Hallo ihr Lieben,
ich habe schon einiges gelesen, aber keine wirklich rechtliche Auskunft gefunden.
Ich bin aus einer Notsituation (Alg2 Sperre unter 25, Verlust der Wohnung) heraus bei einem Freund untergekommen.
Er hat eine Wohnung. Teilt sich diese aufgrund der Kosten mit einem Mädchen. Ist aber meistens bei seiner Freundin.
Da er mir helfen wollte, sagte er, er könne auch die nächsten 3 Monate bei seiner Freundin bleiben, und ich könne das Zimmer nutzen.
Nun reichte ich die Unterlagen beim Jobcenter ein. Untermietvertrag für 3 Monate usw.
Das Jobcenter möchte nun aber noch eine Untermieterlaubnis haben. Was bitte interessiert die so etwas? Ist das Rechtens? Muss ich diese Bescheinigung wirklich auch noch umständlich besorgen? Danke für eure Hilfe.
ich habe schon einiges gelesen, aber keine wirklich rechtliche Auskunft gefunden.
Ich bin aus einer Notsituation (Alg2 Sperre unter 25, Verlust der Wohnung) heraus bei einem Freund untergekommen.
Er hat eine Wohnung. Teilt sich diese aufgrund der Kosten mit einem Mädchen. Ist aber meistens bei seiner Freundin.
Da er mir helfen wollte, sagte er, er könne auch die nächsten 3 Monate bei seiner Freundin bleiben, und ich könne das Zimmer nutzen.
Nun reichte ich die Unterlagen beim Jobcenter ein. Untermietvertrag für 3 Monate usw.
Das Jobcenter möchte nun aber noch eine Untermieterlaubnis haben. Was bitte interessiert die so etwas? Ist das Rechtens? Muss ich diese Bescheinigung wirklich auch noch umständlich besorgen? Danke für eure Hilfe.