressiv - oder auch die von mir so gerne genannten berühmten „Dachlattenträume“ träumt, wenn anfängliche freundliche Korrespondenz, Sachlichkeit, geduldiges wieder und wieder Beschreiben von Sachverhalten, durch Sachstands-Anfragen, Bitten, Betteln bis auch Fordern ganz offensichtlich bei der gut bezahlten Klientel unserer STEUERGELD-ABSITZER in den Behörden nicht fruchtet und einfachste Sachverhalte weder im gescheit nachvollzogen noch offensichtlich überhaupt KAPIERT werden.
Am Ende soll man sich bei so viel Dämlichkeit, Unsachlichkeit und letztlich auch falscher Wiedergabe berechtigter Anliegen sowie in offensichtlicher Hilflosigkeit vielleicht auch aus mangelnder Intelligenz … auch noch in seiner Existenz bedrohen lassen – möglichst gute Miene zum immer böser werdenden Spiel machen, um letztlich krank und entnervt klein beizugeben und schlicht die Schnauze zu halten.
Dabei wird - wie hier im Forum immer wieder schmerzhaft festzustellen - nicht Halt gemacht vor schwachen, kranken, benachteiligten oder auch behinderten Personen.
Dann wird es Zeit, Ross und Reiter zu benennen – und schwupp – kriegst DU den schwarzen Peter in der Hand… das alles ist nicht mehr normal – es ist nur noch EKELHAFT!
In unserem konkreten Fall gibt es seit September 2013 darum, dass das Gesundheitsamt ein neues Gutachten für meine Tochter erstellen soll.
Nachdem das erste Gutachten vor Jahren durch den Ärztlichen Dienst schon versaut wurde, und trotz Einbeziehung aller … und ich meine Ihre wirklich ALLER möglichen Institutionen bei der Übermittlung des Gutachtens Teil B an das Jobcenter Fehler gemacht worden sind, sowie kompromittierende und medizinische (auch falsche) Aussagen mitgeteilt wurden, haben wir eine erneute Begutachtung durch den Ärztlichen Dienst aus guten Gründen abgelehnt.
Eine Klage diesbezüglich, weil wir mit einer Löschung nicht bisher NICHT bedient werden konnten, ist seit über einem Jahr beim Sozialgericht anhängig.
Info hier – noch nicht abgeschlossen!!! https://www.elo-forum.org/schwerbeh...reisfrage-beratungs-vermittlungsrelevant.html
Um hier sicher zu gehen, dass diese Odyssee, die für meine seelisch beeinträchtigte Tochter sehr, sehr schwierig und untragbares Dilemma war, nicht noch einmal ansteht, hatte sie mir Vollmacht erteilt, die Angelegenheit jetzt in die Hand zu nehmen wegen einem möglichen Übertritt in das SGB XII, wo sie als Budgetnehmerin bereits seit 2 Jahren bekannt ist und betreut wird vom BEZIRK – dies mit Erfolg und auch mit guten gesundheitlichen Fortschritten und persönlicher Entwicklung.
Ein ausdrückliches DANKE mal an den Bezirk für die bisherige Unterstützung für eine positive Entwicklung und ein (wieder) lebens-werteres Leben meiner Tochter - sowie auch ein öffentliches DANKE an das Team/Betreuung der I.S.A.R.!
Und so habe ich gemäß den geltenden Rechten, Datenschutzbestimmungen, Erfordernissen und auch Empfehlungen diverser Seiten für behinderte Menschen a) die aufgrund nicht vorliegender und zu umfangreicher Befunde für sage und schreibe ZWÖLF Ärzte und Kliniken EINZELNE Schweigepflichtsentbindungen erstellt und zusammen mit einer EINGESCHRÄNKTEN Schweigepflichtsentbindung des Gesundheitsamtes gegenüber dem Jobcenter bzgl. Mitteilung des Gutachten-Ergebnisses in verschlossenem Umschlag eingesandt.
Der strittige Passus lautete dahin gehend, dass einer Übermittlung des Ergebnisses an das JC NICHT zugestimmt wird – das Ergebnis ist ZUERST uns zur Einsichtnahme vorzulegen und DANN wird die schriftliche Erlaubnis nach Kenntnis eines „ordnungsgemäßen“ Inhaltes erteilt.
BIS HIERHIN ALLES VERSTANDEN?
Heißt: WIR wollen SEHEN, WAS da letztlich in der Mitteilung an das JC steht – OB wieder mal Diagnosen oder sonstiges vorhanden sind, was zu beanstanden wäre – oder ob sich daran gehalten wurde, nur das Ergebnis mitzuteilen – was eine Erwerbsfähigkeit wohl unter 3 Stunden sein sollte.
Einzig und allein auf MEINE mehrfachen Nachfragen seit Sept. 2013, was nun mit dem Gutachten sei – bequemte sich das Jobcenter dazu, beim Gesundheitsamt nachzuhaken.
Ergebnis: Das JC schien „glücklich und schadenfroh“ MIR letztlich im Sommer 2014 mitteilen zu können (so glaubte es jedenfalls), dass ICH ja „selber schuld“ sei – denn ich hätte ja die Weitergabe des Gutachtens an das JC als „beauftragende Stelle“ NICHT erteilt. Also kann das Gesundheitsamt auch NICHT TÄTIG werden.
HALLO???????
Das dies ein IRRTUM ist und ein klares Nicht-Verstehen des Sachverhaltes, und von JEDEM LAIEN bisher auch verstanden wurde, haben mir zahlreiche Schilderungen und Rückfragen in meinem Umkreis gezeigt.
Geduldig klärte ich den Sachverhalt ERNEUT auf – schickte die ganzen Unterlagen ohne zeitliche Begrenzung ERNEUT in verschlossenem Umschlag ein. Juni 2014.
Wiederum jetzt, ausschließlich erneut auf meine NACHFRAGE – auch noch zur Klärung anderer seit Monaten liegender Angelegenheiten – wurde eine ganze „hochkarätige“ Armada von Sachbearbeitern, Beschwerdemanagern, PRESSESPRECHER sowie Abteilungsleiter, Geschäftsführung und nun Bereichsleitung einbezogen.
Man stellte eine „Fallkonferenz“ in Aussicht, die alles klären sollte, was ich zum XTEN MALE geduldig, übersichtlich, PUNKT FÜR PUNKT belegt, erneut dargestellt hatte.
Die Antwort war – wie konnte es anders sein – eher „erschütternd“ … ernüchternd ist zu milde ausgedrückt!
Man teilte mir zunächst mit, dass wir ja „einhellig der Ansicht seien“, dass aufgrund der derzeitigen Situation und des Gesundheitszustandes Ihrer Tochter das SGB XII anzuwenden ist. So weit - so gut!
Dazu habe man ja auf unseren Wunsch die Begutachtung per Aktenlage sowie nur die Bekanntgabe, ob und inwieweit Ihre Tochter erwerbsfähig ist, beim RGU in Auftrag gegeben.
JA - "es" tut, was es soll ...
Wie schon im Herbst 2013 wäre die Begutachtung abgelehnt worden (an MICH zur Kenntnis gebracht nur durch MEIN ständiges Nachfragen!!!), da die erforderliche Ermächtigung zur Weitergabe der Information das Jobcenter als Auftraggeber, durch MICH wiederholt NICHT erteilt wurde.
Es wurde betont, dass lediglich die Weitergabe der Information, ob und in
welchem Umfang sie erwerbsfähig ist, beauftragt wurde.
JA - auch hier tut "es" was es sollte ...
Eine Begutachtung zur Entscheidung über Leistungen nach dem SGB XII könne nur durch das RGU oder den Ärztliche Dienst der Agentur erfolgen.
Dies sei für die Klärung der Leistungsgewährung unabdingbar (§ 7 Abs. 1 Nr. 2 LV.m. § 88GB 11), etabliertes Verfahren für einen Wechsel in das SGB XII und datenschutzrechtlich nicht zu beanstanden.
Die Verzögerung hätten sich vielmehr ergeben, da man die von UNS zugesandten Schweigepflichtsentbindungen wie zugesichert verschlossen und ungeöffnet weitergereicht habe.
Das JC hätte NIE Kenntnis davon gehabt, wie und in welchem Umfang WIR diese erteilt oder respektive verweigert hätten ….
Sie hätten erst nach Rückmeldung bzw. Ablehnung durch das RGU davon erfahren. (Betonung: dies immer nur, wenn ICH den Sachstand angefragt hatte!!!)
Dazu kann ich nur sagen: F A H A L S C H … zum einen hatten wir im Juni 2014 mit den erneut eingereichten Unterlagen und der DETAILLIERTEN Aufklärung auf die damals schon FALSCHE Unterstellung hier die Lage geklärt!
Des Weiteren wurde ich darüber „aufgeklärt“, dass ich die Weitergabe des Ergebnisses zu erlauben hätte (JA – WÜRDE ICH JA TUN … wenn man uns das vom Gesundheitsamt endlich VORLEGEN würde – so wie schriftlich verfasst wurde!!!)
Das Ganze nennt sich auch „Erlaubnisvorbehalt“ …
Es gipfelte dieses „Konferenzergebnis“ dann in den Rechtsfolgenbelehrungen, dass bei „nicht-artig-sein“ dann letztlich meine Tochter mit „Rechtsnachteilen“ zu rechnen hätte.
Zitat: Zur Vermeidung von Rechtsnachteilen (hier ggfs. Versagung oder Entziehung der Leistung gem. § 66 SGB I) darf ich Sie auf die Rechtsfolgenbelehrung im Anhang verweisen.
Sie müssen hierbei zumindest dem RGU die Erlaubnis erteilen, uns rückmelden zu dürfen, ob und in welchem Umfang Ihre Tochter erwerbsfähig ist bzw. für welchen Zeitraum voraussichtlich eine Erwerbsfähigkeit von unter drei Stunden Arbeitszeit täglich besteht.
Befunde und medizinische Diagnosen sind für unsere Entscheidung nicht relevant.
Anm.: JA – wie mehrfach schriftlich abgegeben: NACHDEM wir diese „Rückmeldung“ gelesen haben und SELBST festgestellt haben, dass medizinische Diagnosen etc. eben NICHT enthalten sind“
Nur unter dieser Voraussetzung kommt es zu einer Begutachtung durch das RGU und für Ihre Tochter zur Möglichkeit, Leistungsansprüche nach dem SGB XII zu verfolgen.
Daraufhin teilte ich mit, dass ich eigentlich nur noch FASSUNGSLOS bin, ab 20.1. in der Klinik wegen einer größeren OP und ERWARTE, dass nun meine NOCH EINMAL wiederholten Ausführungen ENDLICH verstanden werden und ich doch HOFFE, dass, nachdem dem Gesundheitsamt ZWÖLF Schweigepflichtsentbindungen seit 2013 vorliegen, hier WENIGSTENS mal die Vorarbeit geleistet wurde!!!
Des Weiteren, dass es NICHTS Weiteres gibt – alles liegt vor! Und dass ich mir JEDE BEDROHUNG meiner Tochter verbitte!
Das alles blockiert und beeinträchtigt das Vorwärtskommen und die „Teilhabe“ meiner Tochter beträchtlich. Weitere noch monierte nicht hinreichend bearbeitete Angelegenheiten wurde ebenso schon wieder nicht verstanden…
Als ich – was das JC ja WUSSTE – in der Klinik war, kam ein gelbes Brieflein mit zig Vordrucken, die erneut zu unterschreiben wären … nicht einmal die NOTWENDIGE AUFKLÄRUNG über die Möglichkeit eines WIDERSPRUCHES findet sich aufgedruckt auf diesen Formblättern …
HEUTE erreicht mich dann auf meinen unschönen aber nötigen „Ausbruch“ der Fassungslosigkeit und Aufforderung, hier endlich das Ganze abzuschließen ein neuerlicher Brief der Bereichsleitung – diesmal möchte ich Euch die ORIGINAL-Formulierungen (Anhang) nicht vorenthalten – denn SO ETWAS hat man sicherlich HIER im Forum auch sehr selten zu lesen bekommen …
Manches ist auch viel zu kompliziert um es in möglichst übersichtliche Berichterstattung zu packen, viele kennen das sicher von eigenen Belangen: man müsste Tagebuch führen, so sehr wird besonders seit Existieren von Hartz IV das Leben durch den täglichen Kleinkrieg mit Arbeitsagenturen und Jobcentern nicht nur MASSIV beeinträchtigt sondern regelrecht dominiert.
Hier möchte ich euch aber eine besondere „Schmackazie“ nun nicht vorenthalten, die nicht nur seltsame Blüten zu treiben scheint, sondern mit einem Wort auch an extremer DÄMLICHKEIT nicht mehr zu überbieten ist!
Es ist kein Wunder, dass der Bürger immer ärgerlicher wird – zuweilen hoch aggressiv - oder auch die von mir so gerne genannten berühmten „Dachlattenträume“ träumt, wenn anfängliche freundliche Korrespondenz, Sachlichkeit, geduldiges wieder und wieder Beschreiben von Sachverhalten, durch Sachstands-Anfragen, Bitten, Betteln bis auch Fordern ganz offensichtlich bei der gut bezahlten Klientel unserer STEUERGELD-ABSITZER in den Behörden nicht fruchtet und einfachste Sachverhalte weder im gescheit nachvollzogen noch offensichtlich überhaupt KAPIERT werden.
Am Ende soll man sich bei so viel Dämlichkeit, Unsachlichkeit und letztlich auch falscher Wiedergabe berechtigter Anliegen sowie in offensichtlicher Hilflosigkeit vielleicht auch aus mangelnder Intelligenz … auch noch in seiner Existenz bedrohen lassen – möglichst gute Miene zum immer böser werdenden Spiel machen, um letztlich krank und entnervt klein beizugeben und schlicht die Schnauze zu halten.
Dabei wird - wie hier im Forum immer wieder schmerzhaft festzustellen - nicht Halt gemacht vor schwachen, kranken, benachteiligten oder auch behinderten Personen.
Dann wird es Zeit, Ross und Reiter zu benennen – und schwupp – kriegst DU den schwarzen Peter in der Hand… das alles ist nicht mehr normal – es ist nur noch EKELHAFT!
In unserem konkreten Fall gibt es seit September 2013 darum, dass das Gesundheitsamt ein neues Gutachten für meine Tochter erstellen soll.
Nachdem das erste Gutachten vor Jahren durch den Ärztlichen Dienst schon versaut wurde, und trotz Einbeziehung aller … und ich meine Ihre wirklich ALLER möglichen Institutionen bei der Übermittlung des Gutachtens Teil B an das Jobcenter Fehler gemacht worden sind, sowie kompromittierende und medizinische (auch falsche) Aussagen mitgeteilt wurden, haben wir eine erneute Begutachtung durch den Ärztlichen Dienst aus guten Gründen abgelehnt.
Eine Klage diesbezüglich, weil wir mit einer Löschung nicht bisher NICHT bedient werden konnten, ist seit über einem Jahr beim Sozialgericht anhängig.
Info hier – noch nicht abgeschlossen!!! https://www.elo-forum.org/schwerbeh...reisfrage-beratungs-vermittlungsrelevant.html
Um hier sicher zu gehen, dass diese Odyssee, die für meine seelisch beeinträchtigte Tochter sehr, sehr schwierig und untragbares Dilemma war, nicht noch einmal ansteht, hatte sie mir Vollmacht erteilt, die Angelegenheit jetzt in die Hand zu nehmen wegen einem möglichen Übertritt in das SGB XII, wo sie als Budgetnehmerin bereits seit 2 Jahren bekannt ist und betreut wird vom BEZIRK – dies mit Erfolg und auch mit guten gesundheitlichen Fortschritten und persönlicher Entwicklung.
Ein ausdrückliches DANKE mal an den Bezirk für die bisherige Unterstützung für eine positive Entwicklung und ein (wieder) lebens-werteres Leben meiner Tochter - sowie auch ein öffentliches DANKE an das Team/Betreuung der I.S.A.R.!
Und so habe ich gemäß den geltenden Rechten, Datenschutzbestimmungen, Erfordernissen und auch Empfehlungen diverser Seiten für behinderte Menschen a) die aufgrund nicht vorliegender und zu umfangreicher Befunde für sage und schreibe ZWÖLF Ärzte und Kliniken EINZELNE Schweigepflichtsentbindungen erstellt und zusammen mit einer EINGESCHRÄNKTEN Schweigepflichtsentbindung des Gesundheitsamtes gegenüber dem Jobcenter bzgl. Mitteilung des Gutachten-Ergebnisses in verschlossenem Umschlag eingesandt.
Der strittige Passus lautete dahin gehend, dass einer Übermittlung des Ergebnisses an das JC NICHT zugestimmt wird – das Ergebnis ist ZUERST uns zur Einsichtnahme vorzulegen und DANN wird die schriftliche Erlaubnis nach Kenntnis eines „ordnungsgemäßen“ Inhaltes erteilt.
BIS HIERHIN ALLES VERSTANDEN?

Heißt: WIR wollen SEHEN, WAS da letztlich in der Mitteilung an das JC steht – OB wieder mal Diagnosen oder sonstiges vorhanden sind, was zu beanstanden wäre – oder ob sich daran gehalten wurde, nur das Ergebnis mitzuteilen – was eine Erwerbsfähigkeit wohl unter 3 Stunden sein sollte.
Einzig und allein auf MEINE mehrfachen Nachfragen seit Sept. 2013, was nun mit dem Gutachten sei – bequemte sich das Jobcenter dazu, beim Gesundheitsamt nachzuhaken.
Ergebnis: Das JC schien „glücklich und schadenfroh“ MIR letztlich im Sommer 2014 mitteilen zu können (so glaubte es jedenfalls), dass ICH ja „selber schuld“ sei – denn ich hätte ja die Weitergabe des Gutachtens an das JC als „beauftragende Stelle“ NICHT erteilt. Also kann das Gesundheitsamt auch NICHT TÄTIG werden.
Das dies ein IRRTUM ist und ein klares Nicht-Verstehen des Sachverhaltes, und von JEDEM LAIEN bisher auch verstanden wurde, haben mir zahlreiche Schilderungen und Rückfragen in meinem Umkreis gezeigt.
Geduldig klärte ich den Sachverhalt ERNEUT auf – schickte die ganzen Unterlagen ohne zeitliche Begrenzung ERNEUT in verschlossenem Umschlag ein. Juni 2014.
Wiederum jetzt, ausschließlich erneut auf meine NACHFRAGE – auch noch zur Klärung anderer seit Monaten liegender Angelegenheiten – wurde eine ganze „hochkarätige“ Armada von Sachbearbeitern, Beschwerdemanagern, PRESSESPRECHER sowie Abteilungsleiter, Geschäftsführung und nun Bereichsleitung einbezogen.
Man stellte eine „Fallkonferenz“ in Aussicht, die alles klären sollte, was ich zum XTEN MALE geduldig, übersichtlich, PUNKT FÜR PUNKT belegt, erneut dargestellt hatte.
Die Antwort war – wie konnte es anders sein – eher „erschütternd“ … ernüchternd ist zu milde ausgedrückt!
Man teilte mir zunächst mit, dass wir ja „einhellig der Ansicht seien“, dass aufgrund der derzeitigen Situation und des Gesundheitszustandes Ihrer Tochter das SGB XII anzuwenden ist. So weit - so gut!
Dazu habe man ja auf unseren Wunsch die Begutachtung per Aktenlage sowie nur die Bekanntgabe, ob und inwieweit Ihre Tochter erwerbsfähig ist, beim RGU in Auftrag gegeben.
JA - "es" tut, was es soll ...
Wie schon im Herbst 2013 wäre die Begutachtung abgelehnt worden (an MICH zur Kenntnis gebracht nur durch MEIN ständiges Nachfragen!!!), da die erforderliche Ermächtigung zur Weitergabe der Information das Jobcenter als Auftraggeber, durch MICH wiederholt NICHT erteilt wurde.
Es wurde betont, dass lediglich die Weitergabe der Information, ob und in
welchem Umfang sie erwerbsfähig ist, beauftragt wurde.
JA - auch hier tut "es" was es sollte ...
Eine Begutachtung zur Entscheidung über Leistungen nach dem SGB XII könne nur durch das RGU oder den Ärztliche Dienst der Agentur erfolgen.
Dies sei für die Klärung der Leistungsgewährung unabdingbar (§ 7 Abs. 1 Nr. 2 LV.m. § 88GB 11), etabliertes Verfahren für einen Wechsel in das SGB XII und datenschutzrechtlich nicht zu beanstanden.
Die Verzögerung hätten sich vielmehr ergeben, da man die von UNS zugesandten Schweigepflichtsentbindungen wie zugesichert verschlossen und ungeöffnet weitergereicht habe.

Das JC hätte NIE Kenntnis davon gehabt, wie und in welchem Umfang WIR diese erteilt oder respektive verweigert hätten ….
Sie hätten erst nach Rückmeldung bzw. Ablehnung durch das RGU davon erfahren. (Betonung: dies immer nur, wenn ICH den Sachstand angefragt hatte!!!)
Dazu kann ich nur sagen: F A H A L S C H … zum einen hatten wir im Juni 2014 mit den erneut eingereichten Unterlagen und der DETAILLIERTEN Aufklärung auf die damals schon FALSCHE Unterstellung hier die Lage geklärt!
Des Weiteren wurde ich darüber „aufgeklärt“, dass ich die Weitergabe des Ergebnisses zu erlauben hätte (JA – WÜRDE ICH JA TUN … wenn man uns das vom Gesundheitsamt endlich VORLEGEN würde – so wie schriftlich verfasst wurde!!!)
Das Ganze nennt sich auch „Erlaubnisvorbehalt“ …
Es gipfelte dieses „Konferenzergebnis“ dann in den Rechtsfolgenbelehrungen, dass bei „nicht-artig-sein“ dann letztlich meine Tochter mit „Rechtsnachteilen“ zu rechnen hätte.
Zitat: Zur Vermeidung von Rechtsnachteilen (hier ggfs. Versagung oder Entziehung der Leistung gem. § 66 SGB I) darf ich Sie auf die Rechtsfolgenbelehrung im Anhang verweisen.
Sie müssen hierbei zumindest dem RGU die Erlaubnis erteilen, uns rückmelden zu dürfen, ob und in welchem Umfang Ihre Tochter erwerbsfähig ist bzw. für welchen Zeitraum voraussichtlich eine Erwerbsfähigkeit von unter drei Stunden Arbeitszeit täglich besteht.
Befunde und medizinische Diagnosen sind für unsere Entscheidung nicht relevant.
Anm.: JA – wie mehrfach schriftlich abgegeben: NACHDEM wir diese „Rückmeldung“ gelesen haben und SELBST festgestellt haben, dass medizinische Diagnosen etc. eben NICHT enthalten sind“
Nur unter dieser Voraussetzung kommt es zu einer Begutachtung durch das RGU und für Ihre Tochter zur Möglichkeit, Leistungsansprüche nach dem SGB XII zu verfolgen.

Daraufhin teilte ich mit, dass ich eigentlich nur noch FASSUNGSLOS bin, ab 20.1. in der Klinik wegen einer größeren OP und ERWARTE, dass nun meine NOCH EINMAL wiederholten Ausführungen ENDLICH verstanden werden und ich doch HOFFE, dass, nachdem dem Gesundheitsamt ZWÖLF Schweigepflichtsentbindungen seit 2013 vorliegen, hier WENIGSTENS mal die Vorarbeit geleistet wurde!!!
Des Weiteren, dass es NICHTS Weiteres gibt – alles liegt vor! Und dass ich mir JEDE BEDROHUNG meiner Tochter verbitte!
Das alles blockiert und beeinträchtigt das Vorwärtskommen und die „Teilhabe“ meiner Tochter beträchtlich. Weitere noch monierte nicht hinreichend bearbeitete Angelegenheiten wurde ebenso schon wieder nicht verstanden…
Als ich – was das JC ja WUSSTE – in der Klinik war, kam ein gelbes Brieflein mit zig Vordrucken, die erneut zu unterschreiben wären … nicht einmal die NOTWENDIGE AUFKLÄRUNG über die Möglichkeit eines WIDERSPRUCHES findet sich aufgedruckt auf diesen Formblättern …
HEUTE erreicht mich dann auf meinen unschönen aber nötigen „Ausbruch“ der Fassungslosigkeit und Aufforderung, hier endlich das Ganze abzuschließen ein neuerlicher Brief der Bereichsleitung – diesmal möchte ich Euch die ORIGINAL-Formulierungen (Anhang) nicht vorenthalten – denn SO ETWAS hat man sicherlich HIER im Forum auch sehr selten zu lesen bekommen …